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An: Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung
Kein Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten
->> Versione française 🇫🇷: https://act.campax.org/petitions/suisse-sans-fourrure
->> Versione italiana 🇮🇹: https://act.campax.org/petitions/svizzera-senza-pellicce
Sehr geehrte Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung
Wir fordern Sie auf, ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten einzuführen.
->> Versione italiana 🇮🇹: https://act.campax.org/petitions/svizzera-senza-pellicce
Sehr geehrte Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung
Wir fordern Sie auf, ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten einzuführen.
Warum ist das wichtig?
Tierquälerei
Die im Ausland üblichen Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen) sowie die Haltungsbedingungen (enge Käfige mit Drahtgitter-Böden) in kommerziellen "Pelztierfarmen" – aus denen 85% der Pelze stammen – erfüllen nach Massstab des Schweizer Tierschutzgesetzes klar den Tatbestand der Tierquälerei.
Ebenso die Tötung: Eine Pflicht zur vorgängigen Betäubung gibt es meist nicht. Um das Fell nicht zu beschädigen und da Arbeiter*innen unter Zeitdruck stehen, werden die Tiere brutal erschlagen, vergiftet, vergast, erwürgt oder per Stromschlag getötet – oder noch bei Bewusstsein gehäutet. Diese Tötungsmethoden gelten auch in Europa. Die gängigen Formen der Pelzgewinnung widersprechen damit grundlegenden Wertvorstellungen der schweizerischen Bevölkerung.
Umweltbelastung
Entgegen der allgemeinen Auffassung, Pelz sei ein "natürliches" Produkt, ist dessen Verarbeitung ein hochgiftiger, chemischer Prozess. Bei der Verarbeitung muss zunächst die rohe Haut eines Tieres nach dem Häuten mit einer Mischung aus Chemikalien behandelt werden, um das Fell vor Verfall und Zersetzung zu schützen. Diese Chemikalien müssen danach entsorgt werden und gelangen dabei oft ins nächste Gewässer. Dies bedeutet schlimme Arbeitsbedingungen und eine massive Umweltbelastung. [1] Da es in Europa fast keine Gerbereien gibt – eben weil dies ein so hochgiftiger Prozess ist – werden die allermeisten Pelze zur Verarbeitung nach China geflogen. Dies schlägt sich zusätzlich in der Ökobilanz des Pelzes nieder.
Gesundheitliche Gefahr für Konsument*innen und Arbeiter*innen
Untersuchungen haben gezeigt, dass Pelzprodukte mit einer Reihe gesundheitlich bedenklicher chemischer Giftstoffe (z.B. Formaldehyd und Chrom 6) belastet sind. So auch Kinderkleidung. [2] Diese sind eine gesundheitliche Gefahr für Konsument*innen sowie Arbeiter*innen.
Pelzdeklarationsverordnung (PDV)
Seit 2014 ist die PDV in der Schweiz in Kraft – mit dem Ziel den Verkauf von Pelz zu vermindern. Diese wird jedoch selten korrekt umgesetzt: 70% der kontrollierten Geschäfte deklarieren nach wie vor ungenügend oder gar nicht. Stichproben von Behörden, Tierschutzorganisationen und Medien haben ebenfalls gezeigt, dass Konsumenten bei kritischen Fragen zur Pelzproduktion häufig gezielt in die Irre geführt und so zum Kauf animiert werden. [3] Eine Revision der PDV sieht nun vor, die Bezeichnung "Herkunft unbekannt" einzuführen, was bei Produkten wie Eier oder Fleisch undenkbar wäre. Auch die Bezeichnungen "Einzel-" und "Gruppenhaltung" sagen nichts über eine tiergerechte Haltungsform aus.
--> Selbst eine optimal ausgestaltete und umgesetzte Deklarationspflicht könnte nicht verhindern, dass tierquälerisch gewonnene Pelzwaren weiterhin eingeführt und verkauft werden.
Deshalb kann nur ein Pelzimportverbot verhindern, dass tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ihren Weg in Schweizer Läden finden.
Wir unterstützen damit die Motion 19.4425.
