An: Bundesrat Beat Jans, Staatssekretariat für Migration SEM
Asyl für Bahar Yalçınkaya und ihre Kinder
Petition für die Rückkehr von Bahar Yalçınkaya und ihren Kindern in die Schweiz
An den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft Herrn Beat Jans,
das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die zuständigen Schweizer Behörden
das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die zuständigen Schweizer Behörden
Wir fordern Schutz für Bahar Yalçınkaya und ihre Kinder
Wir, die Unterzeichnenden, fordern die Schweizer Behörden auf, den Fall von Bahar Yalçınkaya unverzüglich neu zu prüfen und alle rechtlich möglichen Schritte einzuleiten, damit sie und ihre beiden kleinen Töchter wieder in die Schweiz zurückkehren können.
Bahar Yalçınkaya wurde aus der Schweiz in die Türkei zurückgeführt und dort nach den vorliegenden Berichten unmittelbar festgenommen. Besonders besorgniserregend ist, dass sich auch ihr jüngstes Kind bei ihr befindet und von der Situation der Mutter unmittelbar betroffen ist.
Nach Angaben ihres Schweizer Rechtsvertreters waren die Schweizer Behörden bereits vor der Rückführung über die Gefahr einer Festnahme in der Türkei informiert. Die Tatsache, dass Bahar nach ihrer Ankunft tatsächlich festgenommen wurde, macht eine sofortige und umfassende Überprüfung der damaligen Entscheidung erforderlich.
Unsere Forderungen
1. Asyl und Schutz in der Schweiz
Wir fordern, dass die Schweizer Behörden Bahar Yalçınkayas Asylgesuch unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Ereignisse erneut prüfen.
Dabei sollen insbesondere die konkrete politische und persönliche Gefährdung, die nach der Rückführung erfolgte Festnahme sowie sämtliche bereits vor der Ausschaffung bekannten Informationen berücksichtigt werden.
2. Rückkehr von Bahar Yalçınkaya und ihren Kindern in die Schweiz
Wir fordern die Schweizer Behörden auf, alle rechtlich möglichen und diplomatisch verfügbaren Massnahmen zu ergreifen, um die Rückkehr von Bahar Yalçınkaya und ihren beiden Kindern in die Schweiz zu ermöglichen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, welche Möglichkeiten über ein ausserordentliches Verfahren, humanitäre Massnahmen, diplomatische Interventionen oder andere rechtliche Instrumente bestehen.
3. Schutz der Kinder
Die beiden kleinen Kinder dürfen nicht zum Opfer der politischen und rechtlichen Situation ihrer Mutter werden.
Wir fordern eine unverzügliche Prüfung der Situation beider Kinder unter besonderer Berücksichtigung ihres Kindeswohls.
Insbesondere muss geklärt werden, unter welchen Bedingungen sich das jüngste Kind gemeinsam mit seiner Mutter in Haft befindet und welche Auswirkungen dies auf seine Gesundheit, Entwicklung und Sicherheit hat.
4. Prüfung des Non-Refoulement-Prinzips
Wir fordern eine unabhängige und umfassende Prüfung, ob die Rückführung von Bahar Yalçınkaya mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz und dem Non-Refoulement-Prinzip vereinbar war.
Dabei muss insbesondere berücksichtigt werden, welche konkreten Informationen den Schweizer Behörden vor der Ausschaffung über eine mögliche Verfolgung oder Inhaftierung in der Türkei vorlagen.
5. Transparente Aufklärung
Wir fordern eine transparente Erklärung darüber,
- welche Informationen die Schweizer Behörden vor der Ausschaffung hatten,
- ob und wie die Warnungen ihres Rechtsvertreters geprüft wurden,
- weshalb die Rückführung trotz der geltend gemachten Gefährdung durchgeführt wurde und
- welche Möglichkeiten nun bestehen, um Bahar und ihre Kinder wieder in Sicherheit zu bringen.
Unser Appell:
Wir appellieren an den Bundesrat und die zuständigen Schweizer Behörden:
Lassen Sie Bahar Yalçınkaya und ihre Kinder nicht allein.
Wir fordern eine unverzügliche Neubewertung ( Wiedererwägungsgesuch )ihres Falles, die Gewährung des notwendigen Schutzes in der Schweiz und die Prüfung aller rechtlich möglichen Wege für eine Rückkehr von Bahar Yalçınkaya und ihren beiden Kindern in die Schweiz.
Das Kindeswohl, die Menschenrechte und das Recht auf Schutz vor Verfolgung müssen im Mittelpunkt stehen.
Wir bitten die Schweizer Behörden, diesen Fall mit höchster Dringlichkeit zu behandeln.
Warum ist das wichtig?
Warum dieser Fall dringend geprüft werden muss
Kein Mensch darf in einen Staat zurückgeführt werden, wenn ihm dort eine konkrete und ernsthafte Gefahr von Verfolgung, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht.
Das Schweizer Asylgesetz verankert dieses Prinzip ausdrücklich in Art. 5 AsylG (Rückschiebungsverbot). Danach darf keine Person in ein Land gezwungen werden, in dem ihr Leib, ihr Leben oder ihre Freiheit aus einem flüchtlingsrechtlich relevanten Grund gefährdet sind.
Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert das absolute Verbot von Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte darf eine Person nicht in einen Staat zurückgeführt werden, wenn dort eine reale Gefahr einer Behandlung besteht, die gegen Art. 3 EMRK verstösst. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, welche Vorwürfe gegen die betroffene Person erhoben werden.
Im Fall von Bahar Yalçınkaya ist deshalb besonders zu prüfen, ob die Schweizer Behörden vor ihrer Ausschaffung über konkrete Informationen bezüglich einer drohenden Verfolgung oder Inhaftierung in der Türkei verfügten und ob diese Informationen bei der Entscheidung ausreichend berücksichtigt wurden.
Nach ihrer Rückführung in die Türkei wurde Bahar Yalçınkaya nach den vorliegenden Berichten festgenommen. Besonders alarmierend ist, dass ihr 15 Monate altes Baby gemeinsam mit ihr in die Haftanstalt gebracht wurde.
Wir fordern deshalb eine unverzügliche und umfassende rechtliche Neubewertung des Falles.
Wir fordern insbesondere:
- die erneute Prüfung ihres Asyl- und Schutzanspruchs in der Schweiz.
- die Prüfung, ob das Rückschiebungsverbot nach Art. 5 AsylG und die Verpflichtungen aus Art. 3 EMRK eingehalten wurden.
- die Berücksichtigung der nach der Ausschaffung eingetretenen neuen Tatsachen, insbesondere ihrer Festnahme und der Situation ihrer Kinder.
- die Prüfung aller rechtlich möglichen Wege, Bahar Yalçınkaya und ihre beiden Kinder wieder in die Schweiz zu bringen.
- den Schutz des Kindeswohls und die unverzügliche Prüfung der Situation der beiden minderjährigen Kinder.
Eine Rückführung darf nicht dazu führen, dass eine Mutter und ihre kleinen Kinder einer Gefahr ausgesetzt werden, die bei sorgfältiger individueller Prüfung hätte erkannt werden können.
Wir appellieren daher an die Schweizer Behörden, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen und Bahar Yalçınkaya und ihre Kinder nicht ihrem Schicksal zu überlassen und den Kindern und Bahar Asyl zu gewähren.