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An: An den Regierungsrat des Kantons Zürich z. Hd. der Volkswirtschaftsdirektion Amt für Mobilität (AFM) Walcheplatz 2 8090 Zürich
Petition Uber und Bolt
An den Regierungsrat des Kantons Zürich
z. Hd. der Volkswirtschaftsdirektion
Amt für Mobilität (AFM)
Walcheplatz 2
8090 Zürich
Kopie zur Kenntnis:
• Kantonsrat Zürich
• Amt für Wirtschaft (AWI)
• Sicherheitsdirektion Zürich
• Stadt Zürich (Dienstabteilung Verkehr, falls innerstädtische Regelung betroffen)
Betreff
Petition zur Einführung eines behördlich festgelegten Mindestpreises für Fahrten über
Plattformen wie Uber & Bolt im Kanton Zürich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger des Kantons Zürich, ersuchen den
Regierungsrat, die kantonalen Behörden sowie die zuständigen Ämter, geeignete gesetzliche
und regulatorische Massnahmen zu ergreifen, um Mindestpreise für Fahrten über
Vermittlungsplattformen wie Uber, Bolt oder ähnliche Anbieter festzulegen.
Diese Mindestpreise sollen gewährleisten, dass:
1. 2. 3. die Fahrerinnen und Fahrer eine faire und kostendeckende Entlohnung erhalten,
die Wettbewerbsbedingungen zwischen klassischen Taxiunternehmen und
Plattformanbietern ausgeglichen werden,
der Preisdruck nicht zu einer Gefährdung von Sicherheit, Arbeitsbedingungen und
Servicequalität führt.
Begründung
1. Ungleichbehandlung zwischen Uber und Taxis
Taxiunternehmen im Kanton Zürich unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften, darunter
tarifliche Mindestpreise, Betriebspflichten, Bewilligungskosten und Auflagen zur
Personenbeförderung.
Uber-Fahrten hingegen sind von solchen Tarifvorschriften befreit, obwohl sie dieselbe
Dienstleistung erbringen. Dadurch entsteht ein ungleicher Wettbewerb, der die traditionellen
Anbieter stark benachteiligt.
2. Faire Entlohnung und Arbeitsschutz
Zahlreiche Fahrer berichten von Nettoverdiensten unterhalb des gesetzlichen
Mindestlohns, insbesondere bei hoher Konkurrenz und dynamischen Preisanpassungen.
Ein verbindlicher Mindestpreis pro Kilometer bzw. pro Fahrt würde sicherstellen, dass
Fahrpersonal nicht zu Dumpingpreisen arbeiten muss und Betriebskosten (Fahrzeug,
Versicherung, Treibstoff, Unterhalt) gedeckt sind.3. Sicherung der Servicequalität und Sicherheit
Billigpreise führen dazu, dass Fahrpersonal mehr Stunden arbeitet, um denselben Umsatz zu
erzielen – mit negativen Folgen für Verkehrssicherheit und Gesundheit.
Mindestpreise tragen zur Verlässlichkeit und Sicherheit im öffentlichen Individualverkehr
bei.
4. Vorbildfunktion anderer Städte
In verschiedenen europäischen Städten (z. B. Paris, Amsterdam, Brüssel) wurden bereits
Regelungen für Mindesttarife oder faire Preisgrenzen für Plattformvermittlungen
eingeführt.
Der Kanton Zürich könnte als wirtschaftliches Zentrum der Schweiz eine führende Rolle bei
der Schaffung fairer digitaler Mobilitätsregeln übernehmen.
Forderungen
Wir fordern, dass der Regierungsrat des Kantons Zürich:
1. eine gesetzliche Grundlage oder Verordnung schafft, die Mindestpreise für Uber-
Fahrten festlegt,
UberX: CHF 5 Startgebühr + CHF 3.00 pro Kilometer + CHF 0.60 pro Minute
UberXL: CHF 10 Startgebühr + CHF 3.50 pro Kilometer + CHF 0.80 pro Minute
Uber Comfort: CHF 15 Startgebühr + CHF 3.50 pro Kilometer + CHF 1.00 pro
Minute
Uber Black: CHF 25 Startgebühr + CHF 5.00 pro Kilometer + CHF 1.20 pro Minute
Uber Van: CHF 15 Startgebühr + CHF 4.00 pro Kilometer + CHF 1.20 pro Minute
Uber Lux: CHF 30 Startgebühr + CHF 6.00 pro Kilometer + CHF 1.50 pro
Minuter sicherstellt, dass Preisuntergrenzen für Plattformanbieter dem kantonalen
Taxi-Tarifmodell entsprechen,
2. Transparente Preisgestaltung:
Die Stadt Zürich soll darauf hinwirken, dass Uber seine Preis- und Gebührenstruktur
offenlegt und keine willkürlichen oder intransparenten Abzüge vornimmt.
3. Begrenzung der Servicegebühren von Uber: Uber darf maximal 10 %
Servicegebühr pro Fahrt verlangen und zusätzlich nicht über einen festzulegenden
Maximalbetrag pro Fahrt hinaus.4. 5. Derzeit beträgt die Gebühr von Uber rund 25 %, was völlig unverhältnismäßig ist:
Wenn Uber einem Kunden 10 CHF berechnet, erhält der Fahrer nur 7.50 CHF – bei 100 CHF
sind es 75 CHF. Dabei steigen die Kosten für Uber nicht proportional mit dem Fahrpreis
oder der Distanz. Für die Fahrer hingegen steigen Treibstoffkosten, Fahrzeugverschleiß und
Zeitaufwand deutlich. Diese ungleiche Verteilung ist nicht gerechtfertigt und führt zu einer
massiven Benachteiligung der Fahrer.
eine regelmässige Überprüfung dieser Preisuntergrenzen vornimmt, um
Marktveränderungen zu berücksichtigen.
Vorname:Cristian
Nachname:Tecla
Adresse:Talgüetlistrasse 2
PLZ, Ort:8303 Bassersdorf
E-Mail-Adresse:[email protected]
Tecla Swiss Ride
Warum ist das wichtig?
Tariffs Uber und Bolt.