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Vor mehr als acht Jahren hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) unterzeichnet. Dieses Menschenrechtsübereinkommen spricht Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen immer noch ungleich behandelt und ihre Rechte in vielerlei Hinsicht verletzt. Das darf nicht sein. Wir fordern den Bundesrat deshalb auf, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UNO-Behindertenrechtskonvention sofort einzuleiten.
Warum ist das wichtig?
Im Alltag werden Menschen mit Behinderungen immer noch stark eingeschränkt: Es fehlt häufig an hindernisfreien und bezahlbaren Wohnungen – der Wechsel von Wohnort und Wohnform ist nicht immer möglich. Zudem werden auf allen Bildungsstufen Massnahmen des Nachteilsausgleichs oder die nötige Assistenz oft nicht gewährt. Und zahlreiche Menschen erleben Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Wenn die Schweizer Gerichte nicht auf die Klagen der Betroffenen eintreten oder diese abweisen, können Menschen mit Behinderungen ihre Beschwerde aufgrund der heutigen Situation nicht an die UNO weiterziehen.
Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls fördert die Umsetzung der Rechte der UNO-Behindertenrechtskonvention und die Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen. Beim UNO-Übereinkommen gegen Folter, beim Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und zuletzt beim Übereinkommen über die Rechte des Kindes hat die Schweiz das Zusatzprotokoll bereits unterschrieben. Deshalb braucht es in der Schweiz ein Zusatzprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich bei Verletzung ihrer Rechte beim UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu beschweren. Unterschreibe auch du!