500 Unterschriften erreicht
An: Gemeinde Rafz, Kantonspolizei Zürich
Tempo 30 während der Umleitungsphase & Alternative Sicherheitsmassnahmen prüfen

Von Anfang Juli bis Ende September 2023 wird die Schaffhauserstrasse (Umfahrungsstrasse) saniert, was mit einer Totalsperrung einhergeht. Als Folge wird für mindestens drei Monate der gesamte Verkehr von Deutschland kommend durch Rafz in Richtung Wil/Eglisau umgeleitet. Zwar nur als Einbahnregime, nichtsdestotrotz muss auch so mit einem grossen Verkehrsaufkommen gerechnet werden.
Aufgrund des Schulumzugs (Götzen nach Tannewäg/Schalmenacker) treffen noch mehr SchülerInnen auf viele zusätzliche Motorfahrzeuge. Bei rund 300 SchülerInnen sind dies 1200 Strassenquerungen (Morgen, Mittag / Mittag, Nachmittag). Gemäss Informationen der Schulverwaltung sowie der Schulleitung (Infoveranstaltung vom 23. Mai) wurde seitens Schule und Gemeinde einiges versucht, die bald folgende Verkehrssituation mit verschiedenen Massnahmen zu entschärfen. Wie sich herausgestellt hat, gehört der betroffene Strassenabschnitt dem Kanton Zürich und gesetzliche Vorgaben lassen als einziges einen Lotsendienst zu. Dieser nimmt die Arbeit ab Beginn des neuen Schuljahrs auf und wird bis Ende Umleitungsphase vor Ort sein. Dies bedeutet auch, dass die ersten zwei Monate der Umleitungsphase ohne Lotsendienst bewältigt werden muss. Betroffen sind: Ältere MitbewohnerInnen, Kinder und alle Anderen, die beispielsweise in Richtung Bahnhof oder Truubeland-Spielplatz unterwegs sind. Diese sehen sich mit Mehrverkehr konfrontiert, der sich mit 50 Km/h durchs Dorf bewegen darf.
Gemäss Verkehrszählungsdaten vom 2022 (https://www.zh.ch/de/mobilitaet/gesamtverkehrsplanung/verkehrsgrundlagen/verkehrsdaten.html) wurden auf der Schaffhauserstrasse (Richtung Eglisau) plus der Landstrasse (vom alten Zoll her kommend) folgende durchschnittlichen Verkehrsbewegungen pro Stunde gemessen:
07.00 Uhr 224 + 45 = 269
08.00 Uhr 192 + 47 = 239
12-00 Uhr 251 + 69 = 320
15.00 Uhr 278 + 70 = 348
16.00 Uhr 287 + 75 = 362
Das bedeutet eine Vervierfachung des jetzigen Verkehrs, der durch Rafz rollt.
Hiermit fordere ich:
1. Eine Temporeduktion (30 Km/h) auf der Landstrasse, sowie der Badener Landstrasse.
Beginn: Ortseinfahrt (von Lottstetten her kommend)
Ende: Ortsausfahrt (Entsorgungsgebäude)
Bewilligung durch die Kantonspolizei Zürich für die gesamtdauer der Umleitungsphase
2. Evaluierung einer zusätzlichen Massnahme für eine sichere Überquerung der betroffenen Strassen
Beispielsweise Machbarkeitsüberprüfung der Gemeinde Rafz bezüglich einer temporären Fussgängerüberführung.
Konkret: Standortevaluation & Offerten einholen.
Bei Machbarkeit:
Bewilligung durch die Kantonspolizei Zürich für die gesamtdauer der Umleitungsphase.
Warum ist das wichtig?
Folgende Argumente veranlasen mich, eine solche Petition aufzugleisen:
Wie es scheint, empfindet die Gemeinde Rafz die Situation nach dem Nein der Kapo ZH soweit als zumutbar. Obwohl Gesetzesgrundlagen bestehen und sich die Gemeinde diesen fügen muss, fehlt mir der Biss, alternative Sicherheitsmassnahmen anzugehen, bzw. eine Durchsetzung der bisher eingereichten Vorschläge zu erwirken.
Als Familienvater sehe ich mich und die weiteren Eltern in der Pflicht, die kommende Situation mit den Kindern zu besprechen oder zu üben (Selbstverantwortung). Andererseits ist mir aus persönlicher und beruflicher Erfahrung bekannt, dass sich Kinder ohne Elternbegleitung oder je nach Gruppendynamik, anders verhalten. Ebenfalls können ältere MitbewohnerInnen mit der Situation überfordert sein und sich durch eingeschränktes Hör- und Sehvermögen Risikosituationen ergeben. Ein weitere Faktor sind die gestressten Pendler, bei denen die Umleitung bedingt auf Verständnis stösst und vermutlich so rasch als möglich wieder aus dem Dorf rausfahren möchten (mit eher 55 Km/h).
Deshalb sehe ich zum Einen die Gemeinde Rafz in der Pflicht, die Bemühungen um eine Entschärfung der bald eintretenden Situation wieder aufzunehmen und die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu vertreten.
Zum andern erwarte ich von den zuständigen Stellen der Kantonspolizei Zürich, die Interessen sowie die Sicherheitsbedenken der unterzeichnenden RafzerInnen in den Überlegungen zu berücksichtigen und eine befristete Bewilligung zu verfügen.