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An: Steffen Klusmann, Chefredakteur DER SPIEGEL

Steffen Klusmann, ächten Sie das Plagiat des Michael von Hassel - jetzt!

Der in Zürich lebende Photograph Manuel Liemann schuf 2005 das mehrteilige Lichtbildwerk "Beer Cathedrals". Darin wird das Innere der ikonischen Bierzelte des Münchner Oktoberfests dargestellt. Die deutsche Wochenzeitung DIE ZEIT veröffentlichte das Werk mit neun Aufnahmen in ihrer Ausgabe vom 21. September 2006 in ganzseitiger Aufmachung. Der Autor Georg Diez schrieb den Begleittext mit dem Titel "Orte der Einkehr - Berauschend schön: Die Bierkathedralen des Oktoberfests vor dem Ansturm". Die neun Photographien wurden auch von der chinesischen Monatszeitschrift CHINESE PHOTOGRAPHY in der Ausgabe vom Januar 2007 innerhalb eines mehrseitigen Porträts über Manuel Liemann abgedruckt.

Vom 9. September bis zum 10. Oktober 2015 fand in der Rathausgalerie in München die Fotoausstellung "Oktoberfest Cathedrals" statt. Das offizielle Stadtportal "münchen.de" schreibt dazu: "Die Bilder von Michael von Hassel zeigen die leeren Wiesnzelte um vier Uhr nachts - aus beeindruckenden Perspektiven." An der Eröffnung richteten Bürgermeister Josef Schmid und Kulturreferent Hans-Georg Küppers Grussworte an die Besucher. Der Künstler posierte an der Vernissage in kanariengelbem Anzug neben seiner Photographie des Löwenbräu-Festzeltes: Der gefeierte Portätist der Bierbrauerzunft.

Die deutschen Medien berichteten mehrfach von der Ausstellung. Am 20. August 2015 titelte BILD: "Michael von Hassel - Blick in die Kathedralen des Oktoberfests", am 13. September 2015 schrieb DER SPIEGEL: "Die wahren Kathedralen Bayerns", am 14. September 2015 die Süddeutsche Zeitung: "Wenn Festzelte zu Kathedralen werden" und die Abendzeitung: "Münchner Promis bestaunen Wiesnzelte als Kathedralen".

Ausspähen unter Freunden: Die beiden Photographen Manuel Liemann und Michael von Hassel kennen sich aus ihrer gemeinsamen Zeit in München. Manuel Liemann sagt dazu: "Mein Wegzug aus München im November 2013 wurde abgewartet. Hassel veröffentlichte mit dem nächstmöglichen Termin 2015 (meine Veröffentlichungen: September 2006 / Januar 2007). Wir hatten selbiges Fotolabor in München, dort hat er meine Arbeiten gesehen. Hassel wählte auf den Zentimeter genau den gleichen Kamerastandort, horizontal und vertikal, denn die Bierzelte haben eine umlaufende Empore in ca. 6 Meter Höhe. Vermutlich selbige Kamera 4 x 5 Inch und selbige Brennweite 38 mm, weil es bis dato das weltweit kürzeste Objektiv auf Grossformat ist - das einzige, mit dem diese Zelte formatfüllend zu bändigen sind."

Michael von Hassel war sich offensichtlich seiner Treuwidrigkeit bewusst. Wohl um sein schlechtes Gewissen zu besänftigen, machte er seine Bilder unterscheidbar. Während Liemanns Bilder die Bierzelte "vor dem Ansturm" darstellen, verlegt Hassel den Zeitpunkt seiner Aufnahmen auf den frühen Morgen nach der Festnacht. Diese Retouche wirkt unbeholfen. Die Unordnung von Tischen und Bänken passt nicht wirklich zur linearen Ruhe der (ursprünglichen) Kathedralen. Mit seinem Plagiat hat Hassel das von Georg Diez beschriebene "Sakrale" gleichsam profaniert.

Steffen Klusmann, ist DER SPIEGEL hier erneut einem Hochstapler aufgesessen? Wie kann es sein, dass das Werk "Oktoberfest Cathedrals" bei der Recherche für den Bericht von Antje Blinda 2015 nicht als Plagiat erkannt wurde? Bitte legen Sie sich unzweideutig fest: Ist Hassels Arbeit eine Jungfernzeugung oder eine befleckte Empfängnis?

Wir, die Unterzeichnenden dieser Petition, rufen Sie dazu auf: Steffen Klusmann, ächten Sie das Plagiat des Michael von Hassel - jetzt!

Peter-Wolfgang von Matt, Zürich

Warum ist das wichtig?

Hier die Einschätzung eines deutschen Fachanwalts für Urheber- und Wettbewerbsrecht über das photographische Werk "Beer Cathedrals" (erstmals veröffentlicht 2006) von Manuel Liemann: "Zunächst fallen Ihre Bilder sowohl unter § 72 UrhG (Lichtbilder) als auch unter § 2 (1) Nr. 5 UrhG (Lichtbildwerke). Es besteht bei Ihnen als professioneller Fotograf eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen eines Lichtbildwerkes. Zudem weisen Ihre Fotos, was den Aufnahmestandpunkt, die Perspektive, die Lichtführung und die Bildkomposition anbelangt, die erforderliche Individualität und 'Gestaltungshöhe' auf."

Gemäss Wikipedia kann bei einem Plagiatsvorwurf die Frage "legal" und "legitim" unterschiedlich beurteilt werden. Die vorliegende Online-Kampagne lässt die allfällige juristische Bewertung aussen vor. Sie beschränkt sich auf die Forderung nach der ethischen Ächtung eines künstlerischen Missbrauchs.