Motionstext:
"Sowohl die im Ausland üblichen Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen) als auch die Haltungsbedingungen in kommerziellen Pelztierzuchtbetrieben (enge Käfige mit Drahtgitter-Böden) erfüllen nach Massstab des Schweizer Tierschutzgesetzes klar den Tatbestand der Tierquälerei. Die Tiere erleiden enorme Qualen und werden an der Auslebung selbst elementarster Grundbedürfnisse gehindert. Immer wieder kommt es zudem vor, dass Tiere vor ihrer Tötung nur unzureichend oder gar nicht betäubt und bei lebendigem Leib gehäutet werden. Die gängigen Formen der Pelzgewinnung widersprechen damit grundlegenden Wertvorstellungen der schweizerischen Bevölkerung.
Dennoch werden nach wie vor grosse Mengen an Pelzprodukten in die Schweiz eingeführt. Um die Importzahlen zu senken und den Kunden eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen, wurde 2013 die Pelzdeklarationsverordnung in Kraft gesetzt. Aufgrund inhaltlicher Mängel und gravierender Defizite in der Umsetzung vermag diese jedoch nicht die notwendige Transparenz zu schaffen. Doch selbst eine optimal ausgestaltete und umgesetzte Deklarationspflicht könnte nicht verhindern, dass tierquälerisch gewonnene Pelzwaren weiterhin eingeführt und verkauft werden.
Vor diesem Hintergrund drängt sich der Erlass eines Importverbots für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte auf. Nur mittels eines solchen lässt sich verhindern, dass die Schweiz durch eine inländische Nachfrage Pelzgewinnungsmethoden im Ausland fördert, die von einem überwiegenden Teil der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt werden. Ein solches Importverbot wäre auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar, wie eine Dissertation und zwei Rechtsgutachten belegen. Die dort vorgebrachte Argumentation wurde von den WTO-Gremien im Zusammenhang mit einem von der EU erlassenen Importverbot für Robbenprodukte im Wesentlichen bestätigt.
Mit dem von der EU übernommenen Importverbot für Robbenprodukte und jenem für Hunde- und Katzenfelle bestehen in der Schweiz schon heute tierschützerisch motivierte Einfuhrverbote. Konsequenterweise ist ein solches aus den oben dargelegten Gründen für sämtliche Pelzerzeugnisse zu erlassen, für deren Herstellung Tiere in tierquälerischer Weise gehalten, gefangen oder getötet wurden."
Quellen:
[1] https://www.antifurleague.org/hintergruende
[2] Krauter, 2011 [https://www.tierimrecht.org/documents/2024/2011_Report_Gift_im_Pelz_II_VIER_PFOTEN_und_ECOAID_small.pdf]
[3] tierimrecht.org/de/ueber-uns/publikationen/argumentarium/pelz/
Die im Ausland üblichen Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen) sowie die Haltungsbedingungen (enge Käfige mit Drahtgitter-Böden) in kommerziellen "Pelztierfarmen" – aus denen 85% der Pelze stammen – erfüllen nach Massstab des Schweizer Tierschutzgesetzes klar den Tatbestand der Tierquälerei.
Ebenso die Tötung: Eine Pflicht zur vorgängigen Betäubung gibt es meist nicht. Um das Fell nicht zu beschädigen und da Arbeiter*innen unter Zeitdruck stehen, werden die Tiere brutal erschlagen, vergiftet, vergast, erwürgt oder per Stromschlag getötet – oder noch bei Bewusstsein gehäutet. Diese Tötungsmethoden gelten auch in Europa. Die gängigen Formen der Pelzgewinnung widersprechen damit grundlegenden Wertvorstellungen der schweizerischen Bevölkerung.
Umweltbelastung
Entgegen der allgemeinen Auffassung, Pelz sei ein "natürliches" Produkt, ist dessen Verarbeitung ein hochgiftiger, chemischer Prozess. Bei der Verarbeitung muss zunächst die rohe Haut eines Tieres nach dem Häuten mit einer Mischung aus Chemikalien behandelt werden, um das Fell vor Verfall und Zersetzung zu schützen. Diese Chemikalien müssen danach entsorgt werden und gelangen dabei oft ins nächste Gewässer. Dies bedeutet schlimme Arbeitsbedingungen und eine massive Umweltbelastung. [1] Da es in Europa fast keine Gerbereien gibt – eben weil dies ein so hochgiftiger Prozess ist – werden die allermeisten Pelze zur Verarbeitung nach China geflogen. Dies schlägt sich zusätzlich in der Ökobilanz des Pelzes nieder.
