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To: Bundesrat in corpore, Vorsteher des Finanzdepartements, BR U. Maurer und das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz
Geizig und geschichtsvergessen? Geht nicht!
... Es ist Zeit
- für eine förmliche Entschuldigung seitens des Bundesrates
bei der Familie Jneid für den Kindsverlust 2014, wie auch für die
körperlichen und seelischen Leiden in der Folge der Behandlung
durch Mitglieder der schweizerischen Grenzorgane;
- für eine Genugtuungszahlung angesichts des Kindstods
(s.a. das Gerichtsurteil von 2018 gegen einen Grenzbeamten
wegen unterlassener Hilfeleistung);
- für die Wiederaufnahme der Strafuntersuchung gegen weitere
Grenzbeamte wegen mutmasslicher Körperverletzung,
Nötigung und Sachbeschädigung;
- für eine Revision der Verfügung vom 13.1.2021 des Finanz-
departements durch das Bundesverwaltungsgericht. Denn nach
dem Schuldspruch von 2018 sind die geschädigten Menschen
nicht mehr länger hinzuhalten.
Die Praktiken an den Binnengrenzen, welche gegen internationale Konventionen und Verträge verstossen, sind sofort zu beenden.
Familienzusammenführung ist ein Menschenrecht.
-
- für eine förmliche Entschuldigung seitens des Bundesrates
bei der Familie Jneid für den Kindsverlust 2014, wie auch für die
körperlichen und seelischen Leiden in der Folge der Behandlung
durch Mitglieder der schweizerischen Grenzorgane;
- für eine Genugtuungszahlung angesichts des Kindstods
(s.a. das Gerichtsurteil von 2018 gegen einen Grenzbeamten
wegen unterlassener Hilfeleistung);
- für die Wiederaufnahme der Strafuntersuchung gegen weitere
Grenzbeamte wegen mutmasslicher Körperverletzung,
Nötigung und Sachbeschädigung;
- für eine Revision der Verfügung vom 13.1.2021 des Finanz-
departements durch das Bundesverwaltungsgericht. Denn nach
dem Schuldspruch von 2018 sind die geschädigten Menschen
nicht mehr länger hinzuhalten.
Die Praktiken an den Binnengrenzen, welche gegen internationale Konventionen und Verträge verstossen, sind sofort zu beenden.
Familienzusammenführung ist ein Menschenrecht.
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Why is this important?
Die Schatten der Covid-Politik sind lang und viele gravierende Probleme werden verdrängt. Vermehrte Missachtung der EMK und der UN-Flüchtlingskonvention sind Alltag geworden. Ebenso der Tod von Menschen im Mittelmeer. Diese Petition verweist auf Einzelschicksale an der Schweizer Landesgrenze. Zugleich verweist sie auf Fehler aus den 1930-er Jahren.
Wenn wir menschenwürdige Verhältnisse in Europa haben wollen
und Geschichtsunterricht noch Sinn machen soll, dann müssen wir handeln.
Rückblende 1:
In der Absicht zu Bekannten nach Deutschland zu gelangen, wurde eine Flüchtlingsgruppe aus Syrien am 14.Juli 2014 in Vallorbe (FR/CH) um 10.45 h von Beamten der Schweizerischen Grenzwache festgesetzt, wurden Pässe eingezogen, Fluchtrouten abgefragt, ...weder den Kleinkindern, noch der
schwangeren Frau J. wurde angemessen Beachtung geschenkt ..
Warten ...Fahrt in einem Gefängnisbus (ohne Wasserangebot)
zum Grenzbahnhof Brig ... die Schwangere wird in eine Arrestzelle eingewiesen ... stundenlanges Warten ... Hilfebegehren (in Engl. und Ital.) ihrer Angehörigen werden von fünf Bediensteten und deren Vorgesetztem ignoriert... auch der Blutverlust und die Übelkeit ...hektisch wird die Abschiebung nach Italien betrieben ... als der Zug durch den Simplon fährt, werden die Kinder Zeugen von Übergriffen gegen den verzweifelten Vater und Onkel O.J..Laut den Akten geht es den Beamten um das Löschen von Fotos.
In Domodossola kümmern sich Beamte um die Schwangere,
fahren sie ins Spital. Dort finden Ärzte am Abend in der Gebärmutter das Baby. Es war vor wenigen Stunden gestorben.
Rückblende 2:
Im Oktober 1943, unweit von Vallorbe, wurden die Hilferufe des damals 16-jährigen J.Spring von den schweizerischen Beamten
ebenfalls ignoriert. Sattdessen übergaben sie - gemäss den Weisungen des damaligen Bundesrates - den jungen Flüchtling an die uniformierten Nazis. Für J.S. folgte Zwangsarbeit bei "IG-Farben" (heute BASF), KZ Auschwitz-Birkenau ... 43 Jahre nach
seiner Befreiung durch die Sowjetarmee lehnte der Schweizerische Bundesrat ein Schadenersatzbegehren ab.
Die Aktenmanipulationen und Falschbehauptungen des FD in diesem Zusammenhang wurden erst später publik. 2000 dann ein merkwürdiges Urteil durch das Bundesgericht: Genugtuungs-klage des nunmehr 71-Jährigen wird abgelehnt, ihm jedoch eine "Parteientschädigung" zugesprochen. Lakonisch bemerkt J.S.:
"Ein Glück, trotz Schweiz zu leben". Tausende Kilometer entfernt.
Rückblende 3:
Das Finanzdepartement lehnt im Januar 2021 ein Entschädi-gungsgesuch der Flüchtlingsfamilie J. ab. Ein Rekurs ist hängig.
