Petition gegen die Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand im Kanton Zürich
Sehr geehrte Damen und Herren
Einmal mehr werden wegen ein paar fehlbaren Hundehaltern alle bestraft. Während vier Monaten werden die Hunde in ihrem Recht auf freien Auslauf ohne Leine massiv eingeschränkt (Art. 71 Eidg. Tierschutzverordnung). Der grösste Teil der Hundehalter sind verantwortungsvoll und können auch ohne Leinenpflicht sicherstellen, dass ihre Hunde keinen Schaden anrichten. Dieses Verbot muss umgehend aufgehoben werden.
Warum ist das wichtig?
Einmal mehr werden wegen ein paar fehlbaren Hundehaltern alle bestraft. Während vier Monaten werden die Hunde in ihrem Recht auf freien Auslauf ohne Leine massiv eingeschränkt (Art. 71 Eidg. Tierschutzverordnung). Der grösste Teil der Hundehalter sind verantwortungsvoll und können auch ohne Leinenpflicht sicherstellen, dass ihre Hunde keinen Schaden anrichten. Dieses Verbot muss umgehend aufgehoben werden.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Auf dem elektronischen Weg (E-Mail) oder falls nötig persönlich.