25 Unterschriften erreicht
An: Bundesrat und Parlament
Abschaffung der Roamingebühren zwischen der Schweiz und der EU

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Wir fordern den Bundesrat und das Parlament auf, umgehend die notwendigen Schritte einzuleiten, um ein bilaterales Abkommen mit der Europäischen Union (und den EWR-Staaten) zu verhandeln, das die Schweiz in die bestehende EU-Roaming-Regulierung („Roam Like at Home“) integriert. Ziel ist es, dass Schweizer Mobilfunkkundinnen und -kunden sowie Besucher aus der EU/EWR ihre Mobiltelefone beidseits der Grenze zu Inlandspreisen nutzen können – ohne zusätzliche Roaming-Gebühren.
Das faire Nutzungslimit wird über einen Zeitraum von vier Monaten (120 Tagen) reguliert. Wenn bei einem Verbraucher festgestellt wird, dass er mehr Zeit im Ausland als zu Hause verbringt und in diesem Zeitraum überwiegend seine mobilen Dienste im Ausland nutzt, kann ihm nach einer Warnung und einem zweiwöchigen Anpassungszeitraum eine Gebühr auferlegt werden.
Transparente Kommunikation: Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, die Verbraucher über ihre Rechte und alle geltenden fairen Nutzungslimits oder potenziellen Aufschläge zu informieren, wenn sie kurz davor sind, die faire Nutzungspolitik zu überschreiten.
Unbeabsichtigtes Roaming für Schweizer im Schweizer Grengebiet zum Ausland innerhalb der EU
https://cas.ombudscom.ch/2022/roaming-in-grenzgebieten
Roaming-Schock: 50 Franken für kurzes Video - 20 Minuten https://share.google/Z5SHvlT7UDQdkpxWb
Roaming-Abkommen zwischen EU und Ukraine verlängert | Nau.ch https://share.google/6i6eQWnwfY3VHjxWJ
Wir fordern den Bundesrat und das Parlament auf, umgehend die notwendigen Schritte einzuleiten, um ein bilaterales Abkommen mit der Europäischen Union (und den EWR-Staaten) zu verhandeln, das die Schweiz in die bestehende EU-Roaming-Regulierung („Roam Like at Home“) integriert. Ziel ist es, dass Schweizer Mobilfunkkundinnen und -kunden sowie Besucher aus der EU/EWR ihre Mobiltelefone beidseits der Grenze zu Inlandspreisen nutzen können – ohne zusätzliche Roaming-Gebühren.
Das faire Nutzungslimit wird über einen Zeitraum von vier Monaten (120 Tagen) reguliert. Wenn bei einem Verbraucher festgestellt wird, dass er mehr Zeit im Ausland als zu Hause verbringt und in diesem Zeitraum überwiegend seine mobilen Dienste im Ausland nutzt, kann ihm nach einer Warnung und einem zweiwöchigen Anpassungszeitraum eine Gebühr auferlegt werden.
Transparente Kommunikation: Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, die Verbraucher über ihre Rechte und alle geltenden fairen Nutzungslimits oder potenziellen Aufschläge zu informieren, wenn sie kurz davor sind, die faire Nutzungspolitik zu überschreiten.
Unbeabsichtigtes Roaming für Schweizer im Schweizer Grengebiet zum Ausland innerhalb der EU
https://cas.ombudscom.ch/2022/roaming-in-grenzgebieten
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Warum ist das wichtig?
Weil die Petition zur Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU" durch Argumente gestützt wird, welche sich um Fairness, Kosteneinsparungen, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, keine Diskriminierung mit gleicher Behandlung sowohl für Schweizer Bürger als auch für ausländische Besucher drehen. Die Petition würde die Schweiz in Einklang mit breiteren globalen Trends bringen, den Verbraucherschutz verbessern und stärkere Beziehungen zur Europäischen Union fördern. Hier die wichtigsten zusammengefassten Punkte, welche für die Abschaffung der Roamingebühren innerhalb der EU sprechen:
- Kosteneinsparung für Schweizer Reisende während den Ferien oder den Geschäftsreisen.
- Senkung der Betriebskosten für Unternehmen im Zusammenhang mit internationaler Kommunikation.
- Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels durch Eliminierung dieses technischen Handelhemmnisses.
- Förderung des Tourismus in der Schweiz durch die Eliminierung von Roaming Gebühren insbesondere für ausländische Besucher aus der EU.
- Verbraucherschutz und Fairness für Schweizer Bürger gegenüber den EU Bürgern sowie gegenüber den EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen, Island, welche keine Roaming Gebühren innerhalb der EU bezahlen müssen.
- Den Telekommunikationsanbieter entstehen durch die Beseitigung der Roaminggebühren keine Nachteile, da diese Regelung sowohl für Schweizer Touristen/Geschäfstreisende innerhalb der EU als auch für EU Touristen/Geschäftsreisende innerhalb der Schweiz gelten. Zudem würde sich der Aufwand der Telekommunikationsanbieter durch Roaming Reklamation erheblich reduzieren.
- Die am 29.11.2021 lancierte Fair Roaming Initiative zur Reduzierung der Roamingebühren für Schweizer und Schweizerinnen, welche in das Ausland inkl. der EU Länder reisen wurde aus fadenscheinigen Gründen durch den Bundesrat abgelehnt wie z.B. Marktverzerrung, höhere Inlandpreise, Souveränitätsverlust, keine Kompatibillität mit der EU.