Skip to main content

An: Regierungsrat Mario Fehr, Sicherheitsdirektor Kanton Zürich

Mario Fehr, stoppen Sie den Böller-Wahnsinn an Volksfesten!

Mario Fehr, Sie erteilen Privatpersonen im Kanton Zürich einen Freipass, um ihren Böller-Wahnsinn ungehindert auszuleben – zum Beispiel den Zunftmitgliedern in Zürich.

Am Sechseläuten-Vormittag zünden die Mitglieder der Saffran-Zunft auf der Rathausbrücke jeweils mehrere Mörserschüsse mitten in der Menschenmenge. Sie setzen dabei Kinder und Erwachsene ungeschützt dem Risiko einer Gehörschädigung aus.

Bei der Bööggverbrennung detonieren rund 140 Böller. Dabei werden auch Knallpetarden der Kategorie 6 eingesetzt, für welche der Hersteller einen Mindestabstand von 80 Metern gegenüber Personen und Tieren angibt. Am Sechseläuten befinden sich aber Hunderte von Kindern, Erwachsenen und Pferden in einem Umkreis von kaum mehr als 20 bis 30 Metern von den Explosionen.

Auch beim Böllerfeuerwerk am Sechseläuten in Bassersdorf werden die Sicherheitsabstände gegenüber Kindern und Erwachsenen rücksichtslos missachtet.

Beim Böllerschiessen am Mittefasten in Unterengstringen werden an einem einzigen Tag rund 20 Kilogramm Schwarzpulver verschossen. Nach dem Sprengstoffgesetz ist es ausdrücklich verboten, dass Minderjährige mit Sprengmitteln in Berührung kommen. Trotzdem werden Schulkinder in die Befüllung der Mörser miteinbezogen, so dass sie mit dem toxischen Sprengstoff Hautkontakt haben. Diesen Kontakt bewerten Sie verharmlosend als „tolerierbar“.

Mario Fehr, wir fordern Sie dazu auf, dass Sie Ihre Verantwortung gegenüber der Unversehrtheit von Kindern, Erwachsenen und Tieren wahrnehmen. Stoppen Sie den Böller-Wahnsinn an Volksfesten!

Peter-Wolfgang von Matt, Zürich 

Warum ist das wichtig?

Böller bestehen aus Sprengstoff. Sie können den Menschen irreversible Verletzungen zufügen. Beim Grillfest nach dem Sechseläuten 2015 explodierte ein Böller, der bei der Bööggverbrennung nicht losgegangen war. Acht Personen wurden verletzt, darunter ein 11-jähriger Knabe. Bei fünf Personen bestand der Verdacht auf Gehörschädigung.

Im Februar 2024 wurde mittels Aufsichtsbeschwerden bei den zuständigen Bezirksbehörden ein Böllerverbot an Volksfesten beantragt. Die Statthalterämter von Bülach und Dietikon haben diese Beschwerden im Wesentlichen abgewiesen. Sie erteilen den Veranstaltenden lediglich die Empfehlung, den Zuschauenden „das Tragen eines Gehörschutzes anzubieten“.

Im Fall des beantragten Böllerverbots am Sechseläuten hat der Regierungsrat dem Statthalter des Bezirks Zürich das Aufsichtsverfahren entzogen. Seit nunmehr über einem Jahr lässt der Regierungsrat die Beschwerde unbeantwortet.