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An: Planungs- und Baukommission der Gemeinde Thalwil

Stoppt den Mobilfunkantennen-Wildwuchs in Thalwil

Unsere Forderung lautet: Die Behörden der Gemeinde Thalwil schaffen die gesetzlichen Grundlagen, um die Wohn- und Lebensqualität in Thalwil trotz Antennenbau langfristig zu sichern. Diese gesetzlichen Grundlagen regeln folgende Anliegen:
1. Die Gemeinde Thalwil schöpft alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um in den Wohnquartieren die unerwünschten Auswirkungen von Antennenstandorten zu minimieren.
2. Die Gemeinde Thalwil erlässt in der Bau- und Zonenordnung Vorgaben für Antennenstandorte, die auf dem Kaskadenmodell aufbauen.
3. Es gilt eine Prioritätenordnung: Ein Standort für Antennen in einem Gebiet niedrigerer Priorität ist nur zulässig, wenn sie sich nicht in einem Gebiet höherer Priorität aufstellen lässt.
4. ln Wohnzonen sind Antennen nur zulässig, wenn ein Bedarfsnachweis erbracht wird und kein Standort in einer anderen Zone möglich ist.
5. ln Wohnzonen sind Antennen in jedem Fall nur zum Empfang von Signalen oder für die Versorgung der Nachbarschaft der Anlage gestattet. Sie sind unauffällig zu gestalten (visuell nicht wahrnehmbar).
Die Gemeindebehörden haben folglich dafür zu sorgen, dass Mobilfunkantennen dort gebaut werden, wo deren Nebenwirkungen (optische Beeinträchtigungen, Unbehagen bezüglich gesundheitlicher Risiken und Wertverlust von Wohneigentum) möglichst gering sind und nicht in sensiblen Gebieten wie Schulen/Kinderbetreuungsstätten, Altersheimen o.ä. zu stehen kommen.

Warum ist das wichtig?

Es geht hier nicht darum, den Mobilfunk abzuschaffen, sondern ihn so gesundheitsverträglich wie möglich für alle zu gestalten sowie Entwicklung und Fortschritt weiterhin zu ermöglichen. Die neue 5G-Technologie mit den ultrakurzwelligen Strahlen verspricht ein massiv schnelleres und zuverlässigeres Datennetz, um u.a. Haushalt- und Industriegeräte zu vernetzen und um Drohnen oder selbstfahrenden Verkehr zu unterstützen oder erst zu ermöglichen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das vielleicht wichtigste Einsatzgebiet von 5G längerfristig beim Internet der Dinge (engl.: Internet of Things) liegt, also bei der drahtlosen und allenfalls zusätzlich der bewegten Internetnutzung von Geräten und Sensoren. Sicher ist aber auch: Die unzähligen dafür notwendigen Mobilfunkanlagen sind technische Fremdkörper im Ortsbild. Sie lösen bei der Bevölkerung Ängste aus, denn gesundheitsschädigende Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung auf Mensch und Umwelt können nicht ausgeschlossen werden. Langzeitdaten sind noch wenige bekannt, und die Messung der Strahlung ist schwierig und extrem nutzungsabhängig. Zwischen Befürwortern und Kritikern sind die Lager seit längerem verhärtet. Strahlensensitive Menschen jedoch leiden erwiesenermassen und klagen über Schlafstörungen, Herzbeschwerden oder Kopfschmerzen.

ln der Gemeinde Thalwil bestimmen heute allein die Mobilfunkbetreiber, wo eine Antenne gebaut wird. Die Behörden verzichten darauf, bei der Planung der Antennenstandorte aktiv mitzuwirken. Die Bevölkerung von Thalwil aber braucht die Gewissheit, dass Antennenstandorte aufgrund seriöser und nachvollziehbarer Planung ausgewählt werden. Diese Gewissheit fehlt. Die Mobilfunkbetreiber arbeiten gewinnorientiert, und findige Hauseigentümer haben Mobilfunkantennen als willkommene Einnahmequelle entdeckt. Die zufällig wirkende und nur durch kommerzielle Kräfte gesteuerte Standortauswahl weckt Misstrauen. Die Folge ist eine Flut von Einsprachen auf entsprechende Baugesuche. Eine von den Baubehörden aktiv und transparent mitgestaltete Planung von Antennenstandorten ist enorm wichtig, schafft Transparenz und steigert die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Die im November 2020 von Elsbeth Kuster eingereichte Initiative «Kein flächendeckendes 5G-Netz via Mobilfunkantennen in Thalwil durch eine Änderung der Bau- und Zonenordnung» [1] will die Gemeindebehörden – insbesondere die Planungs- und Baukommission – verpflichten, ihren gesetzlichen Spielraum auszuschöpfen und auf die Standortwahl und die Ausgestaltung der Anlagen Einfluss zu nehmen. Regelungen dieser Art fehlen derzeit. Andere Gemeinden haben Lösungen gefunden und damit die Lebensqualität und die lnvestitionssicherheit ihrer Wohnquartiere gesteigert, ohne dabei die Versorgung mit Mobilfunk zu gefährden.

