500 Unterschriften erreicht
An: Bundesrat
KMU modernisieren - Buchhaltung digitalisieren!
Wir haben die Petition formell an den Bundesrat übergeben. Eine analoge Motion wurde mittlerweile vom Nationalrat an den Ständerat überwiesen - mit 179:0 Stimmen!
Die Schweizer KMU sind modern und innovativ, ihre Buchhaltung ist vollständig digital. Das muss unsere Vision sein! Corona hat uns vor Augen geführt, wie entscheidend es ist, digital State of the Art zu sein. Leider sind wir von dieser Vision weit entfernt. Dabei wäre es so einfach: Die vom Bund in den Weg gestellten Hindernisse, welche der digitalen Buchhaltung im Weg stehen, müssen beseitigt werden!
Die Buchhaltung in Schweizer KMU basiert heute weitgehend auf Papier. Eine Umfrage bei KMU hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte aller KMU 60 bis 100 Prozent aller Belege in Papierform erhalten und verarbeiten.
Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) fordert in Art. 9 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Abs. 2 komplizierte und nicht KMU taugliche Verfahren zur digitalen Aufbewahrung von Unterlagen: Belege sollen mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel versehen werden, damit diese auf handelsüblichen Speichermedien archiviert werden dürfen. Das geforderte Verfahren ist für die meisten KMU zu teuer, zu komplex und zu riskant. Die Umsetzung kostet mehrere zehntausend Franken. Nur ganz wenige KMU sind finanziell, organisatorisch oder technisch in der Lage, einen solchen Prozess nach diesen Anforderungen zu betreiben. Die heutige GeBüV verhindert die Digitalisierung der Buchhaltung.
In der Praxis hat die ESTV Hauptabteilung MWST bereits 2018 die Papierrechnung der gescannten Papierrechnung und der elektronischen Rechnung gleichgestellt. Die ESTV fordert keine digitale Signatur in ihren Kontrollen. Der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit gilt als erbracht, wenn die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach Artikel 957 ff OR eingehalten sind. Andere Behörden auch auf kantonaler Ebene orientieren sich weiterhin an der GeBüV.
Die Widersprüche zwischen der GeBüV und der Praxis einzelner Behörden schaffen Rechtsunsicherheit. Deshalb gehen die meisten KMU den pragmatischen Weg: Sie führen ihre Buchhaltung weiterhin zu 100% in Papierform, weil dies gemäss GeBüV Art. 9 Abs. 1 lit. a bedenkenlos und ohne komplizierte Verfahren möglich ist.
Eine digitale Buchhaltung würde den KMU ein erhebliches Potential eröffnen und damit den Standort Schweiz stärken:
• Die Verwendung von strukturierten Formaten in digitalen Belegen (z.B. eBill und ZUGFeRD) ermöglicht eine automatische Verbuchung, was die Administrationskosten erheblich reduziert und KMU wettbewerbsfähiger macht.
• Finanzielle Informationen können anhand digitaler Belege einfacher, schneller und präziser aufbereitet werden. Die so geschaffene finanzielle Transparenz erlaubt es, wichtige Entscheidungen über die Zukunft des KMU auf einer solideren Zahlenbasis zu fällen.
• Der Papierverbrauch wird reduziert und die Umwelt weniger belastet.
Die Unterzeichner dieser Petition bitten Sie, die GeBüV einer Revision zu unterziehen: Unterlagen sollen ohne digitale Signatur oder ähnlichen Verfahren auf veränderbaren Datenträgern aufbewahrt werden können, sofern der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit über die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach OR 957ff erbracht werden kann. Eine digitale Signatur von Belegen oder der Einsatz ähnlicher Verfahren sollen freiwillig sein.
Machen Sie den Weg frei für das digitale KMU!
Die Buchhaltung in Schweizer KMU basiert heute weitgehend auf Papier. Eine Umfrage bei KMU hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte aller KMU 60 bis 100 Prozent aller Belege in Papierform erhalten und verarbeiten.
Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) fordert in Art. 9 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Abs. 2 komplizierte und nicht KMU taugliche Verfahren zur digitalen Aufbewahrung von Unterlagen: Belege sollen mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel versehen werden, damit diese auf handelsüblichen Speichermedien archiviert werden dürfen. Das geforderte Verfahren ist für die meisten KMU zu teuer, zu komplex und zu riskant. Die Umsetzung kostet mehrere zehntausend Franken. Nur ganz wenige KMU sind finanziell, organisatorisch oder technisch in der Lage, einen solchen Prozess nach diesen Anforderungen zu betreiben. Die heutige GeBüV verhindert die Digitalisierung der Buchhaltung.
In der Praxis hat die ESTV Hauptabteilung MWST bereits 2018 die Papierrechnung der gescannten Papierrechnung und der elektronischen Rechnung gleichgestellt. Die ESTV fordert keine digitale Signatur in ihren Kontrollen. Der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit gilt als erbracht, wenn die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach Artikel 957 ff OR eingehalten sind. Andere Behörden auch auf kantonaler Ebene orientieren sich weiterhin an der GeBüV.
Die Widersprüche zwischen der GeBüV und der Praxis einzelner Behörden schaffen Rechtsunsicherheit. Deshalb gehen die meisten KMU den pragmatischen Weg: Sie führen ihre Buchhaltung weiterhin zu 100% in Papierform, weil dies gemäss GeBüV Art. 9 Abs. 1 lit. a bedenkenlos und ohne komplizierte Verfahren möglich ist.
Eine digitale Buchhaltung würde den KMU ein erhebliches Potential eröffnen und damit den Standort Schweiz stärken:
• Die Verwendung von strukturierten Formaten in digitalen Belegen (z.B. eBill und ZUGFeRD) ermöglicht eine automatische Verbuchung, was die Administrationskosten erheblich reduziert und KMU wettbewerbsfähiger macht.
• Finanzielle Informationen können anhand digitaler Belege einfacher, schneller und präziser aufbereitet werden. Die so geschaffene finanzielle Transparenz erlaubt es, wichtige Entscheidungen über die Zukunft des KMU auf einer solideren Zahlenbasis zu fällen.
• Der Papierverbrauch wird reduziert und die Umwelt weniger belastet.
Die Unterzeichner dieser Petition bitten Sie, die GeBüV einer Revision zu unterziehen: Unterlagen sollen ohne digitale Signatur oder ähnlichen Verfahren auf veränderbaren Datenträgern aufbewahrt werden können, sofern der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit über die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach OR 957ff erbracht werden kann. Eine digitale Signatur von Belegen oder der Einsatz ähnlicher Verfahren sollen freiwillig sein.
Machen Sie den Weg frei für das digitale KMU!
Warum ist das wichtig?
Selbst digitalaffine Schweizer KMU führen ihre Buchhaltung noch immer in Papier-Form. Das Problem hat einen Namen: Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Diese Verordnung fordert zur digitalen Archivierung von Belegen komplizierte und teure Verfahren: Belege müssen mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel versehen werden. Nur ganz wenige KMU sind finanziell, organisatorisch oder technisch in der Lage, einen solchen Prozess nach diesen Anforderungen zu betreiben. Deshalb fordern wir den Bundesrat in unserer Petition auf, die GeBüV zu revidieren. Ziel der Revision muss sein: Alle KMU sollen ohne weiteres von der digitalen Buchhaltung profitieren können.