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An: Bundesrat

Freiheit für die sahraouischen Gefangenen von Gdeim Izik!

Menschen ohne Beweise, ohne Kontakt zu ihren Anwälten, rein aufgrund von unter Folter erzwungenen Aussagen gefangen zu halten, widerspricht internationalem Recht.
 
Wir fordern vom Bundesrat eine Intervention beim Königreich Marokko.

Warum ist das wichtig?

Seit 15 Jahren werden 19 Sahraouis aus politischen Gründen in marokkanischen Gefängnissen unter unmenschlichen Bedingungen gefangen gehalten. Sie organisierten 2010 in Gdeim Izik eine friedliche Massendemonstration gegen die illegale Besetzung der Westsahara durch das Königreich Marokko. Diese Journalisten und Menschenrechts-Aktivisten verbüssen Strafen von 20 Jahren bis lebenslänglich für Taten, für die es keine Beweise gibt. Die Gerichtsverfahren entsprechen keinen internationalen Anforderungen: Die Urteile wurden gefällt einzig aufgrund von Aussagen, welche die Gefangenen nachweislich unter Folter gemacht haben. 
 
Laut Amnesty International und Human Rights Watch werden die Gefangenen von Gdeim Izik gefoltert, haben keinen Kontakt zu Anwälten, erhalten keine angemessene medizinische Versorgung und Familienangehörige dürfen sie nicht besuchen.
 
Der UNO-Ausschuss gegen Folter hat Marokko mehrfach wegen Verstössen gegen das Übereinkommen gegen Folter verurteilt, auch im Zusammenhang mit den Angeklagten von Gdeim Izik. Der Ausschuss fordert die unverzügliche Freilassung aller Gefangenen, die willkürlich inhaftiert wurden und verlangt eine Wieder­gutmachung für das erlittene Unrecht. 
 
◆ Das Königreich Marokko weigert sich systematisch, das internationale Recht einzuhalten und den Entscheidungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen der UNO nachzukommen.
 
Die Schweiz ist Depositarstaat der vier Genfer Konventionen vom 12. August 1949. Diese grundlegenden Verträge des humanitären Völkerrechts regeln im Kriegsfall den Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen oder Zivilpersonen. Als Depositarstaat ist die Schweiz für die Einhaltung dieser Verträge verantwortlich.
 
Wir fordern vom Bundesrat,
dass die Schweiz ihre Verantwortung für das Einhalten der Normen des humanitären Völkerrechts gegenüber dem Königreich Marokko wahrnimmt.
dass die Schweiz Druck auf das Königreich Marokko ausübt, damit die sahraouischen Gefangenen von Gdem Izik freigelassen werden.
dass sich die Schweiz für einen neuen, fairen Prozess unter internationaler Kontrolle und Aufsicht der UNO einsetzt. 
 
Die Schweiz hält 2025 den Vorsitz des UNO-Menschenrechtsrats inne. 
 
◆ Wir fordern den Bundesrat auf, dass sich die Schweiz im Rat und in den bilateralen Beziehungen dafür einsetzt, dass das Königreich Marokko die Rechte der Zivilbevölkerung auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit in der Westsahara respektiert, die es seit 1976 widerrechtlich besetzt. 
 
Schluss mit Repression, Gewalt, willkürlichen Verhaftungen und Folter 
in den besetzten Gebieten der Westsahara!

 
Diese Petition wurde gemeinsam von der Parlamentarischen Freundschaftsgruppe Westsahara, dem Schweizerischen Unterstützungskomitee für die Sahraouis (SUKS) und dem Comité romand de soutien au peuple sahraoui lanciert. 

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Neuigkeiten

2025-03-03 17:01:37 +0100

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2025-03-02 21:44:51 +0100

10 Unterschriften erreicht