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An: Regierungsrat Nidwalden

Schaffung einer kantonalen zusammenhängenden Infrastruktur für Mountainbiker im Kanton Nidwalden

Petition wurde den Verantwortlichen übergeben. Danke an alle für eure Unterstützung!

Sehr geehrte Frau Landammann
Sehr geehrte Regierungsrätin und Regierungsräte

Der Bundesbeschluss Velo wurde im September 2018 von 74% des Volkes und von allen Ständen angenommen. Das neue Bundesgesetz für Velowege SR 725.41 tritt voraussichtlich per 2022 in Kraft.
Aufgrund der aktuellen Lage und Situation fordern wir vom Regierungs- und Landrat dringend, die im 1. Abschnitt in Artikel 4 erwähnten Velowegnetze für die Freizeit (inkl. Mountainbike), gemäss dem neuen Bundesgesetz für Velowege SR 725.41 und den in der Medienmitteilung vom 3. Dezember 2020 erwähnten Massnahmen, die Schaffung einer kantonalen zusammenhängenden Infrastruktur für Mountainbiker im Kanton Nidwalden.

Die neu definierte kantonale Fachstelle für Wander- und Bikewege beim Amt für Wald und Energie soll mit den entsprechenden finanziellen und personellen Mittel versehen werden. Zusammen mit den Gemeinden und Fach-Organisationen soll ein kantonales Konzept und den daraus folgenden Richtplan, sowie die gesetzliche Integration und Umsetzung, per sofort in Angriff genommen und umgesetzt werden.

Der Auftrag dazu ergibt sich aus dem kantonalen Richtplan, Kapitel V4-4 (Mountainbike, Skating)

Die Gemeinden sollen aufgefordert werden, alle schon geplanten und bewilligungsfähigen Projekte, per sofort umzusetzen.

Warum ist das wichtig?

Der Mountainbike-Sport hat sich in den letzten Jahren vom trendigen Randsport zum nationalen Breitensport für die gesamte Bevölkerung aller Schichten und Altersklassen entwickelt. Leider trifft das nicht für die Infrastruktur in Nidwalden zu.

Durch die massive Zunahme der Outdoorenthusiasten in den letzten Jahren, auch COVID-bedingt, welche unseren Kanton auf den Fuss- und Wanderwegen, auf dem Velo oder dem Mountainbike erleben wollen, braucht es eine Optimierung, Abstimmung, Kanalisierung und Entflechtung der bestehenden Infrastrukturen. Diese Infrastrukturen für die Freizeit dienen vorwiegend der Naherholung und dem Tourismus, und liegen in der Regel ausserhalb der Siedlungsgebiete.

Sie umfassen untereinander zweckmässig verbundene Strassen, Forst- und Landwirtschaftsstrassen, Fuss- und Wanderwege, Velowege, signalisierte Velowander- und Mountainbike-Routen und ähnliche Infrastrukturen.

Sie erschliessen und verbinden insbesondere für die Erholung geeignete Gebiete,
schöne Landschaften, Sehenswürdigkeiten, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Freizeitanlagen, sowie touristische Einrichtungen und Betriebe.

Der Kanton berücksichtigt auch die Anliegen der Verkehrs- und
Siedlungsplanung, der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd, des Natur- und Heimatschutzes, sowie anderer raumwirksamer Tätigkeiten.

Mountainbiker werden auf vorgesehenen und signalisierten Wegen, Pisten und Anlagen, in Koordination und Abstimmung mit dem Richtplan für Wanderwege, kanalisiert und punktuell entflechtet. Schutzzonen werden entsprechend berücksichtigt und Grundeigentümer erhalten durch eine offizielle Beschilderung eine Rechtsicherheit.

Die Standortgemeinden können sich entsprechend einbringen, je nach Ausrichtung touristisch vermarkten, und so von einem wirtschaftlichen und touristischen Aufschwung profitieren.

Nidwalden, Schweiz

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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2021-07-29 22:33:09 +0200

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