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Sehr geehrte Bundesrätinnen
Sehr geehrte Bundesräte
Sehr geehrte Unternehmen
Sehr geehrte Leserinnen
Sehr geehrte Leser
Im Jahr 1981 haben sowohl Frauen als auch Männer die Entscheidung getroffen, dass beide Geschlechter bei gleicher Position und Erfahrung ein Anrecht auf gleichwertigen Lohn haben. Diese Entscheidung wurde damals sogar in der Bundesverfassung verankert, allerdings bis heute nicht entsprechend umgesetzt.
Dies war vor 30 Jahren, dem 14. Juni 1991, der Anlass für viele Frauen zum ersten Mal in der Schweiz für Ihr Recht zu streiken.
Der Seite «hrtoday.ch» ist zu entnehmen, dass eine Revision des Gleichstellungsgesetzes geplant ist, die diese Lohnlücke schliessen soll, und ab Juli 2020 in Kraft treten sollte. Laut den Autorinnen des Frauennetzwerkes Business And Professional Women arbeiten wir aktuell bis zum 22. Februar unentgeltlich. Laut Bundesamt der Statistik, Frauen haben 2018 11.5% weniger Lohn erhalten als Männer.
Seit 2019 ist keine Statistik mehr über dieses Thema erschienen, was auf ein mangelndes Interesse für dieses Problem schliessen lässt. Dabei ist die Aufgabe diese Lohnlücke aktuell von 19% Prozent (Neue Daten, 28.04.2021) zu schliessen nicht weniger dringlich und wertvoll wie als vor 30 Jahren und sollte nicht grösser werden.
Das Interesse an dieser Lücke hat direkte Einfluss auf die Altersvorsorge. Laut Alliance F erhalten wir 37% weniger Rente als Männer, an diesem Zeitpunkt sind wir stark von Altersarmut betroffen. Diskriminierend ist das Frauen AHV Ergänzungsleistungen doppelt beziehen müssen im Vergleich zu Männern, weil sie für denselben Arbeit die minimale Lebenskosten nicht decken können.
Ab dem 1. Juli 2020 werden alle Arbeitgeber die mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen dazu verpflichtet sein, sich bis Juni 2021 einer Lohngleichheitsanalyse zu unterziehen. Für die Ungleichbehandlung der Geschlechter ist keine Sanktion vorgesehen, weshalb ich diese Petition eröffne, denn es braucht jetzt ein neue Massnahme.
Ich wünsche mir ein aktives und bindendes Gleichstellungsgesetz mit Lohngleichheitsrecht sowie und nicht nur eine unverbindliche Analyse, die mangels Sanktionen kaum Veränderungen bringt, möglicherweise viele Jahrzehnte hierfür brauchen wird.