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An: Herr Vincenzo Mascioli & Herr Claudio Martelli, die Geschäftsleitung des SEM, Herr Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des EJPD & Frau Claudia Cotting-Schalch, Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

Definitives Bleiberecht und Schutz für Thierry und seine Familie in der Schweiz

Wir fordern das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf, die willkürlichen Ablehnungsentscheide aufzuheben und dem aus Burundi geflüchteten Thierry sowie seiner Familie umgehend ein definitives Bleiberecht in der Schweiz zu gewähren.



Gemeinsam erheben wir folgende Forderungen für Thierry und seine Familie:

  1. Sofortiger Stopp aller Wegweisungsverfahren gegen Thierry.
  2. Anerkennung als Flüchtling und Gewährung eines definitiven Bleiberechts in der Schweiz gemäß Art. 3 AsylG und Art. 3 EMRK.
  3. Sofortige Notfall-Schutzmaßnahmen und Erteilung eines humanitären Visums für seine Ehefrau und die zwei Kinder, um eine drohende Kettenabschiebung aus der Türkei nach Burundi zu verhindern.

Warum ist das wichtig?

Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darf kein Mensch in ein Land ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder der Tod drohen. Auf die Frage der Behörden, was Thierry bei einer Rückkehr erwarte, antwortete der Betroffene unter Tränen: “Der TOD, und NICHTS ANDERES.”


Trotz dieser akuten Gefahr offenbaren die Urteile des SEM (November 2024) und des Bundesverwaltungsgerichts (Juli 2026) eine besorgniserregende Rechtspraxis. Anstatt den Sachverhalt objektiv zu prüfen, bedienen sich die Behörden projektiver Mutmaßungen:

  • Inkonsistente Vorwürfe: Trotz Bestätigung von «hohem quantitativen Detailreichtum» und verifizierbaren Ortskenntnissen wird Thierry das Erlebte abgesprochen. Schildert er Vorfälle detailliert, wird unterstellt, er habe sein Wissen aus den Medien kopiert («Trittbrettfahrer»). Dass er dieselben Fluchtgründe bereits 2013 in Südafrika angab – lange bevor Medien darüber berichteten –, wird schlicht ignoriert.
  • Pauschale Entwertung aller Beweise: Über 300 Seiten sorgfältig zusammengetragener Dokumente, Haftbefehle, Zahlungsnachweise und Videoaufnahmen (welche die Bedrohung der Ehefrau durch den Geheimdienst SNR zeigen) werden pauschal mit der Behauptung «möglicher Fälschung» oder «fehlender Sicherheitsmerkmale» abgetan.
  • Verletzung der Begründungspflicht: Das SEM behauptet ohne jeglichen Beleg, die Sicherheitslage in Burundi habe sich verbessert. Dabei vollzieht zurzeit kein einziges europäisches Land außer der Schweiz Ausschaffungen nach Burundi. Human Rights Watch dokumentiert weiterhin systematische Folter, Morde und das spurlose Verschwinden von Rückkehrern.
  • Fehlende Instanzenkontrolle: Das BVGer übernimmt die Argumente der Vorinstanz unhinterfragt, anstatt als unabhängige Justizbehörde zu fungieren. Da das BVGer im Asylwesen die letzte Instanz ist, bleibt Betroffenen der Weg ans Bundesgericht verwehrt – eine stossende Rechtsungleichheit.


Während Thierry in der Schweiz um sein Aufenthaltsrecht kämpft, sorgt er sich gleichzeitig um seine Familie, die sich mit Überfällen, Giftanschlägen und Verfolgung auseinandersetzen muss. Während die Schweizer Behörden das Verfahren verschleppten, schwebte Thierrys Familie in permanenter Todesgefahr und musste folgenden Leidensweg erdulden:

  • Giftanschlag auf das Kind: Ende 2023 verabreichten Unbekannte Thierrys kleinem Sohn vergiftete Süßigkeiten. Ein Onkel verstarb kurz darauf unter ähnlichen Umständen.
  • Gewalt und Festnahmen: Im Januar 2025 wurde Thierrys Ehefrau Marie nach einem Besuch beim Schweizer Konsulat vom Geheimdienst verschleppt und misshandelt. Im Januar 2026 wurde sie erneut in ihrer Wohnung aufgesucht und zusammengeschlagen.
  • Dramatische Verzweiflungsflucht (Mai 2026): Aus Todesangst floh Marie mit den Kindern über die Türkei. Beim Versuch, mit einem Boot nach Italien zu gelangen, wurden sie festgenommen; türkische Sicherheitskräfte prügelten mit Eisenstangen auf die Geflüchteten ein. Marie erlitt dabei schwere Verletzungen.
  • Drohende Kettenausschaffung: Der Familie droht in der Türkei die Abschiebung in den Kongo und die anschließende Überstellung nach Burundi – was ihr sicheres Todesurteil wäre.


Werden Sie der humanitären Tradition der Schweiz gerecht. Verhindern Sie, dass Schweizer Asylentscheide zu Todesurteilen werden! Unterzeichne jetzt die Petition.

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2026-09-04 11:49:53 +0200

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