Skip to main content

An: Bundesrat (Guy Parmelin, Elisabeth Baume-Schneider)

Gleicher Schutz für Jugendliche in der ganzen Schweiz

Die tragischen Ereignisse von Crans-Montana haben die Schweiz tief betroffen gemacht. Sie haben eine breite gesellschaftliche Diskussion ausgelöst – nicht nur über individuelle Verantwortung oder konkrete Umstände, sondern auch über strukturelle und rechtliche Fragen. Eine dieser Fragen betrifft den staatlichen Schutz von Jugendlichen im öffentlichen Raum, insbesondere im Zusammenhang mit Nachtleben, Veranstaltungen und kommerziellen Freizeitangeboten. Crans-Montana hat deutlich gemacht, dass diese Fragen nicht theoretisch sind, sondern reale Auswirkungen haben können.

Ausgangspunkt ist eine grundlegende rechtliche Schieflage, die in der öffentlichen Debatte bislang wenig thematisiert wird, aus rechtsstaatlicher Sicht jedoch zentral ist.

In der Schweiz ist das Jugendstrafrecht auf Bundesebene einheitlich geregelt. Jugendliche unterstehen – unabhängig von Wohn- oder Aufenthaltskanton – denselben strafrechtlichen Sanktionen, denselben Grundsätzen und denselben Verfahren. Der Staat beansprucht damit zu Recht eine einheitliche Zuständigkeit, wenn es um Sanktionen und Verantwortung von Jugendlichen geht.

Demgegenüber fehlt bis heute eine vergleichbare bundesrechtliche Grundlage für den Jugendschutz. Der Schutz von Jugendlichen ist in zentralen Lebensbereichen kantonal fragmentiert geregelt. Fragen des Aufenthalts im Nachtleben, der Rahmenbedingungen bei Veranstaltungen, der Aufsichtspflichten oder des Schutzes im öffentlichen Raum werden je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt. Der tatsächliche Schutz von Jugendlichen hängt damit in entscheidenden Bereichen vom Aufenthaltsort ab.

Diese Asymmetrie ist aus rechtsstaatlicher und jugendpolitischer Sicht schwer nachvollziehbar: Jugendliche werden bundesweit einheitlich sanktioniert, jedoch nicht bundesweit einheitlich geschützt. Wer Jugendliche einheitlich zur Verantwortung zieht, sollte sich ebenso verpflichtet sehen, ihre Rechte und ihren Schutz kohärent und einheitlich zu gewährleisten. Jugendschutz darf kein kantonaler Zufall sein, sondern muss als staatliche Schutzpflicht kohärent und verlässlich ausgestaltet sein. 

Dabei geht es ausdrücklich nicht um moralische Bewertungen, Schuldzuweisungen oder um die Forderung nach „strengeren“ Massnahmen. Im Zentrum steht vielmehr die staatliche Schutzpflicht gegenüber Jugendlichen und die Frage der rechtlichen Kohärenz. Ein Staat, der Jugendliche als besonders schutzbedürftige Personengruppe anerkennt, sollte diesen Schutz auch auf Bundesebene klar verankern.

Die Petition verfolgt daher das Ziel, den Jugendschutz als bundesrechtliche Aufgabe zu verankern und damit eine rechtliche Kohärenz zwischen Jugendstrafrecht und Jugendschutz herzustellen. Es geht um die Anerkennung, dass Sanktionierung und Schutz zwei Seiten derselben staatlichen Verantwortung sind.

Daher fordern wir den Bundesrat auf, die rechtlichen Grundlagen für einen bundesweit einheitlichen Jugendschutz zu prüfen und entsprechende gesetzgeberische Schritte einzuleiten.

Warum ist das wichtig?

Jugendliche befinden sich in einer besonderen Entwicklungsphase, in der Risiko- und Gefahreneinschätzung, Impulskontrolle und langfristige Folgenabschätzung noch nicht vollständig ausgereift sind. Genau aus diesem Grund anerkennt der Staat ihre besondere Schutzbedürftigkeit im Jugendstrafrecht und wendet auf Jugendliche bundesweit einheitliche Regeln an.

Umso schwerer nachvollziehbar ist es, dass dieser Schutz präventiv nicht in vergleichbarer Weise gewährleistet ist. Der tatsächliche Schutz von Jugendlichen im öffentlichen Raum – etwa bei Nachtveranstaltungen, im Nachtleben oder bei kommerziellen Freizeitangeboten – hängt heute in zentralen Bereichen vom Aufenthaltskanton ab. Damit sind Jugendliche je nach Wohn- oder Aufenthaltsort unterschiedlich geschützt.

Diese Ungleichbehandlung ist problematisch, weil Grundrechte und staatliche Schutzpflichten nicht vom kantonalen Zufall abhängen dürfen. Wenn Jugendliche schweizweit gleich sanktioniert werden, sollten sie auch schweizweit gleich geschützt sein.

Ein bundesweit verankerter Jugendschutz stärkt die Prävention, die Gleichbehandlung und die Glaubwürdigkeit staatlicher Verantwortung gegenüber Jugendlichen – ohne Schuldzuweisungen und ohne die Forderung nach strengeren Massnahmen.

Wie die Unterschriften übergeben werden

Schriftliche Einreichung an den Bundesrat und das EDI

Neuigkeiten

2026-01-07 16:53:39 +0100

50 Unterschriften erreicht

2026-01-07 14:10:19 +0100

25 Unterschriften erreicht

2026-01-07 12:38:29 +0100

10 Unterschriften erreicht