500 signatures reached
To: Bundesrat und Parlament
Stoppt Zwangssterilisationen
Zwangssterilisation in der Schweiz muss verboten werden! Wir fordern eine Anpassung und Wiedergutmachung: Der Fall ist klar, eine Zwangssterilisation verstösst gegen die Menschenrechte. Die Regelung ist veraltet und entspricht nicht den ethischen Standards der Schweiz. Das Sterilisationsgesetz ist behindertenfeindlich und verletzt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Selbstbestimmung über ihren Körper. Avanti donne fordert daher, dass dieses Gesetz angepasst und Zwangssterilisationen verboten werden. Auch soll es für Betroffene – als Frauen registrierte Personen sind besonders betroffen - eine Wiedergutmachung geben. Dafür braucht es eine wissenschaftliche Aufarbeitung darüber wer in der Vergangenheit wie betroffen war. Bis jetzt fehlen fundierte Befunde dazu.
Why is this important?
Die UNO hat die Schweiz im März 2022 auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Zwangssterilisation von Personen, die als „urteilsunfähig“ eingestuft werden, das Recht auf Unversehrtheit der Person verletzt. Die UNO empfiehlt der Schweiz deshalb, Zwangssterilisationen zu verbieten.
Problematischer Vorbehalt im Sterilisationsgesetz: Im betreffenden Bundesgesetz steht im Grundsatz seit 2004 geschrieben, dass die Sterilisation nur bei erwachsenen, urteilsfähigen Personen vorgenommen werden darf, wenn sie dem Eingriff schriftlich zustimmen. Jedoch gibt es im Gesetz eine Ausnahme, wonach Personen ab 16 Jahren die als „urteilsunfähig“ eingeschätzt werden, auch ohne Zustimmung sterilisiert werden können, wenn die Sterilisation „nach den gesamten Umständen im Interesse der betroffenen Person vorgenommen wird“.
Der Bund hat noch darauf gewartet, was die UNO zu der schweizerischen Gesetzlage meint und müsste jetzt, nach der Überprüfung, entsprechende gesetzgeberische Anpassungen machen.
Jetzt unterschreiben!
Wenn du dieses Anliegen unterstützt, dann füll das Formular mit deinen Angaben aus. Hast du Mühe das Formular auszufüllen? Dann schick uns eine Email an [email protected] und wir helfen dir.
Problematischer Vorbehalt im Sterilisationsgesetz: Im betreffenden Bundesgesetz steht im Grundsatz seit 2004 geschrieben, dass die Sterilisation nur bei erwachsenen, urteilsfähigen Personen vorgenommen werden darf, wenn sie dem Eingriff schriftlich zustimmen. Jedoch gibt es im Gesetz eine Ausnahme, wonach Personen ab 16 Jahren die als „urteilsunfähig“ eingeschätzt werden, auch ohne Zustimmung sterilisiert werden können, wenn die Sterilisation „nach den gesamten Umständen im Interesse der betroffenen Person vorgenommen wird“.
Der Bund hat noch darauf gewartet, was die UNO zu der schweizerischen Gesetzlage meint und müsste jetzt, nach der Überprüfung, entsprechende gesetzgeberische Anpassungen machen.
Jetzt unterschreiben!
Wenn du dieses Anliegen unterstützt, dann füll das Formular mit deinen Angaben aus. Hast du Mühe das Formular auszufüllen? Dann schick uns eine Email an [email protected] und wir helfen dir.