500 Unterschriften erreicht
An: An die Regierung im Kanton Bern und Kanton Zürich
Für bessere Arbeitsbedingungen von landwirtschaftlichen Angestellten
Wir rufen die Regierungen der Kantone Bern und Zürich und die ausführenden verantwortlichen kantonalen Organe auf, die kantonalen Normalarbeitsverträge für landwirtschaftliche Angestellte dringend zu überarbeiten und folgende Punkte anzupassen:
1. 45 Stundenwoche im Jahresdurchschnitt mit Begrenzung der Überstunden
2. Einführung eines verbindlichen Mindestlohns von 4’000.- brutto pro Monat
Wir rufen die erwähnten Entscheidungsträger*innen zudem dazu auf, sich für die Unterstellung der Landarbeit unter das Arbeitsgesetz einzusetzen.
1. 45 Stundenwoche im Jahresdurchschnitt mit Begrenzung der Überstunden
2. Einführung eines verbindlichen Mindestlohns von 4’000.- brutto pro Monat
Wir rufen die erwähnten Entscheidungsträger*innen zudem dazu auf, sich für die Unterstellung der Landarbeit unter das Arbeitsgesetz einzusetzen.
Warum ist das wichtig?
Darum ist deine Unterschrift wichtig:
Die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz wird zu über 25 Prozent von familienfremden Arbeitskräften ausgeführt. Die Industrialisierung der Landwirtschaft verlangt immer mehr Angestellte, besonders im Bereich des Gemüsebaus. Die saisonalen Arbeitskräfte sind zumeist Migrant*innen und ihre Arbeitsbedingungen sind höchst prekär.
Signalwirkung auf andere Kantone:
Die meisten Kantone erlauben 50 und mehr wöchentliche Arbeitsstunden. Bern und Zürich sind mit 55 Wochenstunden zwei grosse Kantone mit einer gewichtigen landwirtschaftlichen Produktion. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesen zwei Kantonen würde eine Signalwirkung auf alle anderen Kantone haben, denn die Arbeitsbedingungen sind kantonal geregelt und die verantwortlichen Politiker*innen haben sich bisher stets einer nationalen Regelung entgegengestellt.
Gesundheitsprävention:
Lange Arbeitszeiten schaden der Gesundheit und erhöhen die Unfallgefahren. Aus diesen Gründen hat der Kanton Genf bereits 2013 die Arbeitszeit im Landwirtschaftssektor auf 45 Wochenstunden reduziert.
Gerechte Entlöhnung:
Der aktuelle, unverbindliche und empfohlene monatliche Mindestlohn in den meisten Kantonen beträgt in der Landwirtschaft 3’300 Franken pro Monat. Dies ist die Hälfte des Schweizer Medianlohns (2018: 6’538 Franken brutto). Ein Mindestlohn von 4’000 Franken für Landarbeiter*innen ist immer noch bescheiden - in Anbetracht der harten Arbeit und der langen Arbeitszeit. Wir fordern, dass Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter und Landarbeiterinnen gerecht entlohnt werden.
Gesetzlicher Schutz der Landarbeiter*Innen:
Die Landwirtschaft ist vom Arbeitsgesetz ausgenommen (wie auch die Arbeit in Privathaushalten), was die Landarbeiter*innen eines bedeutenden gesetzlichen Schutzes beraubt. Wir fordern deshalb: Die Landarbeit wie die Hauswirtschaft müssen dem Arbeitsgesetz unterstellt werden.
Die Schweiz hat am 17. Dezember 2018 die wegweisende UN-Deklaration zum Schutz der Rechte von Bauernfamilien und anderen Menschen, die auf dem Land arbeiten (UNDROP), gutgeheissen. Die Petition ist ganz im Sinne der UN-Deklaration.
Landarbeiter*innen sind für die Lebensmittelproduktion unersetzlich: Ohne Landarbeiter*innen kein gesundes Gemüse und Getreide, keine frische Milch und Früchte!
Die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz wird zu über 25 Prozent von familienfremden Arbeitskräften ausgeführt. Die Industrialisierung der Landwirtschaft verlangt immer mehr Angestellte, besonders im Bereich des Gemüsebaus. Die saisonalen Arbeitskräfte sind zumeist Migrant*innen und ihre Arbeitsbedingungen sind höchst prekär.
Signalwirkung auf andere Kantone:
Die meisten Kantone erlauben 50 und mehr wöchentliche Arbeitsstunden. Bern und Zürich sind mit 55 Wochenstunden zwei grosse Kantone mit einer gewichtigen landwirtschaftlichen Produktion. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesen zwei Kantonen würde eine Signalwirkung auf alle anderen Kantone haben, denn die Arbeitsbedingungen sind kantonal geregelt und die verantwortlichen Politiker*innen haben sich bisher stets einer nationalen Regelung entgegengestellt.
Gesundheitsprävention:
Lange Arbeitszeiten schaden der Gesundheit und erhöhen die Unfallgefahren. Aus diesen Gründen hat der Kanton Genf bereits 2013 die Arbeitszeit im Landwirtschaftssektor auf 45 Wochenstunden reduziert.
Gerechte Entlöhnung:
Der aktuelle, unverbindliche und empfohlene monatliche Mindestlohn in den meisten Kantonen beträgt in der Landwirtschaft 3’300 Franken pro Monat. Dies ist die Hälfte des Schweizer Medianlohns (2018: 6’538 Franken brutto). Ein Mindestlohn von 4’000 Franken für Landarbeiter*innen ist immer noch bescheiden - in Anbetracht der harten Arbeit und der langen Arbeitszeit. Wir fordern, dass Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter und Landarbeiterinnen gerecht entlohnt werden.
Gesetzlicher Schutz der Landarbeiter*Innen:
Die Landwirtschaft ist vom Arbeitsgesetz ausgenommen (wie auch die Arbeit in Privathaushalten), was die Landarbeiter*innen eines bedeutenden gesetzlichen Schutzes beraubt. Wir fordern deshalb: Die Landarbeit wie die Hauswirtschaft müssen dem Arbeitsgesetz unterstellt werden.
Die Schweiz hat am 17. Dezember 2018 die wegweisende UN-Deklaration zum Schutz der Rechte von Bauernfamilien und anderen Menschen, die auf dem Land arbeiten (UNDROP), gutgeheissen. Die Petition ist ganz im Sinne der UN-Deklaration.
Landarbeiter*innen sind für die Lebensmittelproduktion unersetzlich: Ohne Landarbeiter*innen kein gesundes Gemüse und Getreide, keine frische Milch und Früchte!