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An: Regierungsrat Basel-Stadt

Chancengleichheit – auch mit Angststörungen

Chancengleichheit – auch mit Angststörungen
Nachteilsausgleich für Schüler*innen mit Angststörung an der Sek 1 und 2 in Basel

Der Schulalltag von Betroffenen einer Angststörung (wie Agoraphobie, Generalisierte Angststörung, Panikstörung oder Soziale Phobie) kann eine grosse Herausforderung sein und zu Leistungsverminderung im Schulalltag führen. Die Betroffenen können neben Konzentrationsschwierigkeiten sowohl psychische wie auch körperliche Symptome aufweisen. Dadurch haben sie einen Nachteil gegenüber anderen Schüler*innen, welchem mit einem Nachteilsausgleich entgegengewirkt werden kann. Kleine, individuelle Anpassungen genügen, um diesen Nachteil zu beheben. 

Warum ist das wichtig?

Für viele psychische Erkrankungen (definierte ICD-10 Diagnosen) gibt es bereits einen Nachteilsausgleich, für Angststörungen aber noch nicht. AD(H)S-Betroffene bekommen unter anderem auf Grund ihrer Konzentrationsschwierigkeiten einen Nachteilsausgleich. Doch auch Betroffene einer Angststörung können unter Konzentrationsschwierigkeiten leiden, bekommen aber keinen Nachteilsausgleich. Das muss sich ändern.
 
Angststörungen sind zwar heilbar, dies ist allerdings meistens ein langer Prozess. Während dieses Prozesses kann eine Angststörung eine Behinderung im Schulalltag darstellen. Im Anschluss an eine fachärztliche Diagnose und begleitend zu Psychotherapie, um das Problem langfristig anzugehen, sollte eine Hilfe im Schulalltag geboten werden. Allein die mögliche Konzentrationsschwäche sollte wie bei AD(H)S-Betroffenen genug Begründung für einen Nachteilsausgleich sein. 

Anrecht auf einen Nachteilsausgleich in der Schweiz haben Menschen mit einer voraussichtlich dauernden Behinderung, welche sowohl körperlich, geistig, wie auch psychisch sein kann.

Für den Kanton Basel-Stadt gelten die Richtlinien zu den Massnahmen zum Nachteilsausgleich vom 15. August 2025. 
 In Art. 2, Abs. 2.2 steht: «Die Massnahmen zum Nachteilsausgleich sollen die äusseren Bedingungen, die Form oder auch die Aufgabenstellung der Leistungserhebung so verändern, dass die Benachteiligung, die durch die Entwicklungsstörung oder Behinderung bei der Leistungserhebung entsteht, so gut wie möglich ausgeglichen wird. Sie haben die Art und den Grad der Entwicklungsstörung oder Behinderung zu berücksichtigen.» 

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf meiner Website:
https://angststoerungen-1.jimdosite.com



Die Unterzeichnenden der Petition fordern:

Betroffene einer Agoraphobie, Panikstörung, Sozialer Phobie und/oder Generalisierten Angststörung, welche fachärztlich diagnostiziert ist und eine Auswirkung auf den Schulalltag hat, sollen einen auf die Angststörung angepassten Nachteilsausgleich erhalten. Der Nachteilsausgleich soll auf die Bedürfnisse und Angststörung der Person angepasst werden. Während einer Therapie und dem Heilungsprozess sollen Betroffene somit Unterstützung erhalten. Der Nachteilsausgleich soll für betroffene Schüler*innen in Basel der Sek 1 und 2 gelten.

Mögliche Lösungsansätze wären dabei:

-          Die Verlängerung der Zeit an schriftlichen Prüfungen.
-          Die Befreiung von Mitmachnoten/Anpassung der Mitmachnoten.
-          Die Durchführung von Vorträgen und/oder Diskussionen in kleinen Gruppen oder nur                     vor der Lehrperson allein.
-          Sport- oder Musikvorführungen nur vor der Lehrperson / in kleinen Gruppen.
-          Die Möglichkeit, Vorträge schriftlich einzureichen und als Facharbeit abzugeben.
-          Das Schreiben einer Prüfung in einem separaten Raum.



Basel-Stadt, Schweiz

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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2025-09-03 13:31:18 +0200

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