An: Parlament
Medizinisch verschriebene hormonelle Verhütung muss von der Grundversicherung übernommen werden!
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Hormonelle Verhütungsmittel werden nicht nur zur Verhütung eingesetzt – sie sind oft ein zentraler Bestandteil der Behandlung gynäkologischer Erkrankungen wie Endometriose, dem polyzystischen Ovarialsyndrom (PCOS) oder sehr starken Menstruationsblutungen.
Die Grundversicherung übernimmt diese Kosten aber nicht, selbst wenn die Medikamente aus rein medizinischen Gründen verschrieben werden.
Um diese gesundheitspolitische Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat Nationalrätin Brigitte Crottaz (SP) die Motion 24.4625 eingereicht. Sie fordert, dass hormonelle Verhütungsmittel bei therapeutischem Einsatz von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden.
Wir rufen die Mitglieder des Parlaments dazu auf, diese Motion anzunehmen, die einen konkreten und wirksamen Fortschritt für die Gesundheit von Frauen bedeutet [1].
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Hormonelle Verhütungsmittel werden nicht nur zur Verhütung eingesetzt – sie sind oft ein zentraler Bestandteil der Behandlung gynäkologischer Erkrankungen wie Endometriose, dem polyzystischen Ovarialsyndrom (PCOS) oder sehr starken Menstruationsblutungen.
Die Grundversicherung übernimmt diese Kosten aber nicht, selbst wenn die Medikamente aus rein medizinischen Gründen verschrieben werden.
Um diese gesundheitspolitische Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat Nationalrätin Brigitte Crottaz (SP) die Motion 24.4625 eingereicht. Sie fordert, dass hormonelle Verhütungsmittel bei therapeutischem Einsatz von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden.
Wir rufen die Mitglieder des Parlaments dazu auf, diese Motion anzunehmen, die einen konkreten und wirksamen Fortschritt für die Gesundheit von Frauen bedeutet [1].
Warum ist das wichtig?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkennt selbst: Die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse von Frauen werden im Schweizer Gesundheitssystem noch immer ungenügend berücksichtigt.
Ein Bericht des Bundesrats fordert konkrete Schritte, um diese Lücke zu schliessen [2].
Ein erster, einfacher und wirksamer Schritt: Die Kostenübernahme für hormonelle Behandlungen bei gynäkologischen Erkrankungen.
Zehntausende Frauen und Mädchen in der Schweiz leiden an gynäkologischen Erkrankungen wie Endometriose oder PCOS – chronische Beschwerden, die oft verharmlost werden, aber massive Auswirkungen haben auf:
Ein Bericht des Bundesrats fordert konkrete Schritte, um diese Lücke zu schliessen [2].
Ein erster, einfacher und wirksamer Schritt: Die Kostenübernahme für hormonelle Behandlungen bei gynäkologischen Erkrankungen.
Zehntausende Frauen und Mädchen in der Schweiz leiden an gynäkologischen Erkrankungen wie Endometriose oder PCOS – chronische Beschwerden, die oft verharmlost werden, aber massive Auswirkungen haben auf:
- die Lebensqualität
- die psychische Gesundheit
- die Fähigkeit, eine Ausbildung zu absolvieren oder einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Die Behandlung dieser Erkrankungen erfolgt meist (und manchmal ausschliesslich) durch die Verschreibung hormoneller Verhütungsmittel. Da diese Medikamente jedoch nicht auf der Liste der anerkannten Behandlungen stehen, werden sie von der Grundversicherung nicht erstattet. Sie bleiben daher für manche aus finanziellen Gründen unzugänglich.
Diese Situation ist ungerecht. Sie benachteiligt die Betroffenen finanziell und
verstärkt die Ungleichheiten im Gesundheitswesen.
Die Erstattung von hormonellen Verhütungsmitteln, die bei gynäkologischen Beschwerden verschrieben werden, ist eine medizinisch begründete, wissenschaftlich fundierte und unverzichtbare Massnahme, um den gesundheitlichen Bedürfnissen von Frauen besser gerecht zu werden.
Die Gesundheit von Frauen ist kein Randthema. Sie muss endlich ernst genommen und gleichberechtigt behandelt werden!
[1] Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir hier den Begriff «Frauen», um Personen zu bezeichnen, die von gynäkologischen Erkrankungen betroffen sind. Wir sind uns bewusst, dass diese Themen auch trans- und nicht-binäre Personen betreffen können, die selbstverständlich vollständig in unseren Ansatz einbezogen sind.
[2] «Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten», Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 19.3910 Fehlmann Rielle vom 21.06.2019.