Der Bescheid des FD erinnert bis in Formulierungen hinein
an Vorgänge von 1943 und Rechtfertigungsversuche von 1986.
So werden Resultate von Ermittlungsbehörden weggewischt.
Es interessiert nicht, dass in Brig kein ärztlicher Beistand gerufen und vorher eine stundenlange Odysse durch die Schweiz organisiert worden war... Die Finanzbeamten und ihren Vorgesetzten, BR U.Maurer, beeindrucken bislang auch nicht
der Militärauditor, der 2018 eine "unerklärliche Gleichgültigkeit"
der Beamten in die Urteilsbegründung schrieb. Dem Grenzer, zwanglos ein "Bauernopfer", hatte ein Kollege noch beispringen wollen, sei man doch im Korps mit medizinischer Hilfe "sehr, sehr zurückhaltend". Grund dafür sei die Kostenfrage.
Nachbemerkung:
Der heutige Finanzminister, BR U.Maurer, der 2014 für das Militär und die Grenzbeamten zuständig war, will aktuell die Zollbeamten bewaffnen. Koste es was es wolle.
Somit viel Ignoranz gegenüber geschichtlichen Fakten und einzelnen Flüchtlingsschicksalen, Heuchelei bei Gedenkreden und notorischer Geiz. Bislang jedenfalls.
Wenn wir menschenwürdige Verhältnisse in Europa haben wollen
und Geschichtsunterricht noch Sinn machen soll, dann müssen wir handeln.
Rückblende 1:
In der Absicht zu Bekannten nach Deutschland zu gelangen, wurde eine Flüchtlingsgruppe aus Syrien am 14.Juli 2014 in Vallorbe (FR/CH) um 10.45 h von Beamten der Schweizerischen Grenzwache festgesetzt, wurden Pässe eingezogen, Fluchtrouten abgefragt, ...weder den Kleinkindern, noch der
schwangeren Frau J. wurde angemessen Beachtung geschenkt ..
Warten ...Fahrt in einem Gefängnisbus (ohne Wasserangebot)
zum Grenzbahnhof Brig ... die Schwangere wird in eine Arrestzelle eingewiesen ... stundenlanges Warten ... Hilfebegehren (in Engl. und Ital.) ihrer Angehörigen werden von fünf Bediensteten und deren Vorgesetztem ignoriert... auch der Blutverlust und die Übelkeit ...hektisch wird die Abschiebung nach Italien betrieben ... als der Zug durch den Simplon fährt, werden die Kinder Zeugen von Übergriffen gegen den verzweifelten Vater und Onkel O.J..Laut den Akten geht es den Beamten um das Löschen von Fotos.
In Domodossola kümmern sich Beamte um die Schwangere,
fahren sie ins Spital. Dort finden Ärzte am Abend in der Gebärmutter das Baby. Es war vor wenigen Stunden gestorben.
Rückblende 2:
Im Oktober 1943, unweit von Vallorbe, wurden die Hilferufe des damals 16-jährigen J.Spring von den schweizerischen Beamten
ebenfalls ignoriert. Sattdessen übergaben sie - gemäss den Weisungen des damaligen Bundesrates - den jungen Flüchtling an die uniformierten Nazis. Für J.S. folgte Zwangsarbeit bei "IG-Farben" (heute BASF), KZ Auschwitz-Birkenau ... 43 Jahre nach
seiner Befreiung durch die Sowjetarmee lehnte der Schweizerische Bundesrat ein Schadenersatzbegehren ab.
Die Aktenmanipulationen und Falschbehauptungen des FD in diesem Zusammenhang wurden erst später publik. 2000 dann ein merkwürdiges Urteil durch das Bundesgericht: Genugtuungs-klage des nunmehr 71-Jährigen wird abgelehnt, ihm jedoch eine "Parteientschädigung" zugesprochen. Lakonisch bemerkt J.S.:
"Ein Glück, trotz Schweiz zu leben". Tausende Kilometer entfernt.
Rückblende 3:
Das Finanzdepartement lehnt im Januar 2021 ein Entschädi-gungsgesuch der Flüchtlingsfamilie J. ab. Ein Rekurs ist hängig.
Der Bescheid des FD erinnert bis in Formulierungen hinein
an Vorgänge von 1943 und Rechtfertigungsversuche von 1986.
So werden Resultate von Ermittlungsbehörden weggewischt.
Es interessiert nicht, dass in Brig kein ärztlicher Beistand gerufen und vorher eine stundenlange Odysse durch die Schweiz organisiert worden war... Die Finanzbeamten und ihren Vorgesetzten, BR U.Maurer, beeindrucken bislang auch nicht
der Militärauditor, der 2018 eine "unerklärliche Gleichgültigkeit"
der Beamten in die Urteilsbegründung schrieb. Dem Grenzer, zwanglos ein "Bauernopfer", hatte ein Kollege noch beispringen wollen, sei man doch im Korps mit medizinischer Hilfe "sehr, sehr zurückhaltend". Grund dafür sei die Kostenfrage.
Nachbemerkung:
Der heutige Finanzminister, BR U.Maurer, der 2014 für das Militär und die Grenzbeamten zuständig war, will aktuell die Zollbeamten bewaffnen. Koste es was es wolle.
Somit viel Ignoranz gegenüber geschichtlichen Fakten und einzelnen Flüchtlingsschicksalen, Heuchelei bei Gedenkreden und notorischer Geiz. Bislang jedenfalls.
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