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An: Simonetta Sommaruga, Bundesrätin

Asyl für die kurdische Journalistin Hülya Emeç

Eine Mitte Januar in Zürich eingereiste kurdische Journalistin darf nicht sofort nach Brasilien zurückgeschafft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechenden Plänen des Staatssekretariats für Migration einen Riegel geschoben.
Die Sicherheit vor einer Auslieferung aus Brasilien sei nicht ausreichend nachgewiesen. Wenn eine Ausschaffung in einen anderen als vom Bundesrat als sicher bezeichneten Staat erfolge, hätten die Behörden auf eine ausreichende Sicherheit zu achten. Jetzt muss das SEM über die Bücher.

Wir fordern die Schweizer Migrationsbehörden dazu auf, auf das Asylgesuch von Hülya Emeç, welche auf dem Flughafen Kloten festsitzt, einzutreten.

Die Rückführung in ein Land, aus dem die Rückschaffung in die Türkei droht, unterliegt dem Non Refoulement-Gebot. (Bundesverfassung Art. 25). Die schweizerischen Migrationsbehörde hat somit die Pflicht, alle nötigen Schritte einzuleiten, welche für die Sicherheit von Hülya Emeç nötig sind.

Ein nichteintreten auf das Asylgesuch empfinden wir mehr als fragwürdig und mit der humanitären Tradition der Schweiz nicht vereinbar.

Warum ist das wichtig?

Hülya Emeç wurde als kurdische Journalistin in der Türkei zu 7 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Vorwurf des türkischen Gerichtes: Unterstützung und Propaganda für eine terroristische Organisation. Wie so viele kurdische Journalisten soll Hülya Emeç mit diesem Urteil mundtot gemacht werden.

Schon während einer zweijährigen Untersuchungshaft 2009 kam es zu Gewaltanwendungen und Folter an Hülya Emeç.

Bei der Vollstreckung dieses Urteils ist Hülya Emeç an Leib und Leben bedroht.

Bis zur Klärung dieser Situation darf Hülya Emeç auch nicht nach Brasilien ausgeliefert werden, solange nicht absolut sicher ist, dass sie von dort, eventuell sogar über ein weiteres Land, in die Türkei ausgeliefert wird.

Schweiz

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

Neuigkeiten

2018-02-15 21:43:44 +0100

Petition ist mit 2,839 Unterschriften erfolgreich

2018-02-15 21:42:13 +0100

Liebe Freundinnen und Freunde,

Vielen Dank, dass ihr die Petition "Asyl für die kurdische Journalistin Hülya Emeç" unterschrieben habt.

Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Staatssekretariats für Migration auf Hülya Emeçs Asylantrag eintreten muss.
Die sofortige Abschiebung ist somit nicht möglich. Hülya Emeç erwartet nun ein ordentliches Asylverfahren.

Über 2800 Menschen haben sich dafür eingesetzt. Unsere Petition habe ich am 11. Februar 2018 an die Bundesrätin Simonetta Sommaruga geschickt.
Dies auch als Zeichen, dass wir weiterhin aufmerksam beobachten werden, was mit Hülya Emeç geschehen wird.

Ich wünsche Hülya Emeç auf ihrem Weg Glück und Gerechtigkeit.

Freundliche Grüsse und DANKE!

Bettina Konetschnig

2018-02-08 02:54:17 +0100

WOZ Nr. 06/2018 vom 08.02.2018

WAS WEITER GESCHAH
Hülya Emec sitzt fest
Von Raphael Albisser

www.woz.ch/1806/was-weiter-geschah/huelya-emec-sitzt-fest

2018-02-01 13:33:33 +0100

1,000 Unterschriften erreicht

2018-01-31 15:28:32 +0100

500 Unterschriften erreicht

2018-01-30 22:37:27 +0100

100 Unterschriften erreicht

2018-01-30 21:26:31 +0100

50 Unterschriften erreicht

2018-01-30 21:22:25 +0100

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2018-01-30 20:51:08 +0100

25 Unterschriften erreicht

2018-01-30 20:15:39 +0100

10 Unterschriften erreicht