An: David Roth, Präsident der GASK

Keine Strafzahlung für Originalmedikamente bei medizinischer Notwendigkeit

Bild von Josh Riemer auf Unsplash
Ich bin Epilepsiepatient.

Meine Krankheit begleitet mich seit meiner Kindheit. Ich bin auf ein bestimmtes Originalmedikament angewiesen – ein Wechsel auf ein Generikum könnte verheerende Folgen haben. Das ist medizinisch bestätigt.


Doch das Schweizer Gesetz verlangt von mir, 10 % des Medikamentenpreises selbst zu zahlen, obwohl ich keine Wahl habe.


Das ist kein Einzelfall. Viele Menschen mit chronischen oder schweren Erkrankungen (wie Epilepsie, Parkinson, MS, Krebs oder psychischen Leiden) sind zwingend auf bestimmte Medikamente angewiesen. Nicht aus Bequemlichkeit – sondern weil ihr Körper nichts anderes verträgt.


Der Selbstbehalt wurde ursprünglich eingeführt, um Kosten zu kontrollieren und bewusste Entscheidungen zu fördern. Aber für uns gibt es keine Entscheidung – nur die Hoffnung, dass das funktionierende Medikament weiter wirkt.

Diese Menschen finanziell zu belasten, ist nicht gerecht.


Warum ist das wichtig?

Ich fordere deshalb:

1. Eine gesetzliche Ausnahme vom 10 %-Selbstbehalt bei medizinisch zwingend notwendigen Originalmedikamenten – wenn keine geeignete Alternative möglich ist.

2. Den Schutz chronisch kranker Menschen vor zusätzlicher finanzieller Belastung, wenn ihre Therapie eindeutig medizinisch begründet ist.

3. Eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) oder der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), um dieser Realität gerecht zu werden.

Es ist Zeit, dass das Schweizer Gesundheitssystem zwischen freier Wahl und medizinischer Notwendigkeit unterscheidet.

Niemand sollte doppelt bestraft werden – durch Krankheit und durch Kosten.

Unterstütze mich – für Fairness, für Menschlichkeit, für alle, die keine Wahl haben.

Danke.

L. S. 



Wie die Unterschriften übergeben werden

Vermutlich online via Mail

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