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To: Nationalrat
Taubenschutz und Zuspruch Haustierstatus
Genügend Unterschriften
Wir fordern:
1. Tauben wird der Haustierstatus und damit das Recht auf Leben, physische und psychische Unversehrtheit und (bedingter) Freiheit* zugesprochen (wie bei den Katzen, Hunden und anderen Haustieren).
2. Die Bevölkerung wird über Tagesschau/Tageszeitungen/Infomaterial in Kenntnis gesetzt, dass den Stadttauben der Haustierstatus zugesprochen wurde und sie entsprechend den Schutz und die Sicherheit wie Katzen/Hunde und andere Haustiere geniessen. Weiter wird in den Medien und durch das Infomaterial auch mitgeteilt, wie die Bevölkerung sich gegenüber Tauben verhalten soll.
3. Städte und Gemeinden sorgen sofort dafür, dass den Stadttauben die nötige Unterstützung zukommt: Fütterung, regelmässige Kontrolle/Gesundheit der Tauben, Erstellung bzw. Ausbau/Erweiterung und Instandhaltung der Taubenschläge sowie Geburtenkontrolle. Dies ermöglicht sie durch geeignetes (städtisches) Personal und durch Freiwilligenarbeit
4. Aus alledem folgt: absolutes Tötungsverbot der Tauben
*Bedingte Freiheit meint hier, dass ein endlicher Raum für Haustiere zur Verfügung steht, entsprechend ihrer Art und nach unseren aktuellen gesellschaftlichen Möglichkeiten. Es zeigt sich, dass Tauben sich sozial gut organisieren. Sie kehren – sofern vorhanden – immer an die gleichen Futter- und Schlafplätze zurück. Dieses Verhalten kann die Stadt/die Gemeinde regeln, indem sie genügend Taubenschläge einrichtet und sich proaktiv um die Tiere kümmert.
1. Tauben wird der Haustierstatus und damit das Recht auf Leben, physische und psychische Unversehrtheit und (bedingter) Freiheit* zugesprochen (wie bei den Katzen, Hunden und anderen Haustieren).
2. Die Bevölkerung wird über Tagesschau/Tageszeitungen/Infomaterial in Kenntnis gesetzt, dass den Stadttauben der Haustierstatus zugesprochen wurde und sie entsprechend den Schutz und die Sicherheit wie Katzen/Hunde und andere Haustiere geniessen. Weiter wird in den Medien und durch das Infomaterial auch mitgeteilt, wie die Bevölkerung sich gegenüber Tauben verhalten soll.
3. Städte und Gemeinden sorgen sofort dafür, dass den Stadttauben die nötige Unterstützung zukommt: Fütterung, regelmässige Kontrolle/Gesundheit der Tauben, Erstellung bzw. Ausbau/Erweiterung und Instandhaltung der Taubenschläge sowie Geburtenkontrolle. Dies ermöglicht sie durch geeignetes (städtisches) Personal und durch Freiwilligenarbeit
4. Aus alledem folgt: absolutes Tötungsverbot der Tauben
*Bedingte Freiheit meint hier, dass ein endlicher Raum für Haustiere zur Verfügung steht, entsprechend ihrer Art und nach unseren aktuellen gesellschaftlichen Möglichkeiten. Es zeigt sich, dass Tauben sich sozial gut organisieren. Sie kehren – sofern vorhanden – immer an die gleichen Futter- und Schlafplätze zurück. Dieses Verhalten kann die Stadt/die Gemeinde regeln, indem sie genügend Taubenschläge einrichtet und sich proaktiv um die Tiere kümmert.
Why is this important?
Gerade in Zeiten von Corona zeigt sich, dass Tauben weiter und jetzt aktuell auch verschärft leiden: sie verhungern mehr denn je und sterben weiter weg. Stadttauben haben nicht die Möglichkeit sich selbständig zu versorgen. Sie sind – auf Gedeih und Verderb – von uns Menschen abhängig. Diese Abhängigkeit der Stadttauben von den Menschen ist allerdings menschengemacht. Deshalb stehen wir auch in der Pflicht, uns um die Tauben zu kümmern, sie wie Haustiere zu behandeln und ihnen also offiziell den Haustierstatus zuzusprechen.**
**Stadttauben stammen von den Felstauben ab. Wir Menschen begannen vor einiger Zeit, die Felstauben gefangen zu nehmen und sie dann für unsere Zwecke zu züchten. Dies zu Kommunikations- (Brieftauben) und zu Unterhaltungszwecken (Sporttauben, Hochzeiten und für sonstige Festlichkeiten). Tauben werden unterwegs über Botenflüge oder an Festlichkeiten freigelassen und bleiben schliesslich in Städten und Dörfern hängen.
Sie waren und sind von uns Menschen abhängig, weil sie das entsprechende Futter in den von Menschen bevölkerten Gebieten nicht automatisch finden. Deshalb müssen sie von uns Menschen gefüttert werden, damit sie überleben können. Ausserdem sind Tauben ortsgebunden, sie ziehen nicht weiter bzw. um. Wir Menschen sind in die Pflicht genommen, für die nötigen Schlaf- und Fütterungsplätze (Taubenschläge) zu sorgen.
**Stadttauben stammen von den Felstauben ab. Wir Menschen begannen vor einiger Zeit, die Felstauben gefangen zu nehmen und sie dann für unsere Zwecke zu züchten. Dies zu Kommunikations- (Brieftauben) und zu Unterhaltungszwecken (Sporttauben, Hochzeiten und für sonstige Festlichkeiten). Tauben werden unterwegs über Botenflüge oder an Festlichkeiten freigelassen und bleiben schliesslich in Städten und Dörfern hängen.
Sie waren und sind von uns Menschen abhängig, weil sie das entsprechende Futter in den von Menschen bevölkerten Gebieten nicht automatisch finden. Deshalb müssen sie von uns Menschen gefüttert werden, damit sie überleben können. Ausserdem sind Tauben ortsgebunden, sie ziehen nicht weiter bzw. um. Wir Menschen sind in die Pflicht genommen, für die nötigen Schlaf- und Fütterungsplätze (Taubenschläge) zu sorgen.