An: Regierung, Parlament, Telekommunikationsanbieter, Unternehmen, Konsumenten sowie europäische Institutionen, wenn die Petition auf eine Harmonisierung der Regelungen in der EU abzielt.
Petition zur Abschaffung der Roamingebühren innerhalb der EU

Die seit 2017 bestehende Roam Like at Home (RLAH) Regelung innerhalb der EU soll auch für die Schweiz gelten. Diese Regelung erlaubt es Verbrauchern aus Liechtenstein, Norwegen and Island als Teil des EWR und neu der Schweiz als Teil des EFTA, ihre Mobiltelefone in jedem EU-/EWR-Land ohne zusätzliche Roaming-Gebühren zu nutzen. Das bedeutet, dass sie Anrufe tätigen, SMS senden und Daten zu den gleichen Tarifen verwenden können, wie sie sie zu Hause in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island bezahlen würden.
Das faire Nutzungslimit wird über einen Zeitraum von vier Monaten (120 Tagen) reguliert. Wenn bei einem Verbraucher festgestellt wird, dass er mehr Zeit im Ausland als zu Hause verbringt und in diesem Zeitraum überwiegend seine mobilen Dienste im Ausland nutzt, kann ihm nach einer Warnung und einem zweiwöchigen Anpassungszeitraum eine Gebühr auferlegt werden.
Transparente Kommunikation: Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, die Verbraucher über ihre Rechte und alle geltenden fairen Nutzungslimits oder potenziellen Aufschläge zu informieren, wenn sie kurz davor sind, die faire Nutzungspolitik zu überschreiten.
Das faire Nutzungslimit wird über einen Zeitraum von vier Monaten (120 Tagen) reguliert. Wenn bei einem Verbraucher festgestellt wird, dass er mehr Zeit im Ausland als zu Hause verbringt und in diesem Zeitraum überwiegend seine mobilen Dienste im Ausland nutzt, kann ihm nach einer Warnung und einem zweiwöchigen Anpassungszeitraum eine Gebühr auferlegt werden.
Transparente Kommunikation: Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, die Verbraucher über ihre Rechte und alle geltenden fairen Nutzungslimits oder potenziellen Aufschläge zu informieren, wenn sie kurz davor sind, die faire Nutzungspolitik zu überschreiten.
Warum ist das wichtig?
Weil die Petition zur Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU" durch Argumente gestützt wird, welche sich um Fairness, Kosteneinsparungen, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, keine Diskriminierung mit gleicher Behandlung sowohl für Schweizer Bürger als auch für ausländische Besucher drehen. Die Petition würde die Schweiz in Einklang mit breiteren globalen Trends bringen, den Verbraucherschutz verbessern und stärkere Beziehungen zur Europäischen Union fördern.