100 Unterschriften erreicht
An: Emmanuel Ugirashebuja, Justizminister von Ruanda
Ruanda: Freiheit für Dieudonné Niyonsenga!
Unterschriftensammlung beendet
Der populäre Reporter Dieudonné Niyonsenga, besser bekannt unter dem Namen Cyuma Hassan, wurde am 11. November 2021 zu 7 Jahren Gefängnis und einer Busse von 5 Millionen ruandischer Francs verurteilt, weil er ohne gültigen Presseausweis tätig war.
Beim Berufungsverfahren beschwerte er sich vor dem Richter über seine grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen. Er sagte aus, er sei in einem Keller in Isolationshaft gehalten worden und habe dort Folter erlitten. Insbesondere sei er verprügelt worden, manchmal mit Stockhieben.
Aus diesen Gründen fordere ich:
1. die unverzügliche Freilassung von Dieudonné Niyonsenga;
2. seinen absoluten Schutz vor Folter und Misshandlung;
3. die Eröffnung einer Untersuchung zu den Foltervorwürfen, die er beim Berufungsverfahren vorgebracht hat.
Beim Berufungsverfahren beschwerte er sich vor dem Richter über seine grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen. Er sagte aus, er sei in einem Keller in Isolationshaft gehalten worden und habe dort Folter erlitten. Insbesondere sei er verprügelt worden, manchmal mit Stockhieben.
Aus diesen Gründen fordere ich:
1. die unverzügliche Freilassung von Dieudonné Niyonsenga;
2. seinen absoluten Schutz vor Folter und Misshandlung;
3. die Eröffnung einer Untersuchung zu den Foltervorwürfen, die er beim Berufungsverfahren vorgebracht hat.
Warum ist das wichtig?
Das Fehlen eines gültigen Presseausweises scheint ein Vorwand gewesen zu sein, um Herrn Niyonsenga für seine regierungskritischen Publikationen zu bestrafen. Auf völkerrechtlicher Ebene kann gemäss der Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 der Vereinten Nationen zum Recht auf freie Meinungsäusserung «die Bestrafung eines Journalisten ausschliesslich aufgrund seiner kritischen Haltung gegenüber der Regierung oder dem politischen und sozialen System der Regierung niemals als notwendige Einschränkung der Meinungsfreiheit angesehen werden» (§42). Daher kann das Fehlen eines gültigen Presseausweises kein ausreichender Grund sein, um die Meinungsfreiheit von Herrn Niyonsenga einzuschränken.
Was die Foltervorwürfe von Herrn Niyonsenga anbelangt, so verbietet das ruandische Strafrecht Folter in Artikel 112 des Gesetzes zur Festlegung von Straftaten und Strafen im Allgemeinen. Überdies ist Rwanda Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT). Dessen Artikel 12 hält fest: «Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass seine zuständigen Behörden umgehend eine unparteiische Untersuchung durchführen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet eine Folterhandlung begangen wurde.» Herrn Niyonsenga steht folglich das Recht zu, dass die Strafverfolgungsbehörden die Folterhandlungen untersuchen, die er nach seinen Aussagen in der Haft erlitten hat.
Was die Foltervorwürfe von Herrn Niyonsenga anbelangt, so verbietet das ruandische Strafrecht Folter in Artikel 112 des Gesetzes zur Festlegung von Straftaten und Strafen im Allgemeinen. Überdies ist Rwanda Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT). Dessen Artikel 12 hält fest: «Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass seine zuständigen Behörden umgehend eine unparteiische Untersuchung durchführen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet eine Folterhandlung begangen wurde.» Herrn Niyonsenga steht folglich das Recht zu, dass die Strafverfolgungsbehörden die Folterhandlungen untersuchen, die er nach seinen Aussagen in der Haft erlitten hat.