10 Unterschriften erreicht
An: Geschäftsprüfungskommission GPK des grossen Rates und Sozialdepartement Basel-Stadt
Hilflos Nachts alleine draussen im Winter? - Das darf nicht passieren!
Wenn Passanten in kalten Winternächten draussen offensichtlich hilflose Menschen finden, sie sich nicht selbst helfen können, brauchen sie eine Anlaufstelle, bei der sie sich melden können, und von wo aus Hilfe organisiert wird.
In Zürich gibt es dafür die Telefonnummer …. der aufsuchenden Gassenarbeit der „sip Züri“* welche wochentags bis 2.00 Uhr in Betrieb steht. Sie kann reagieren und notfalls die Sanität 144 aufbieten. In den übrigen Stunden können Bürger:innen direkt die Sanität alarmieren.
Was ist passiert?
Was ist passiert?
Im November 2025 fand eine Passantin Abends bei nächtlichen Temperaturen von minus 1 Grad einen schwerst alkoholisierten Mann vis à vis der Markthalle Basel auf dem Trottoir sitzend vor.
Er war desorientiert, konnte nicht alleine gehen und war auch noch leicht gestürzt.
Obwohl der Mann, wäre er dort eingeschlafen, der Gefahr der Erfrierung ausgesetzt gewesen wäre und sich nicht selbst helfen könnte, verweigerte der Notruf 144 den Einsatz.
Die Begründung: Der Mann müsse dem Einsatz zustimmen. Dann wollte 144 einen Wagen schicken, aber auf Kosten der Passantin.
Weitere Passanten kamen hinzu und zwei halfen dem Betroffenen schliesslich auf privater Basis.
Unterlassene Hilfeleistung
Einer offenkundig hilflosen Person, bei welcher die Gefahr des Erfrierens besteht, die Hilfe zu verweigern, ist unterlassene Hilfeleistung und ein Straftatbestand.
Der Artikel 128 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB, Abs. 1 besagt klar:
Wer einem Menschen, den er in unmittelbarer Lebensgefahr sieht, nicht hilft, obschon es ihm den Umständen nach zuzumuten wäre, begeht eine Straftat.
Dies darf ausgerechnet beim Notruf 144 der Sanität nicht passieren. Denn sie sind vom Steuerzahler finanziert und verpflichtet, in einem solchen Fall zu helfen.
Die Art, wie der Operateur mit der 144 alarmierenden Passantin umgesprungen ist, lässt stark vermuten, dass es sich um keinen Einzelfall handelt.
Das Leben einer alkoholisierten Person ist nicht weniger Wert. Es könnte einem uns Nahestehenden passieren. Wir alle würden uns wünschen, dass Hilfe erfolgt.
Unser Ersuchen
Unser Ersuchen
Wir ersuchen die Geschäftsprüfungskommission GPK des Grossen Rates, diesen Fall anhand der Tonaufzeichnung des Notrufs und der von der Passantin/IG Integration Jetzt Basel zu untersuchen und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt.
Ebenfalls ersuchen wir das Sozialdepartement Basel-Stadt, dafür zu sorgen, dass die bereits existierende aufsuchende Gassenarbeit die nötigen Mittel und Unterstützung erhält, um wie in Zürich einen Dienst bis 2.00 Uhr morgens zu gewährleisten.
In Basel leben nach letzten Schätzungen** 100 Obdachlose Menschen und 200 Wohnungslose, die auch nicht durchgehend ein Dach über dem Kopf haben. Dazu kommen Fälle wie der oben beschriebene, die jederzeit passieren können.
IG Integration Jetzt Basel
https://integration-jetzt.jimdofree.com
https://integration-jetzt.jimdofree.com
*)
Die „sip züri“ kümmert sich um Menschen in sozialen Notsituationen. Sie macht aufsuchende Sozialarbeit in Form von Beratung, Vermittlung und Krisenbewältigung. Sie informiert zu verschiedenen Themen wie Sucht, Obdachlosigkeit, Arbeit/Sozialhilfebezug und jugendspezifischen Problemen, unterstützt und leistet direkte Hilfe vor Ort. sip züri vernetzt Menschen mit den zuständigen sozialen und medizinischen Einrichtungen innerhalb und ausserhalb der Stadt Zürich.
**)
Die wichtigsten Zahlen für Basel-Stadt (Stand 2018) laut einer Studie zur Obdachlosigkeit in der Region Basel (FHNW-Studie von 2019, basierend auf Daten von 2018)
Laut dieser Studie lässt sich die Situation in zwei Hauptgruppen unterteilen.
1. Obdachlose ("roofless"): Geschätzte rund 100 Personen
1. Obdachlose ("roofless"): Geschätzte rund 100 Personen
Diese Zahl umfasst Menschen, die tatsächlich "auf der Strasse" schlafen, im Freien oder in teilöffentlichen Räumen (wie Bahnhöfen, Flughäfen), sowie Personen in Notunterkünften (z.B. der kantonalen Notschlafstelle).
2. Wohnungslose ("houseless"): Geschätzte rund 200 Personen (zusätzlich zu den Obdachlosen)
2. Wohnungslose ("houseless"): Geschätzte rund 200 Personen (zusätzlich zu den Obdachlosen)
Diese Zahl umfasst Menschen, die keine eigene Wohnung haben, aber bei Bekannten oder Verwandten unterkommen (sogenanntes "Couch-Surfing") oder in Notwohnungen der Sozialhilfe leben.
Die Basler Gassenarbeiter und Fachstellen gehen davon aus, dass die Gesamtzahl dieser Personen stabil ist oder leicht zugenommen hat.
Warum ist das wichtig?
Eine Notlage im öffentlichen Raum kann jeden von uns treffen. Dann sollte sichergestellt sein, dass professionelle und kompetente Hilfe erfolgt, und zwar unbesehen des sozialen Status einer Person.
Mit dem Unterzeichnen der Petition hilfst Du mit, dass in Basel-Stadt keine hilflose Person sich selbst überlassen wird.
Mit dem Unterzeichnen der Petition hilfst Du mit, dass in Basel-Stadt keine hilflose Person sich selbst überlassen wird.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Online