25 Unterschriften erreicht
An: Kantonsrat St. Gallen
Kinderbetreuung#momtoo
Die Bereitschaft Beruf- und Familie zu vereinen darf nicht mehr bestraft werden! Sie sollte belohnt werden, und zwar richtig! Subventionen und Steuerabzüge müssen richtig ausgelegt werden!Die Einstufung in die Steuerkategorie muss überdacht werden! Das Gesetz 221.1
Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung muss angepasst werden!
Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung muss angepasst werden!
Warum ist das wichtig?
Subvention: auch für den Mittagstisch! 221.1
Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Art. 4
Verteilschlüssel
1
Der Anteil je beitragsberechtigter politischer Gemeinde an den gesamten zur Verfügung stehenden Kantonsbeiträgen entspricht dem Anteil der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 0 bis 12 Jahren der beitragsberechtigten politischen Gemeinde an der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 0 bis 12 Jahren aller beitragsberechtigten politischen Gemeinden. Auch der Mittagstisch gehört dazu!
Steuerabzug: Aus Sicht der Steuern ist das einfach nur FALSCH, dass der Mittagstisch nicht abgezogen werden kann. Der Mittagstisch ist gleich zu Handhaben wie die Kinderbetreuung. Sollen meine Kinder während der Kinderbetreuung verhungern? Essensabzüge wenn ausserhalb gearbeitet wird, dürfen abgezogen werden. Ohne Belege und nichts der gleichen. Da gehört das Essen plötzlich nicht mehr zu den Lebenshaltungskosten. Aber Essensabzüge für die Kinderbetreuung gehört zu den Lebenshaltungskosten. Was ist das für ein Grundsatz? Hier sollte das SG Steuergesetz endlich angepasst werden! Auch bei der Steuerbescheinung sollte das nicht mehr getrennt werden dürfen. Zunächst sollten sie sich bewusst sein, das ein Stück Omelett, welches nicht mal aus einem ganzen Ei besteht oder eine Toastscheibe keine 16.- Wert ist. Weder das Material noch die Zeit für die Vorbereitung oder sonstiges. Aus diesem Grund ist es mehr als fraglich, wieso man auf die Idee kommt den Mittagstisch nicht abziehen zu können.
Betreuungsbeiträge: Und ausserdem Frage ich mich wieso ich mehr Steuern zahle wenn ich bei der Kinderbetreuung wieder mehr zahlen muss? Diese nach Steuern Aufteilung der Betreuungsgebühren ist nicht in Ordnung. das Verhältnis bei Ehepaaren und Kindern bei denen nur ein Elternteil einen guten Job hat und wenn die Ehefrau dann z.B. Nur eine einfache Assistentin ist, geht diese garantiert nicht wieder arbeiten. Weil es sich nicht lohnt.
Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Art. 4
Verteilschlüssel
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Der Anteil je beitragsberechtigter politischer Gemeinde an den gesamten zur Verfügung stehenden Kantonsbeiträgen entspricht dem Anteil der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 0 bis 12 Jahren der beitragsberechtigten politischen Gemeinde an der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 0 bis 12 Jahren aller beitragsberechtigten politischen Gemeinden. Auch der Mittagstisch gehört dazu!
Steuerabzug: Aus Sicht der Steuern ist das einfach nur FALSCH, dass der Mittagstisch nicht abgezogen werden kann. Der Mittagstisch ist gleich zu Handhaben wie die Kinderbetreuung. Sollen meine Kinder während der Kinderbetreuung verhungern? Essensabzüge wenn ausserhalb gearbeitet wird, dürfen abgezogen werden. Ohne Belege und nichts der gleichen. Da gehört das Essen plötzlich nicht mehr zu den Lebenshaltungskosten. Aber Essensabzüge für die Kinderbetreuung gehört zu den Lebenshaltungskosten. Was ist das für ein Grundsatz? Hier sollte das SG Steuergesetz endlich angepasst werden! Auch bei der Steuerbescheinung sollte das nicht mehr getrennt werden dürfen. Zunächst sollten sie sich bewusst sein, das ein Stück Omelett, welches nicht mal aus einem ganzen Ei besteht oder eine Toastscheibe keine 16.- Wert ist. Weder das Material noch die Zeit für die Vorbereitung oder sonstiges. Aus diesem Grund ist es mehr als fraglich, wieso man auf die Idee kommt den Mittagstisch nicht abziehen zu können.
Betreuungsbeiträge: Und ausserdem Frage ich mich wieso ich mehr Steuern zahle wenn ich bei der Kinderbetreuung wieder mehr zahlen muss? Diese nach Steuern Aufteilung der Betreuungsgebühren ist nicht in Ordnung. das Verhältnis bei Ehepaaren und Kindern bei denen nur ein Elternteil einen guten Job hat und wenn die Ehefrau dann z.B. Nur eine einfache Assistentin ist, geht diese garantiert nicht wieder arbeiten. Weil es sich nicht lohnt.