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To: Stadt Steckborn

Vernehmlassung Gestaltungsplanentwurf Schützengraben

Schlussbericht:

543 Steckbornerinnen und Steckborner haben sich der Petition gegen den
Gestaltungsplanentwurf Schützengraben Steckborn angeschlossen
Der Stadtrat hat die Steckborner Stimmberechtigten eingeladen, sich bis Ende
November zum Gestaltungsplanentwurf Schützengraben zu äussern. Die
Interessengemeinschaft Hausmannwiese (IG) nutzte diese Gelegenheit, um die
Bevölkerung auf die Mängel des Bauvorhabens auf der Parzelle Nr. 106 und der
Bauamtsliegenschaften aufmerksam zu machen. Das Anliegen wurde in Form einer
Petition an die Stadt adressiert.
Die Eingabe wehrt sich gegen die städtische Mitfinanzierung eines privaten Investors
auf Kosten der Steuerzahler, gegen den Einbezug der Bauamt-Parzellen, gegen Ab-
und Durchbrüche durch die historische Stadtmauer sowie für eine zwingende
Prüfung durch die ENHK (Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission). Die
Unterzeichnenden empfehlen dem Stadtrat sowie dem kantonalen Amt für Bau und
Umwelt, den Gestaltungsplan nicht zu genehmigen.
Innert wenigen Tagen schlossen sich über 500 Steckbornerinnen und Steckborner
der Petition an. Dies zeigt, dass das jetzige Gestaltungs- und Bauvorhaben des
Investors und der Stadt in keiner Weise dem Willen der Stimmbürgerschaft
entspricht. Bekräftigt wird dies durch das Fernbleiben jeglicher öffentlichen
Stellungnahmen von allfälligen Befürworterinnen und Befürwortern.
Die IG möchte sich bei allen Einsprecher/Innen und Unterstützer/Innen für ihre
Aufmerksamkeit in der baulichen Entwicklung des Städtchens bedanken. Dieses
Resultat freut uns sehr und ermuntert die IG, in dieser Sache weiterhin aufmerksam
zu bleiben und wenn nötig aktiv zu werden.

Simulation: Aufnahme von Osten. Basierend auf GoogleMaps Karte und Grundrisse Stand 25.8.2020

Die unterzeichneten Einwohnerinnen und Einwohner lehnen den vorliegenden Gestaltungsplan-Entwurf Schützengraben aus folgenden Gründen ab:

1. Es ist nicht Aufgabe des Stadtrates, den Gestaltungsplan-Wettbewerb eines privaten Investors mitzufinanzieren. Zur Partei geworden, hat der Stadtrat deshalb bei der Beurteilung des Gestaltungsplans in den Ausstand zu treten.

2. Der Einbezug der Parzellen des Bauamtes in den Überbauungs-Perimeter und mithin die Verlegung des Werkhofs dürfen, namentlich auch aus finanziellen Gründen, nicht zur Diskussion stehen.

3. Eine Erschliessung der Parzelle 106 ist über die vorhandene Zufahrt von der Augustinergasse her möglich. Daher sind Ab- und Durchbrüche an der östlichen Stadtmauer zu unterlassen.

4. Das siegreiche Projekt «Continuitas» ist zwingend der ENHK (Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission) zur Begutachtung vorzulegen.

5. Die Unterzeichneten empfehlen dem Stadtrat sowie dem Kantonalen Amt für Bau und Umwelt, den Gestaltungsplan nicht zu genehmigen

Why is this important?

Die Hausmannwiese ist eine der letzten unüberbauten Grünflächen in der Kernzone von Steckborn. Gemäss dem Bundesinventar ISOS ist sie eine von nationaler Bedeutung und liegt zudem innerhalb des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung mit dem höchsten Erhaltungsziel.

Die Parzelle 106 ist aus diesem Grund von grösster Relevanz für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Steckborn im Sinne ihrer Bevölkerung.

Aus diesen Gründen ist die IG Hausmannwiese der Auffassung, dass die Bevölkerung ein zwingendes Mitspracherecht an der Entwicklung dieses Areals und an der Verwendung ihrer Steuergelder hat.
8266 Steckborn, Switzerland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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