500 Unterschriften erreicht
An: Frau Denise Freitag, Präsidentin KESB Schaffhausen, Frau Oberrichterin Eva Bengtsson, Obergericht Schaffhausen
Gerechtigkeit für C.St. und L.St
Sehr geehrter Damen und Herren,
Am 13. August 2026 wurde der Wohnsitz von L. St. dem Vater zugeordnet. Die Wohnsitzverlegung stützt sich dabei auf eine vorsorgliche Verfügung des Kantonsgerichts Schaffhausen. Dagegen wurde am 13.7.26 Einspruch erhoben und Einsicht in alle Unterlagen verlangt.
Seither schweigen seit Wochen Obergericht und KESB. Das Obergericht setzt zweckwidrig lange Fristen zur Stellungnahme an den Kindsvater und die KESB vollzieht die faktische Obhutsumteilung, ohne die Kindsmutter miteinzubeziehen, geschweige der Kindsmutter irgendwelche Unterlagen (u.a. Betreuungskonzept väterlicherseits) zur Verfügung zu stellen. Dies obwohl eigentlich die Beiständin in der Pflicht wäre, einen Wohnsitzwechsel zu planen und anzustreben.
Eine Gehörsverletzung dieser Tragweite führt nach ständiger Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts zur nichtigen Stellung oder sofortigen Aufhebung des darauf basierenden Entscheids.
Eine Gehörsverletzung dieser Tragweite führt nach ständiger Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts zur nichtigen Stellung oder sofortigen Aufhebung des darauf basierenden Entscheids.
Warum ist das wichtig?
Da der Mutter die Verteidigungsmöglichkeit komplett entzogen wurde, während der Vater Tatsachen schafft und die Kindsmutter bestmöglich auszuschliessen versucht, sind die diversen im Kanton Schaffhausen pendenten Verfahren in Schaffhausen aktuell als parteiisch und rechtswidrig einzustufen. Es gilt die Verfahren an ausserkantonale Behörden abzutreten und die Rechtsgleichheit wiederherzustellen. Eine innerkantonale Lösung erscheint aufgrund des Geschehenen kaum noch möglich.
Die Unterzeichnenden verlangen deshalb vom Obergericht und der KESB diesen ungesetzlichen Zustand zu beheben und die Angelegenheit mit Bezug auf alle pendenten Verfahren an eine ausserkantonale Behörde zwecks Beurteilung abzutreten.