1,000 Unterschriften erreicht
An: Christine Schraner-Burgener, Staatssekretärin für Migration
Schutz für jesidische Mutter und Tochter!
Cristina A. ist Jesidin aus Georgien. Sie und ihre 11-jährige Tochter stehen unmittelbar vor einer Ausschaffung. In Georgien drohen Cristina A. Ehrenmord und Kindesentzug. Mit unserer Petition fordern wir Staatssekretärin für Migration, Frau Schraner-Burgener, auf, den Negativstatus von Cristina A. und ihrer Tochter zu kehren und den beiden in der Schweiz Sicherheit und Frieden zu gewähren. Hast du schon unterschrieben? Wenn nicht, kannst du jetzt mit deiner Unterschrift ein Zeichen der Humanität für diese kleine Familie setzen.
Cristina A. wurde bereits mit 15 Jahren zwangsverheiratet, wie das unter den Jesiden bis heute durchaus üblich ist. Nach vier Jahren und zwei Kindern schickte sie ihr Mann weg. Er hatte eine andere Frau gefunden. Die Söhne blieben bei ihm, da diese gemäss jesidischer Tradition dem Vater gehören. Cristina A. hat ihre beiden Söhne seither nie mehr gesehen.
Mit 29 Jahren wurde sie dann Opfer eines Brautraubs. Sie fügte sich ihrem Schicksal, obwohl ihr Mann und seine Eltern sie täglich misshandelten. Ihre kleine Tochter, Natalie, musste mit ansehen, wie ihre Mutter regelmässig geschlagen und beschimpft wurde.
Vor sechs Jahren packte Cristina A. eine seltene Chance, als alle für einmal aus dem Haus waren, nahm ihre Tochter und floh zu ihrer Schwester. Diese kaufte ihr Billette in die Schweiz, wo eine andere Schwester bereits wohnte.
Cristina A. bat die Schweiz in ihrem Asylgesuch um Schutz und flehte das SEM an, sie nicht nach Georgien zu ihrem Mann zurückzuschicken, der sie mittlerweile mit dem Tod bedrohte. Ihr Asylgesuch wurde abgelehnt.
Mittlerweile wurden wichtige Informationen aus Georgien eingeholt: sowohl die Internationale Organisation für Migration (IOM) und Opferhilfe- und Frauenschutzorganisationen in Tbilisi bestätigten schriftlich, dass Cristina A. und ihre Tochter in Georgien nicht ausreichend vor den Drohungen des Ehemannes geschützt werden könnten. Sie könnten höchstens neun Monate in einem Schutzhaus leben, wären jedoch danach auf sich allein gestellt.
Da auch Natalie gemäss jesidischer Tradition ihrem Vater gehört, ist das Risiko sehr hoch, dass ihr Vater sie zu sich holt, sobald er davon erfährt, dass die beiden wieder im Land sind und in ungefähr vier Jahren wird auch Natalie dann gemäss jesidischer Tradition zwangsverheiratet. Dies würde ausserdem bedeuten, dass Cristina A. ihr drittes Kind verlieren würde.
Als letzte Instanz wurde deshalb im April 2023 ein Härtefallgesuch beim Migrationsdienst Bern eingereicht. Dieses wurde nicht einmal anhand genommen, obwohl Mutter und vor allem auch Tochter sich in den letzten Jahren hier in der Schweiz ein neues Zuhause aufgebaut haben und Natalie sich nicht mehr an Georgien erinnern kann und die georgische Sprache nicht einmal spricht. Sie weiss einfach nur noch, dass sie nicht zu ihrem Vater möchte!
Cristina A. und die mittlerweile 11-jährige Natalie stehen unmittelbar vor der Ausschaffung. Diese hochvulnerable Frau mit ihrer Tochter vor einer Deportation in die Hände des gewaltsamen Ehemannes/Vaters zu schützen, steht in Ihrer Macht, sehr geehrte Frau Schraner-Burgener.
Gemäss Artikel 1.A.1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer... Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe... ausserhalb ihres Heimatlandes befindet und dessen Schutz nicht beanspruchen kann.
Im Artikel 33.1 steht weiter, dass kein Staat einen Flüchtling in ein Land ausweisen darf, wo sein Leben... wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe... gefährdet wäre.
Beide Artikel treffen auf Cristina A. und ihre Tochter zu. Bei einer Rückkehr sind beide an Leib und Leben bedroht, nur weil sie zur Volksgruppe der Jesiden gehören und dem weiblichen Geschlecht angehören. Gemäss der IOM und Frauenschutzorganisationen können sie in Georgien keinen ausreichenden Schutz für sich beanspruchen.
Cristina A. wurde bereits mit 15 Jahren zwangsverheiratet, wie das unter den Jesiden bis heute durchaus üblich ist. Nach vier Jahren und zwei Kindern schickte sie ihr Mann weg. Er hatte eine andere Frau gefunden. Die Söhne blieben bei ihm, da diese gemäss jesidischer Tradition dem Vater gehören. Cristina A. hat ihre beiden Söhne seither nie mehr gesehen.
