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An: Vorstand des Vereins Kunstfreunde Zürich
Lückenlose Aufklärung Sammlung Bührle
Als Mitglieder des Vereins Kunstfreunde Zürich (aber auch andere Freunde und Freundinnen des Kunsthauses Zürich, fühlen wir uns verbunden mit «unserem» Kunsthaus und sind gerne stolz auf das Angebot und die Ausstellungen.
Wie wir alle wissen, hat die emotional geführte öffentliche Debatte rund um die Frage, wie das Kunsthaus Zürich zu den nachgewiesenermassen auf unethischem Weg akquirierten Exponaten aus der Sammlung Bührle Stellung bezieht und die Besucher:innen über deren Herkunft aufklärt, durch diese Neueröffnung und sie begleitende journalistische Recherchen neuen Zündstoff bekommen. Einige Gäste haben bereits explizit geäussert, dass sie die Bilder der Sammlung Bührle aus diesen Gründen nicht anschauen werden. Insbesondere die Veröffentlichungen der REPUBLIK vom 9.10. https://www.republik.ch/2021/10/09/serie-buehrle-connection-teil-1-der-kunsthaus-deal haben die volle Tragweite des Problems öffentlich gemacht. Wir finden diese Situation unhaltbar. Wir wünschen uns Kunstgenuss mit gutem Gewissen, eine Kulturpolitik, die diesen Namen verdient, und einen korrekten Umgang mit rechtmässigen Erb:innen von Raubkunst, statt dass wir uns mit solcher schmücken und uns beim Betrachten schämen müssen.
In aller Klarheit: Wir fordern Sie auf, sich im Fall aller Kunstgegenstände mit ungeklärter oder nicht publizierter Provenienz mit aller Kraft zu bemühen, hier Versöhnungsarbeit zu leisten. Statt Erb:innen der ehemaligen Besitzenden zu brüskieren und dafür Mäzen:innen zu hofieren, statt wegzuschauen und unethisches Verhalten im Namen der Kunst zu tolerieren, stehen wir hier in der Schweiz nach der unrühmlichen Kollaboration unserer Vorfahren mit dem Nazi-Regime, nach den Skandalen um „nachrichtenlosen Vermögen“ in den Neunzigern, wie nie zuvor in der Pflicht zur Wiedergutmachung, wenn es eine solche überhaupt gibt. Bitte lernen Sie aus der Geschichte und entschliessen Sie sich dazu, den Begriff der Raubkunst gemäss aktuellem Stand und v.a. gemäss dem auch von der Schweiz unterzeichneten Theresienstädter Protokoll zu handhaben und eine von der Bührle-Stiftung unabhängige wissenschaftliche Organisation mit einer Provenienzforschung zu beauftragen, die diesen Namen verdient, sowie die daraus resultierenden Ergebnisse sowohl in der Nähe der betroffenen Werke wie auch öffentlich zugänglich zu machen. Alle interessierten Gäste des neuen Kunsthausbaus haben ein Recht, nicht in Geiselhaft genommen zu werden.
Wir hoffen gerne auf ein positives Zeichen von ihrer Seite sowie auf den obigen Argumenten entsprechende Entscheide. Damit wir wieder unumschränkt stolz sein dürfen auf «unser» Kunsthaus.
Wie wir alle wissen, hat die emotional geführte öffentliche Debatte rund um die Frage, wie das Kunsthaus Zürich zu den nachgewiesenermassen auf unethischem Weg akquirierten Exponaten aus der Sammlung Bührle Stellung bezieht und die Besucher:innen über deren Herkunft aufklärt, durch diese Neueröffnung und sie begleitende journalistische Recherchen neuen Zündstoff bekommen. Einige Gäste haben bereits explizit geäussert, dass sie die Bilder der Sammlung Bührle aus diesen Gründen nicht anschauen werden. Insbesondere die Veröffentlichungen der REPUBLIK vom 9.10. https://www.republik.ch/2021/10/09/serie-buehrle-connection-teil-1-der-kunsthaus-deal haben die volle Tragweite des Problems öffentlich gemacht. Wir finden diese Situation unhaltbar. Wir wünschen uns Kunstgenuss mit gutem Gewissen, eine Kulturpolitik, die diesen Namen verdient, und einen korrekten Umgang mit rechtmässigen Erb:innen von Raubkunst, statt dass wir uns mit solcher schmücken und uns beim Betrachten schämen müssen.
In aller Klarheit: Wir fordern Sie auf, sich im Fall aller Kunstgegenstände mit ungeklärter oder nicht publizierter Provenienz mit aller Kraft zu bemühen, hier Versöhnungsarbeit zu leisten. Statt Erb:innen der ehemaligen Besitzenden zu brüskieren und dafür Mäzen:innen zu hofieren, statt wegzuschauen und unethisches Verhalten im Namen der Kunst zu tolerieren, stehen wir hier in der Schweiz nach der unrühmlichen Kollaboration unserer Vorfahren mit dem Nazi-Regime, nach den Skandalen um „nachrichtenlosen Vermögen“ in den Neunzigern, wie nie zuvor in der Pflicht zur Wiedergutmachung, wenn es eine solche überhaupt gibt. Bitte lernen Sie aus der Geschichte und entschliessen Sie sich dazu, den Begriff der Raubkunst gemäss aktuellem Stand und v.a. gemäss dem auch von der Schweiz unterzeichneten Theresienstädter Protokoll zu handhaben und eine von der Bührle-Stiftung unabhängige wissenschaftliche Organisation mit einer Provenienzforschung zu beauftragen, die diesen Namen verdient, sowie die daraus resultierenden Ergebnisse sowohl in der Nähe der betroffenen Werke wie auch öffentlich zugänglich zu machen. Alle interessierten Gäste des neuen Kunsthausbaus haben ein Recht, nicht in Geiselhaft genommen zu werden.
Wir hoffen gerne auf ein positives Zeichen von ihrer Seite sowie auf den obigen Argumenten entsprechende Entscheide. Damit wir wieder unumschränkt stolz sein dürfen auf «unser» Kunsthaus.
Warum ist das wichtig?
Wir wollen keinen Kunstgenuss auf Kosten von Menschen in Not oder auf der Flucht bzw. ihrer rechtmässigen Erb:innen.