An: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), der Bundesrat und die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat
Alkohol ist kein gewöhnliches Konsumgut – strengere Regeln für die Schweiz

Wir fordern Bund und Parlament auf, die heutige Alkoholpolitik der Schweiz zu überprüfen und konkrete gesetzliche Massnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden auszuarbeiten.
Insbesondere sollen folgende Massnahmen geprüft beziehungsweise eingeführt werden:
- Kein Alkoholverkauf im Detailhandel zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.
- Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Bier, Wein und Spirituosen in der ganzen Schweiz.
- Ein Mindestpreismodell nach enthaltenem reinem Alkohol.
- Strengere Regeln für starke Rabatte, Mengenaktionen und andere Verkaufsförderungen für Alkohol.
- Keine Abgabe von Alkohol an offensichtlich stark alkoholisierte Personen.
- Verbindliche Schulungen, Alterskontrollen und Sanktionen für Verkaufsstellen bei wiederholten Verstössen.
- Dieselben zeitlichen Beschränkungen für Alkohol-Lieferdienste und Onlinebestellungen.
- Strengere Regeln für Flatrate- und „All you can drink“-Angebote.
- Mehr Mittel für Prävention, Suchthilfe, Angehörigenberatung und Opferhilfe.
- Eine Prüfung internationaler Modelle mit stärker regulierten Verkaufszeiten, Mindestpreisen oder spezialisierten Verkaufsstellen.
Dabei soll ausdrücklich kein generelles Alkoholverbot eingeführt werden. Erwachsene sollen weiterhin Alkohol kaufen und konsumieren können.
Die zentrale Frage dieser Petition lautet:
Wie einfach, billig und jederzeit verfügbar soll eine psychoaktive und abhängig machende Substanz in der Schweiz sein?
Warum ist das wichtig?
Alkohol ist gesellschaftlich stark etabliert. Bier, Wein und Spirituosen sind in der Schweiz in Supermärkten, Tankstellenshops, Kiosken, Restaurants und über Lieferdienste einfach erhältlich.
Gleichzeitig kann problematischer Alkoholkonsum erhebliche gesundheitliche und gesellschaftliche Folgen haben.
Nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit weisen Teile der Schweizer Bevölkerung einen problematischen Alkoholkonsum auf. Schätzungsweise 250'000 bis 300'000 Menschen in der Schweiz sind alkoholabhängig.
Problematischer Alkoholkonsum verursacht zudem erhebliche gesellschaftliche Kosten.
Auch bei Gewalt und häuslichen Konflikten muss differenziert argumentiert werden: Alkohol ist nicht die alleinige Ursache häuslicher Gewalt. Substanzprobleme können jedoch einer von mehreren Risikofaktoren sein und bestehende Konflikte verschärfen.
Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit dürfen dabei nicht stigmatisiert werden. Abhängigkeit ist ein gesundheitliches und gesellschaftliches Problem, bei dem Unterstützung und Behandlung notwendig sind.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob unsere heutigen Verkaufsregeln zu den bekannten Risiken passen.
Einige Schweizer Kantone kennen bereits Einschränkungen beim nächtlichen Alkoholverkauf. Auch international gibt es unterschiedliche Modelle – darunter eingeschränkte Verkaufszeiten, Mindestpreise und stärker regulierte Verkaufsstellen.
Diese Petition fordert deshalb eine sachliche politische Auseinandersetzung mit der Frage:
Braucht die Schweiz strengere und einheitlichere Regeln für Verkauf, Preis und Verfügbarkeit von Alkohol?
Was diese Petition nicht fordert
Was diese Petition nicht fordert
Kein generelles Alkoholverbot.
Keine Kriminalisierung von Menschen, die Alkohol konsumieren.
Keine Stigmatisierung alkoholabhängiger Menschen.
Gefordert werden konkrete Regeln für Verkauf und Verfügbarkeit sowie eine stärkere Prävention und Unterstützung von Betroffenen.