Mit 29 Jahren wurde sie dann Opfer eines Brautraubs. Sie fügte sich ihrem Schicksal, obwohl ihr Mann und seine Eltern sie täglich misshandelten. Ihre kleine Tochter, Natalie, musste mit ansehen, wie ihre Mutter regelmässig geschlagen und beschimpft wurde.
Vor sechs Jahren packte Cristina A. eine seltene Chance, als alle für einmal aus dem Haus waren, nahm ihre Tochter und floh zu ihrer Schwester. Diese kaufte ihr Billette in die Schweiz, wo eine andere Schwester bereits wohnte.
Cristina A. bat die Schweiz in ihrem Asylgesuch um Schutz und flehte das SEM an, sie nicht nach Georgien zu ihrem Mann zurückzuschicken, der sie mittlerweile mit dem Tod bedrohte. Ihr Asylgesuch wurde abgelehnt.
Mittlerweile wurden wichtige Informationen aus Georgien eingeholt: sowohl die Internationale Organisation für Migration (IOM) und Opferhilfe- und Frauenschutzorganisationen in Tbilisi bestätigten schriftlich, dass Cristina A. und ihre Tochter in Georgien nicht ausreichend vor den Drohungen des Ehemannes geschützt werden könnten. Sie könnten höchstens neun Monate in einem Schutzhaus leben, wären jedoch danach auf sich allein gestellt.
Da auch Natalie gemäss jesidischer Tradition ihrem Vater gehört, ist das Risiko sehr hoch, dass ihr Vater sie zu sich holt, sobald er davon erfährt, dass die beiden wieder im Land sind und in ungefähr vier Jahren wird auch Natalie dann gemäss jesidischer Tradition zwangsverheiratet. Dies würde ausserdem bedeuten, dass Cristina A. ihr drittes Kind verlieren würde.
Als letzte Instanz wurde deshalb im April 2023 ein Härtefallgesuch beim Migrationsdienst Bern eingereicht. Dieses wurde nicht einmal anhand genommen, obwohl Mutter und vor allem auch Tochter sich in den letzten Jahren hier in der Schweiz ein neues Zuhause aufgebaut haben und Natalie sich nicht mehr an Georgien erinnern kann und die georgische Sprache nicht einmal spricht. Sie weiss einfach nur noch, dass sie nicht zu ihrem Vater möchte!
Cristina A. und die mittlerweile 11-jährige Natalie stehen unmittelbar vor der Ausschaffung. Diese hochvulnerable Frau mit ihrer Tochter vor einer Deportation in die Hände des gewaltsamen Ehemannes/Vaters zu schützen, steht in Ihrer Macht, sehr geehrte Frau Schraner-Burgener.
Gemäss Artikel 1.A.1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer... Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe... ausserhalb ihres Heimatlandes befindet und dessen Schutz nicht beanspruchen kann.
Im Artikel 33.1 steht weiter, dass kein Staat einen Flüchtling in ein Land ausweisen darf, wo sein Leben... wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe... gefährdet wäre.
Beide Artikel treffen auf Cristina A. und ihre Tochter zu. Bei einer Rückkehr sind beide an Leib und Leben bedroht, nur weil sie zur Volksgruppe der Jesiden gehören und dem weiblichen Geschlecht angehören. Gemäss der IOM und Frauenschutzorganisationen können sie in Georgien keinen ausreichenden Schutz für sich beanspruchen.
Warum ist das wichtig?
Cristina A.'s Leben ist geprägt von tiefem Leid. Welche Mutter kann es verkraften, wenn ihr zwei Söhne einfach weggenommen werden und sie sie nie wieder sieht? Danach folgte jahrelange Misshandlung zuhanden ihres zweiten Mannes.
Cristina A. hatte gehofft, in der Schweiz in Sicherheit zu sein und auch ihre Tochter vor Gewalt und einer Zwangsheirat schützen zu können. Sie hatte gehofft, dass die Schweiz ihnen Schutz gewähren würde und sie hier ein neues Leben aufbauen könnten.
Obwohl das Staatssekretariat für Migration Cristina A.'s Geschichte glaubt, wird behauptet, dass Georgien sie schützen sollte und auch kann. Dies wurde aber klar von Seiten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und Frauenschutzorganisationen vor Ort widerlegt. Georgien KANN einer Jesidin nicht vor ihrem gewalttätigen Ehemann oder einem Ehrenmord schützen. Georgien KANN ein jesidisches Mädchen nicht vor einer Zwangsheirat schützen, auch wenn es gegen das Gesetz ist.
