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An: Kantonale Migrationsdienste

Passbeschaffungspflicht für Eritreer*innen in der Schweiz abschaffen

Diese Kampagne wurde beendet.

Die Petition fordert, dass Eritreer*innen in der Schweiz von der Passbeschaffungspflicht befreit werden. Der Grund: Um Pässe auszustellen, stellt die eritreische Botschaft in Genf drei unzulässige und unzumutbare Bedingungen:
1. Selbstbeschuldigende „Reue-Erklärung“: Eritreer*innen müssen unterzeichnen, den sogenannt "nationalen Pflichten" nicht nachgekommen zu sein und die dafür verhängten Strafen zu akzeptieren.
2. Unzulässige "Diaspora-Steuer": Eritreer*innen müssen 2% auf ihr bereits in der Schweiz versteuerte Einkommen bezahlen. Diese Steuer unterstützt die Macht der eritreische Diktatur.
3. Sensibler Informationen: Eritreer*innen müssen Informationen über Angehörige, Freund*innen und Bekannte im Ausland und in Eritrea preisgeben, welche diese gefährden.

Warum ist das wichtig?

Eritreer*innen ohne Flüchtlingsstatus, die beispielsweise heiraten oder eine vorläufige Aufnahmebewilligung F in eine Aufenthaltsbewilligung B umzuwandeln wollen, müssen den Schweizer Behörden einen Pass vorlegen. Dafür müssen sie Kontakt mit dem diktatorischen Regime ihres Herkunftslandes aufnehmen. Dies ist eine unzumutbare Anforderung.
In Deutschland entschied das höchste Verwaltungsgericht, dass die sogenannte „Reue-Erklärung“ unzumutbar ist. Seither verzichten die deutschen Behörden bei Eritreer*innen auf die Passbeschaffungspflicht (vgl. https://www.bverwg.de/pm/2022/62).
Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu beschuldigen.

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Neuigkeiten

2023-06-08 12:59:06 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2023-06-06 12:51:52 +0200

500 Unterschriften erreicht

2023-06-04 23:13:30 +0200

100 Unterschriften erreicht

2023-06-04 21:44:05 +0200

50 Unterschriften erreicht

2023-06-04 21:05:24 +0200

25 Unterschriften erreicht

2023-06-04 20:27:04 +0200

10 Unterschriften erreicht