1,000 Unterschriften erreicht
An: Kantonale Migrationsdienste
Passbeschaffungspflicht für Eritreer*innen in der Schweiz abschaffen
Diese Kampagne wurde beendet.
Die Petition fordert, dass Eritreer*innen in der Schweiz von der Passbeschaffungspflicht befreit werden. Der Grund: Um Pässe auszustellen, stellt die eritreische Botschaft in Genf drei unzulässige und unzumutbare Bedingungen:
1. Selbstbeschuldigende „Reue-Erklärung“: Eritreer*innen müssen unterzeichnen, den sogenannt "nationalen Pflichten" nicht nachgekommen zu sein und die dafür verhängten Strafen zu akzeptieren.
2. Unzulässige "Diaspora-Steuer": Eritreer*innen müssen 2% auf ihr bereits in der Schweiz versteuerte Einkommen bezahlen. Diese Steuer unterstützt die Macht der eritreische Diktatur.
3. Sensibler Informationen: Eritreer*innen müssen Informationen über Angehörige, Freund*innen und Bekannte im Ausland und in Eritrea preisgeben, welche diese gefährden.
1. Selbstbeschuldigende „Reue-Erklärung“: Eritreer*innen müssen unterzeichnen, den sogenannt "nationalen Pflichten" nicht nachgekommen zu sein und die dafür verhängten Strafen zu akzeptieren.
2. Unzulässige "Diaspora-Steuer": Eritreer*innen müssen 2% auf ihr bereits in der Schweiz versteuerte Einkommen bezahlen. Diese Steuer unterstützt die Macht der eritreische Diktatur.
3. Sensibler Informationen: Eritreer*innen müssen Informationen über Angehörige, Freund*innen und Bekannte im Ausland und in Eritrea preisgeben, welche diese gefährden.
Warum ist das wichtig?
Eritreer*innen ohne Flüchtlingsstatus, die beispielsweise heiraten oder eine vorläufige Aufnahmebewilligung F in eine Aufenthaltsbewilligung B umzuwandeln wollen, müssen den Schweizer Behörden einen Pass vorlegen. Dafür müssen sie Kontakt mit dem diktatorischen Regime ihres Herkunftslandes aufnehmen. Dies ist eine unzumutbare Anforderung.
In Deutschland entschied das höchste Verwaltungsgericht, dass die sogenannte „Reue-Erklärung“ unzumutbar ist. Seither verzichten die deutschen Behörden bei Eritreer*innen auf die Passbeschaffungspflicht (vgl. https://www.bverwg.de/pm/2022/62).
Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu beschuldigen.
In Deutschland entschied das höchste Verwaltungsgericht, dass die sogenannte „Reue-Erklärung“ unzumutbar ist. Seither verzichten die deutschen Behörden bei Eritreer*innen auf die Passbeschaffungspflicht (vgl. https://www.bverwg.de/pm/2022/62).
Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu beschuldigen.