Cristina A. und ihre Tochter können nicht zurück nach Georgien. Das Risiko ist enorm hoch, dass Cristina A. Opfer eines Ehrenmords wird (sogar in Deutschland können solche Ehrenmorde unter Jesiden nicht verhindert werden: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/hannover--jesidin-auf-offener-strasse-vom-eigenen-mann-ermordet-31844106.html).
Das Risiko ist ausserdem enorm hoch, dass Cristina A.'s Ehemann die gemeinsame Tochter Natalie zu sich nimmt, da gemäss jesidischer Tradition die Kinder dem Vater gehören.
Das Risiko ist deshalb auch enorm gross, dass die 11-jährige Natalie in 3-5 Jahren gemäss jesidischer Tradition zwangsverheiratet wird.
Die Ungerechtigkeit, die unsere Behörden dieser Mutter und Tochter antun mit Ablehnung ihres Gesuchs um Schutz und der geplanten Ausschaffung, schreit zum Himmel. Wenn wir, die sogenannte humanitäre, solidarische Schweiz, nicht einmal bereit sind, eine hochvulnerable Mutter und Tochter vor Mord, Gewalt und Zwangsheirat zu schützen, wenn sie uns darum bitten, wer sind wir dann?
Wenn du dieser Ungerechtigkeit eine Stimme verleihen möchtest, dann bitte unterschreibe diese Petition und teile sie mit deinen Freunden, Bekannten und Verwandten. Vielen Dank.
Persönliche Notiz von Thirza Schneider, Flüchtlingsbegleiterin:
Als Fachberaterin Psychotraumatologie (CAS) tut es mir zutiefst leid, dass so eine private, schmerzhafte und traumatische Geschichte (in Absprache mit meiner Klientin) nun durch eine Petition an die Öffentlichkeit kommt, nur damit öffentlich bekannt wird, welches Unrecht im Stillen einer Frau angetan wurde und wird, von Seiten einiger Männer, aber auch von Seiten unserer Behörden… 😭 Ich wünschte es wäre nicht nötig gewesen…
Cristina A. hatte gehofft, in der Schweiz in Sicherheit zu sein und auch ihre Tochter vor Gewalt und einer Zwangsheirat schützen zu können. Sie hatte gehofft, dass die Schweiz ihnen Schutz gewähren würde und sie hier ein neues Leben aufbauen könnten.
Obwohl das Staatssekretariat für Migration Cristina A.'s Geschichte glaubt, wird behauptet, dass Georgien sie schützen sollte und auch kann. Dies wurde aber klar von Seiten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und Frauenschutzorganisationen vor Ort widerlegt. Georgien KANN einer Jesidin nicht vor ihrem gewalttätigen Ehemann oder einem Ehrenmord schützen. Georgien KANN ein jesidisches Mädchen nicht vor einer Zwangsheirat schützen, auch wenn es gegen das Gesetz ist.
Cristina A. und ihre Tochter können nicht zurück nach Georgien. Das Risiko ist enorm hoch, dass Cristina A. Opfer eines Ehrenmords wird (sogar in Deutschland können solche Ehrenmorde unter Jesiden nicht verhindert werden: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/hannover--jesidin-auf-offener-strasse-vom-eigenen-mann-ermordet-31844106.html).
Das Risiko ist ausserdem enorm hoch, dass Cristina A.'s Ehemann die gemeinsame Tochter Natalie zu sich nimmt, da gemäss jesidischer Tradition die Kinder dem Vater gehören.
Das Risiko ist deshalb auch enorm gross, dass die 11-jährige Natalie in 3-5 Jahren gemäss jesidischer Tradition zwangsverheiratet wird.
Die Ungerechtigkeit, die unsere Behörden dieser Mutter und Tochter antun mit Ablehnung ihres Gesuchs um Schutz und der geplanten Ausschaffung, schreit zum Himmel. Wenn wir, die sogenannte humanitäre, solidarische Schweiz, nicht einmal bereit sind, eine hochvulnerable Mutter und Tochter vor Mord, Gewalt und Zwangsheirat zu schützen, wenn sie uns darum bitten, wer sind wir dann?
Wenn du dieser Ungerechtigkeit eine Stimme verleihen möchtest, dann bitte unterschreibe diese Petition und teile sie mit deinen Freunden, Bekannten und Verwandten. Vielen Dank.
Persönliche Notiz von Thirza Schneider, Flüchtlingsbegleiterin:
Als Fachberaterin Psychotraumatologie (CAS) tut es mir zutiefst leid, dass so eine private, schmerzhafte und traumatische Geschichte (in Absprache mit meiner Klientin) nun durch eine Petition an die Öffentlichkeit kommt, nur damit öffentlich bekannt wird, welches Unrecht im Stillen einer Frau angetan wurde und wird, von Seiten einiger Männer, aber auch von Seiten unserer Behörden… 😭 Ich wünschte es wäre nicht nötig gewesen…
Wie die Unterschriften übergeben werden
Per Post oder in Person