An: Bundesrat , Parlament, Bevölkerung , National und Ständerat
Keine öffentliche Betreibung ohne richterlichen Entscheid, für ein faires Schweizermodell!

Petition an den National- und Ständerat der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Keine öffentliche Betreibung ohne richterlichen Entscheid.
Für ein faires Schweizermodell.
Einleitung:
In der Schweiz kann derzeit jede Person oder Institution eine Betreibung gegen eine andere Person einleiten, ohne jegliche Beweise, ohne richterlichen Entscheid und ohne Schuldanerkennung.
Diese Betreibung wird sofort im öffentlichen Betreibungsregister eingetragen, was für die betroffene Person schwerwiegende Folgen haben kann.
Dazu gehören beispielsweise Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, Jobverluste oder die Ablehnung von Kreditanfragen.
Begründung:
Dieses Vorgehen verletzt den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung. Der momentane Ablauf ermöglicht den Missbrauch des Betreibungssystems, gefährdet die soziale und wirtschaftliche Existenz vieler Menschen und öffnet Tür und Tor für ungerechtfertigte Einträge. Obwohl kein gerichtlicher Entscheid vorliegt, wird durch den Registereintrag der Eindruck erweckt, die betroffene Person sei bereits schuldig.
Wir fordern daher eine gesetzliche Änderung, die mehr Gerechtigkeit und Sicherheit schafft und vergleichbar mit dem Prinzip des Strafregisters ist: Ohne Beweis, keine öffentliche Schuld.
Forderung:
Eine Betreibung darf erst dann im öffentlichen Betreibungsregister sichtbar gemacht werden, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
1. Es liegt ein rechtskräftiger Entscheid durch ein Gericht vor.
2. Es besteht eine notariell anerkannte Schuldanerkennung.
3. Ein Verlustschein wurde rechtskräftig ausgestellt.
Bis dahin soll der Eintrag nur intern beim zuständigen Betreibungsamt geführt werden, ohne Zugriff für Dritte wie Vermieter, Banken oder Arbeitgeber.
Diese Änderung schützt Bürgerinnen und Bürger vor vorschneller Verurteilung und wahrt die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz.
Freundliche Grüße
Marco Dollinger
Basel, 21. April 2025
Keine öffentliche Betreibung ohne richterlichen Entscheid.
Für ein faires Schweizermodell.
Einleitung:
In der Schweiz kann derzeit jede Person oder Institution eine Betreibung gegen eine andere Person einleiten, ohne jegliche Beweise, ohne richterlichen Entscheid und ohne Schuldanerkennung.
Diese Betreibung wird sofort im öffentlichen Betreibungsregister eingetragen, was für die betroffene Person schwerwiegende Folgen haben kann.
Dazu gehören beispielsweise Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, Jobverluste oder die Ablehnung von Kreditanfragen.
Begründung:
Dieses Vorgehen verletzt den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung. Der momentane Ablauf ermöglicht den Missbrauch des Betreibungssystems, gefährdet die soziale und wirtschaftliche Existenz vieler Menschen und öffnet Tür und Tor für ungerechtfertigte Einträge. Obwohl kein gerichtlicher Entscheid vorliegt, wird durch den Registereintrag der Eindruck erweckt, die betroffene Person sei bereits schuldig.
Wir fordern daher eine gesetzliche Änderung, die mehr Gerechtigkeit und Sicherheit schafft und vergleichbar mit dem Prinzip des Strafregisters ist: Ohne Beweis, keine öffentliche Schuld.
Forderung:
Eine Betreibung darf erst dann im öffentlichen Betreibungsregister sichtbar gemacht werden, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
1. Es liegt ein rechtskräftiger Entscheid durch ein Gericht vor.
2. Es besteht eine notariell anerkannte Schuldanerkennung.
3. Ein Verlustschein wurde rechtskräftig ausgestellt.
Bis dahin soll der Eintrag nur intern beim zuständigen Betreibungsamt geführt werden, ohne Zugriff für Dritte wie Vermieter, Banken oder Arbeitgeber.
Diese Änderung schützt Bürgerinnen und Bürger vor vorschneller Verurteilung und wahrt die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz.
Freundliche Grüße
Marco Dollinger
Basel, 21. April 2025
Warum ist das wichtig?
In der Schweiz kann jede Person eine Betreibung einleiten. Auch ohne Beweise, Gerichtsurteil oder Schuldanerkennung. Diese Betreibung wird sofort im öffentlichen Register sichtbar. Für Betroffene bedeutet das oft das Ende ihrer Chancen auf eine Wohnung, einen Job oder einen Kredit. Obwohl sie noch gar nicht schuldig gesprochen wurden.
Das verletzt den Grundsatz der Unschuldsvermutung. Es öffnet die Tür für Missbrauch, Rufschädigung und soziale Ausgrenzung. Menschen werden gebrandmarkt, ohne dass ein Richter die Schuld geprüft hat.
Ich fordere: Keine öffentliche Betreibung, solange keine richterliche Entscheidung oder Schuldanerkennung vorliegt.
So wie beim Strafregister muss auch hier gelten: Erst wenn Schuld bewiesen ist, darf sie öffentlich gemacht werden.
Diese Änderung schützt die Menschenwürde, stärkt den Rechtsstaat und bringt mehr Fairness ins System.
Das verletzt den Grundsatz der Unschuldsvermutung. Es öffnet die Tür für Missbrauch, Rufschädigung und soziale Ausgrenzung. Menschen werden gebrandmarkt, ohne dass ein Richter die Schuld geprüft hat.
Ich fordere: Keine öffentliche Betreibung, solange keine richterliche Entscheidung oder Schuldanerkennung vorliegt.
So wie beim Strafregister muss auch hier gelten: Erst wenn Schuld bewiesen ist, darf sie öffentlich gemacht werden.
Diese Änderung schützt die Menschenwürde, stärkt den Rechtsstaat und bringt mehr Fairness ins System.