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An: Gesundheitsdirektion und Baudirektion Kanton Zürich

Überhitzte Spital- und Altersheimzimmer kühlen im Kanton Zürich

Symbolbild: Hitze trotz geschlossenen Fensterläden
Es braucht eine Pflicht oder Empfehlung des Kantons für Spitäler und Altersheime im Kt. Zürich, Klimaanlagen (bzw. aktive Kühlung) einzurichten, wenn es in den Patient:innen / Bewohner:innenzimmer eine bestimmte Anzahl Tage im Jahr über einer bestimmten Temperatur ist. Diese Temperatur soll durch medizinische Experten festgelegt werden, basierend auf dem Einfluss auf die Sterblichkeit. Die Gesundheitsdirektion sollte danach für die Umsetzung der Kühlung in den Spitälern und Altersheimen im Kanton Zürich zur Einhaltung des Richtwerts sorgen.

Die Reduktion der Sterblichkeit durch Vermeidung von Hitze in den Zimmern ist bei Spitälern und Altersheimen höher zu gewichten als unveränderte Fassaden. Die Baubewilligungspraxis ist entsprechend anzupassen.

Bei der Auswahl der Kühllösung muss auf die Energieeffizienz geachtet werden. Es muss aber innert einer Umsetzungsfrist von Jahr 2030 eine Kühlung auf unter die Grenze von Anzahl Tage über Temperatur x in den Patient:innen-Zimmern / Bewohner:innen-Zimmern erreicht werden. Wenn dies nur mit aktiver Kühlung erreichbar ist, muss eine aktive Kühlung installiert werden. 

Warum ist das wichtig?

Es kann nicht sein, dass in Spitälern und Altersheimen, wo vulnerable Personen in ihrem Zimmer liegen/sitzen, es so heiss ist, dass die Sterblichkeit erhöht wird. Dies führt zu unnötig früh verlorenen Menschenleben.

Auch wenn die Menschen noch behandelt werden können und deshalb nicht sterben, verursacht die Behandlung bei Dehydrierung, Kreislaufproblemen, etc. unnötige Gesundheitskosten und unnötiges Leiden unter der Hitze bei Patient:innen und Bewohner:innen.
Zürich, Schweiz

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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2026-06-24 22:51:33 +0200

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