Gesundheitliche Gefahr für Konsument*innen und Arbeiter*innen
Untersuchungen haben gezeigt, dass Pelzprodukte mit einer Reihe gesundheitlich bedenklicher chemischer Giftstoffe (z.B. Formaldehyd und Chrom 6) belastet sind. So auch Kinderkleidung. [2] Diese sind eine gesundheitliche Gefahr für Konsument*innen sowie Arbeiter*innen.
Pelzdeklarationsverordnung (PDV)
Seit 2014 ist die PDV in der Schweiz in Kraft – mit dem Ziel den Verkauf von Pelz zu vermindern. Diese wird jedoch selten korrekt umgesetzt: 70% der kontrollierten Geschäfte deklarieren nach wie vor ungenügend oder gar nicht. Stichproben von Behörden, Tierschutzorganisationen und Medien haben ebenfalls gezeigt, dass Konsumenten bei kritischen Fragen zur Pelzproduktion häufig gezielt in die Irre geführt und so zum Kauf animiert werden. [3] Eine Revision der PDV sieht nun vor, die Bezeichnung "Herkunft unbekannt" einzuführen, was bei Produkten wie Eier oder Fleisch undenkbar wäre. Auch die Bezeichnungen "Einzel-" und "Gruppenhaltung" sagen nichts über eine tiergerechte Haltungsform aus.
--> Selbst eine optimal ausgestaltete und umgesetzte Deklarationspflicht könnte nicht verhindern, dass tierquälerisch gewonnene Pelzwaren weiterhin eingeführt und verkauft werden.
Deshalb kann nur ein Pelzimportverbot verhindern, dass tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ihren Weg in Schweizer Läden finden.
Wir unterstützen damit die Motion 19.4425.
Motionstext:
"Sowohl die im Ausland üblichen Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen) als auch die Haltungsbedingungen in kommerziellen Pelztierzuchtbetrieben (enge Käfige mit Drahtgitter-Böden) erfüllen nach Massstab des Schweizer Tierschutzgesetzes klar den Tatbestand der Tierquälerei. Die Tiere erleiden enorme Qualen und werden an der Auslebung selbst elementarster Grundbedürfnisse gehindert. Immer wieder kommt es zudem vor, dass Tiere vor ihrer Tötung nur unzureichend oder gar nicht betäubt und bei lebendigem Leib gehäutet werden. Die gängigen Formen der Pelzgewinnung widersprechen damit grundlegenden Wertvorstellungen der schweizerischen Bevölkerung.
Dennoch werden nach wie vor grosse Mengen an Pelzprodukten in die Schweiz eingeführt. Um die Importzahlen zu senken und den Kunden eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen, wurde 2013 die Pelzdeklarationsverordnung in Kraft gesetzt. Aufgrund inhaltlicher Mängel und gravierender Defizite in der Umsetzung vermag diese jedoch nicht die notwendige Transparenz zu schaffen. Doch selbst eine optimal ausgestaltete und umgesetzte Deklarationspflicht könnte nicht verhindern, dass tierquälerisch gewonnene Pelzwaren weiterhin eingeführt und verkauft werden.
Vor diesem Hintergrund drängt sich der Erlass eines Importverbots für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte auf. Nur mittels eines solchen lässt sich verhindern, dass die Schweiz durch eine inländische Nachfrage Pelzgewinnungsmethoden im Ausland fördert, die von einem überwiegenden Teil der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt werden. Ein solches Importverbot wäre auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar, wie eine Dissertation und zwei Rechtsgutachten belegen. Die dort vorgebrachte Argumentation wurde von den WTO-Gremien im Zusammenhang mit einem von der EU erlassenen Importverbot für Robbenprodukte im Wesentlichen bestätigt.
Mit dem von der EU übernommenen Importverbot für Robbenprodukte und jenem für Hunde- und Katzenfelle bestehen in der Schweiz schon heute tierschützerisch motivierte Einfuhrverbote. Konsequenterweise ist ein solches aus den oben dargelegten Gründen für sämtliche Pelzerzeugnisse zu erlassen, für deren Herstellung Tiere in tierquälerischer Weise gehalten, gefangen oder getötet wurden."
Quellen:
[1] https://www.antifurleague.org/hintergruende
[2] Krauter, 2011 [https://www.tierimrecht.org/documents/2024/2011_Report_Gift_im_Pelz_II_VIER_PFOTEN_und_ECOAID_small.pdf]
[3] tierimrecht.org/de/ueber-uns/publikationen/argumentarium/pelz/