100 Unterschriften erreicht
An: Gemeinderat von Meilen
Tempo 30 auf Bergstrasse in 8706 Meilen
Reduktion der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 auf der Bergstrasse auf dem Streckenabschnitt zwischen der Bahnunterführung bis Höhe Bergstrasse 200, um
1. Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Schulkinder, Radfahrer, Autofahrer, ...) und
2. Lärmschutz der Anwohner
zu erwirken.
1. Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Schulkinder, Radfahrer, Autofahrer, ...) und
2. Lärmschutz der Anwohner
zu erwirken.
Warum ist das wichtig?
Auf der Bergstrasse gilt auf oben erwähntem Streckenabschnitt eine Tempolimite von 50.
Nicht nur ist dies ein Wohnquartier, auch hat es einen Kindergarten sowie eine Schule. Die Geschwindigkeit ist für diese Strecke zu hoch und soll auf 30 km/h reduziert werden.
Die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 sieht vor, dass Bewohner der Schweiz vor schädlichem und belästigendem Lärm zu schützen sind.
Je höher die Geschwindigkeit desto lauter ist ein Fahrzeug. Ab einer Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h ist das Rollgeräusch bereits stärker als das Motorengeräusch und somit der entscheidende Faktor für die verursachten Lärmemissionen eines Fahrzeuges. Basierend auf dieser Erkenntnis bietet sich die Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts auf 30 km/h als geeigneter Beitrag zur Lärmreduktion an.
Die Verkehrssicherheit ist deutlich erhöht in einer Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30-er km/h. Bei Tempo 30 verringert sich der Bremsweg auf 9 Meter im Gegensatz zu 25 Meter bei Tempo 50.
Die Hanglage dieses Streckenabschnitts verleitet zudem offenbar zu schnellerem Fahren. Es lässt sich immer wieder beobachten, dass sich Auto- und LKW-Fahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h halten und schneller fahren, was Fussgänger, Kinder und Haustiere gefährdet. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Verkehrsorientierte Strassen, die Hauptachsen für den motorisierten Verkehr darstellen, sind gemäss Bundesgerichtsentscheid vom März 2018 von Tempo 30 nicht ausgeschlossen, wenn die Verkehrssicherheit erhöht werden kann.
In der ganzen Schweiz würden immer mehr solcher Geschwindigkeitsreduktionen eingeführt, als wirksames Mittel gegen die Lärmbelastung, für höhere Verkehrssicherheit und mehr Lebensqualität, auch auf Kantonsstrassen. Ein Beispiel ist der Kanton Wallis, welcher Anfang des Jahres 2020 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf einer Kantonsstrasse bewilligt. Da es sich um eine «Begrenzung auf 30 km/h» und nicht um eine «Tempo-30-Zone» handelt, hat die veränderte Geschwindigkeit für die Strassenbenützer keine weiteren Folgen. Im Unterschied zu den generell gültigen Regeln in der Tempo-30-Zone bleibt der Verkehr auf der Kantonsstrasse vortrittsberechtigt und die Fussgänger müssen die Fahrbahn auf den Fussgängerstreifen überqueren. Dies wäre eine gute Alternative zu einer Tempo-30-Zone und sollte auch für den besagten Abschnitt auf der Bergstrasse geprüft werden.
Beispielfoto: Unfall auf der Bergstrasse, Meilen - 2013
Nicht nur ist dies ein Wohnquartier, auch hat es einen Kindergarten sowie eine Schule. Die Geschwindigkeit ist für diese Strecke zu hoch und soll auf 30 km/h reduziert werden.
Die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 sieht vor, dass Bewohner der Schweiz vor schädlichem und belästigendem Lärm zu schützen sind.
Je höher die Geschwindigkeit desto lauter ist ein Fahrzeug. Ab einer Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h ist das Rollgeräusch bereits stärker als das Motorengeräusch und somit der entscheidende Faktor für die verursachten Lärmemissionen eines Fahrzeuges. Basierend auf dieser Erkenntnis bietet sich die Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts auf 30 km/h als geeigneter Beitrag zur Lärmreduktion an.
Die Verkehrssicherheit ist deutlich erhöht in einer Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30-er km/h. Bei Tempo 30 verringert sich der Bremsweg auf 9 Meter im Gegensatz zu 25 Meter bei Tempo 50.
Die Hanglage dieses Streckenabschnitts verleitet zudem offenbar zu schnellerem Fahren. Es lässt sich immer wieder beobachten, dass sich Auto- und LKW-Fahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h halten und schneller fahren, was Fussgänger, Kinder und Haustiere gefährdet. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Verkehrsorientierte Strassen, die Hauptachsen für den motorisierten Verkehr darstellen, sind gemäss Bundesgerichtsentscheid vom März 2018 von Tempo 30 nicht ausgeschlossen, wenn die Verkehrssicherheit erhöht werden kann.
In der ganzen Schweiz würden immer mehr solcher Geschwindigkeitsreduktionen eingeführt, als wirksames Mittel gegen die Lärmbelastung, für höhere Verkehrssicherheit und mehr Lebensqualität, auch auf Kantonsstrassen. Ein Beispiel ist der Kanton Wallis, welcher Anfang des Jahres 2020 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf einer Kantonsstrasse bewilligt. Da es sich um eine «Begrenzung auf 30 km/h» und nicht um eine «Tempo-30-Zone» handelt, hat die veränderte Geschwindigkeit für die Strassenbenützer keine weiteren Folgen. Im Unterschied zu den generell gültigen Regeln in der Tempo-30-Zone bleibt der Verkehr auf der Kantonsstrasse vortrittsberechtigt und die Fussgänger müssen die Fahrbahn auf den Fussgängerstreifen überqueren. Dies wäre eine gute Alternative zu einer Tempo-30-Zone und sollte auch für den besagten Abschnitt auf der Bergstrasse geprüft werden.
Beispielfoto: Unfall auf der Bergstrasse, Meilen - 2013
Wie die Unterschriften übergeben werden
Persönliche Übergabe an den Gemeinderat