Die Initiative will die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Thalwil mit dem Zusatz über Mobilfunkantennen erweitern. Mobilfunkantennen sollen grundsätzlich der Quartierversorgung dienen. In den Gewerbezonen sollen überdies auch Anlagen für die kommunale und überkommunale Versorgung zulässig sein.

Visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sollen anhand eines Kaskadenmodells nur in folgenden Zonen und gemäss folgenden Prioritäten zulässig sein:
1. Priorität: Gewerbezonen
2. Priorität: Zentrumszone und andere Bauzonen, in denen mässig störende Betriebe zulässig sind.
3. Priorität: Kernzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten, in denen nur nicht störende Betriebe zulässig sind.

Kann der Betreiber den Nachweis erbringen, dass aufgrund von funktechnischen Bedingungen ein Standort ausserhalb der zulässigen Zonen erforderlich ist, soll eine Mobilfunkanlage auch in den übrigen Wohnzonen zulässig sein.

Baugesuche für visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten seien bezüglich der Einordnung von einer externen Fachperson zu begutachten.

Die Gemeinde Turbenthal beispielsweise hat in ihrer Bau- und Zonenordnung die Standorte der Mobilfunkantennen ebenfalls neu so geregelt und konnte diese Erweiterung gegen die Einsprache der Mobilfunkanbieter bis vor Bundesgericht durchsetzen. [2]

Sowohl die Planungs- und Baukommission als auch der Gemeinderat von Thalwil lehnen in der Stellungnahme vom 01. Juli 2021 die von Elsbeth Kuster eingereichte Initiative, die am 09. September 2021 der Gemeindeversammlung Thalwil zur Abstimmung vorgelegt wird, mit einer wenig überzeugenden Argumentation ab und beantragen den Stimmberechtigten, diese ebenfalls abzulehnen. [3] Das Hauptargument: Ein gut funktionierendes Mobilfunknetz sei ein wichtiger Standortfaktor für Thalwil. Die besagte Erweiterung der Bau- und Zonenordnung möchte jedoch Thalwil weder als Wohngemeinde noch als Wirtschaftsstandort unattraktiv machen. Die von der Planungs- und Baukommission geforderte «gute Versorgung und ein schneller und sicherer Netzzugang» wird durch eine Reglementierung des Antennenbaus nicht gefährdet, sondern kann durch eine intensivere Nutzung des in Thalwil bereits gut ausgebauten Glasfasernetzes sogar noch gefördert werden. [4] Vielmehr scheint die Planungs- und Baukommission einen allfälligen Mehraufwand durch ein aktives Mitwirken bei der Planung von Antennenstandorten zu scheuen, und zieht es vor, entsprechende Baugesuche der Mobilfunkanbieter ohne Rücksichtnahme auf das Befinden der eigenen Bevölkerung einfach durchzuwinken.

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1https://www.thalwil.ch/_docn/2849975/Einzelinitiative_Kuster_Elsbeth_Kein_flchendeckendes_5G-Netz_via_Mobilfunkantennen_in_Thalwil_durch_eine_nderung_der_BZO_u.pdf
2https://schutz-vor-strahlung.ch/news/gewusst-gemeinde-turbenthal-gewann-bundesgerichts-prozess-gegen-salt-sunrise-und-swisscom/
3https://www.thalwil.ch/politikinformationen/1291579
4https://schutz-vor-strahlung.ch/news/gemeindebrief-zu-5g/
Thalwil, Schweiz

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