100 Unterschriften erreicht
An: Ajatollah Ali Chamenei, Religionsführer, und Gholamhossein Mohseni-Esche’i, Justizvorsitzender und Oberster Richter der Islamischen Republik Iran
Iran: Freiheit für verhaftete AnwältInnen!
Petitionsübergabe
Es erfüllt uns mit grosser Sorge, welches Ausmass die staatliche Gewalt gegen Protestierende im Iran in den letzten Monaten angenommen hat. Fast täglich erreichen uns Berichte über die brutale Niederschlagung von Demonstrationen, willkürliche Festnahmen, Folter in Haft, Einschüchterung von Angehörigen der Inhaftierten, die Abwesenheit von fairen Strafverfahren und die Verhängung von Todesurteilen.
Das Recht von Angeklagten auf einen Verteidiger ihrer Wahl vor Gericht ist im Völkerrecht wie auch im iranischen Recht verankert. Doch wird es den Protestierenden verwehrt, indem man ihnen nur dem Staat genehme Anwälte zur Verfügung stellt. Zudem sind Berichten zufolge mindestens 44 AnwältInnen festgenommen worden, um sie an ihrer legitimen Verteidigungsarbeit zu hindern. Von diesen waren die folgenden 18 Personen (Stand Januar 2023) in Haft:
Mohammad Reza Faghihi; Amir Adel Ahmadian; Ahmadali Barani; Mohammad Rezaei; Firoozeh (Zahra) Khordehchi; Mostafa Nili; Saeid Ataie Kachuie; Arash Keykhosravi; Zahra Nazari Gomishani; Oveis Hamed Tavakkoli; Ghahreman Karimi; Saeideh Mirghorbani; Farzaneh Akbarian; Reza Hamzehie; Maryam Arvin; Hadi Razavi; Amir Dehghani; Elham Zera’at.
Wir erinnern Sie daran, dass Iran ein Vertragsstaat des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) ist. Dessen Artikel 14 hält das Recht auf eine frei gewählte Verteidigung fest und Artikel 6 beschränkt die Todesstrafe auf «schwerste Verbrechen» und verbietet sie für Jugendliche unter 18 Jahren ganz.
Wir fordern Sie dringend auf,
1. die genannten RechtsanwältInnen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und anzuordnen, dass keine weiteren AnwältInnen schikaniert, bedroht, eingeschüchtert, an ihrer Arbeit gehindert oder festgenommen werden;
2. allen Angeklagten bedingungslos und uneingeschränkt das Recht auf Verteidigung durch Anwälte ihrer Wahl und auf einen fairen Prozess zu gewähren;
3. die Fussnote zu Artikel 48 der Strafprozessordnung von 2015 aufzuheben, welche Angeklagten bei «Straftaten gegen die innere oder äussere Sicherheit» das Recht auf eine frei gewählte Verteidigung verwehrt;
4. die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Iran mit der Ratifikation des IPBPR eingegangen ist, ausnahmslos einzuhalten;
5. der staatlichen Gewalt gegen Protestierende ein Ende zu setzen.
Das Recht von Angeklagten auf einen Verteidiger ihrer Wahl vor Gericht ist im Völkerrecht wie auch im iranischen Recht verankert. Doch wird es den Protestierenden verwehrt, indem man ihnen nur dem Staat genehme Anwälte zur Verfügung stellt. Zudem sind Berichten zufolge mindestens 44 AnwältInnen festgenommen worden, um sie an ihrer legitimen Verteidigungsarbeit zu hindern. Von diesen waren die folgenden 18 Personen (Stand Januar 2023) in Haft:
Mohammad Reza Faghihi; Amir Adel Ahmadian; Ahmadali Barani; Mohammad Rezaei; Firoozeh (Zahra) Khordehchi; Mostafa Nili; Saeid Ataie Kachuie; Arash Keykhosravi; Zahra Nazari Gomishani; Oveis Hamed Tavakkoli; Ghahreman Karimi; Saeideh Mirghorbani; Farzaneh Akbarian; Reza Hamzehie; Maryam Arvin; Hadi Razavi; Amir Dehghani; Elham Zera’at.
Wir erinnern Sie daran, dass Iran ein Vertragsstaat des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) ist. Dessen Artikel 14 hält das Recht auf eine frei gewählte Verteidigung fest und Artikel 6 beschränkt die Todesstrafe auf «schwerste Verbrechen» und verbietet sie für Jugendliche unter 18 Jahren ganz.
Wir fordern Sie dringend auf,
1. die genannten RechtsanwältInnen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und anzuordnen, dass keine weiteren AnwältInnen schikaniert, bedroht, eingeschüchtert, an ihrer Arbeit gehindert oder festgenommen werden;
2. allen Angeklagten bedingungslos und uneingeschränkt das Recht auf Verteidigung durch Anwälte ihrer Wahl und auf einen fairen Prozess zu gewähren;
3. die Fussnote zu Artikel 48 der Strafprozessordnung von 2015 aufzuheben, welche Angeklagten bei «Straftaten gegen die innere oder äussere Sicherheit» das Recht auf eine frei gewählte Verteidigung verwehrt;
4. die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Iran mit der Ratifikation des IPBPR eingegangen ist, ausnahmslos einzuhalten;
5. der staatlichen Gewalt gegen Protestierende ein Ende zu setzen.
Warum ist das wichtig?
Gemäss ExpertInnen ist es nötig und sinnvoll, weiterhin Druck auf das iranische Regime auszuüben. «Die Behörden der Islamischen Republik verabscheuen die internationalen Verurteilungen und die Medienberichterstattung über ihre Menschenrechtsverletzungen und Gräueltaten», sagt zum Beispiel Hadi Ghaemi vom Center for Human Rights in Iran.
Erinnere die iranische Führung an ihre Verpflichtungen und unterstütze die Menschen im Iran!
Erinnere die iranische Führung an ihre Verpflichtungen und unterstütze die Menschen im Iran!