50 Unterschriften erreicht
An: Bundesrat und kantonale Sozialdirektorinnen und -direktoren
Schutzgesuche endlich prüfen!
français - Gesamtzahl Unterschriften aller Sprachversionen
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Wir alle, Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes, haben die Pflicht, genau hinzuschauen, wie unsere Behörden mit schutzsuchenden Menschen in unserem Land umgehen. Deshalb fordern wir den Bundesrat und das Staatssekretariat für Migration mit dieser Petition auf, das Schutzbedürfnis bei vulnerablen Personen in der Schweiz generell zu prüfen. Wir erwarten von den Schweizer Behörden, dass sie klare Kriterien respektieren, die den Selbsteintritt bei vulnerablen Personen zwingend machen.
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Wir alle, Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes, haben die Pflicht, genau hinzuschauen, wie unsere Behörden mit schutzsuchenden Menschen in unserem Land umgehen. Deshalb fordern wir den Bundesrat und das Staatssekretariat für Migration mit dieser Petition auf, das Schutzbedürfnis bei vulnerablen Personen in der Schweiz generell zu prüfen. Wir erwarten von den Schweizer Behörden, dass sie klare Kriterien respektieren, die den Selbsteintritt bei vulnerablen Personen zwingend machen.
Warum ist das wichtig?
Die Aktion «Beim Namen nennen» gedenkt der über 72'000 Menschen, die auf den Fluchtwegen nach Europa umgekommen sind (vgl. http://unitedagainstrefugeedeaths.eu). Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass die Menschen, die bei uns angekommen sind, nicht in prekärste Lebensbedingungen ausgeschafft werden.
Die Schweiz ist im europäischen Vergleich aber eines der Länder, die am meisten Menschen in andere europäische Länder ausschaffen – ohne ihre Schutzbedürftigkeit zu prüfen:
- Familie Yari* aus Afghanistan mit einem Kleinkind und einem zwei Monate alten Baby wird in ein Land zurückgeschickt, in dem sie - nachdem sie ihr Asylgesuch gestellt hatten - auf der Strasse landeten und weder Unterkunft noch andere Unterstützung erhielten.
- Oshi aus dem Sudan ist schwer erkrankt und braucht Medikamente, um die Erkrankung zu behandeln. Er wird aus dem Spital ausgeschafft, obwohl im Zielland die nötige ärztliche Behandlung nicht gewährt ist, auch wenn die Behörden etwas anderes behaupten.
- Sarah aus dem Iran ist als Minderjährige in die Schweiz geflüchtet, wo sie bereits Verwandte hat. Während sie auf das Asylgesuch wartet, wird sie volljährig und muss nun in das Erstland zurückkehren, obwohl sie dort – im Unterschied zur Schweiz – keine Familienangehörigen hat.
- Luwam aus Äthiopien wird aus der Schweiz in das Erstland im Schengenraum ausgeschafft. Sie war aus diesem Land weiter geflüchtet, weil sie nach der Flucht aus ihrer Heimat Opfer von Menschenhandel wurde und sexualisierte Gewalt erlitt – so wie schon in ihrer Heimat und auf anderen Stationen der Flucht.
* Alle Situationen sind real, die Namen wurden verändert.
Solche Entscheidungen sind für die betroffenen Menschen verheerend. Und sie werden mit der Einführung des europäischen Migrations- und Asylpakts Mitte Juni 2026 noch weiter zunehmen. Es gibt aber eine Alternative:
Denn das europäische Asylrecht gewährt jedem Land das Recht, «insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen» (Fussnote – siehe unten) , auf ein Schutzgesuch freiwillig einzutreten, anstatt die Person in ein anderes Land auszuschaffen, das dafür zuständig wäre. Die Schweiz macht höchst selten von diesem Recht Gebrauch, obschon die humanitäre Tradition der Schweiz immer wieder hochgepriesen wird.
Fussnote: sogenanntes Selbsteintrittsrecht, nach Erwägungsgrund 17 der Dublin III-Verordnung / Art. 35 der AMM-Verordnung.