An: Amnesty International

Dass man die Schweiz wegen Folter oder Medikamentenschäden verklagen kann.

Bild von Mika Matin auf Unsplash
Nach dem heutigen Stand des Schweizer Rechts, können Personen die in der Schweiz Folter in der Psychiatrie, Gefängnis oder in einer Staatlichen Einrichtung erlebt haben, oder Medikamentenschäden von Medikamenten die in der Schweiz hergestellt werden, keine Klage in Straßburg gegen die Schweiz, eröffnen. Ich finde, dass das möglich gemacht werden sollte. Ich bin persönlich nach Straßburg gefahren, um so eine Klage zu eröffnen, weil ich selbst davon betroffen war. Im Jahr 2013 im Herbst, habe ich diese Erfahrung in der ISO im S4, der geschlossenen Abteilung in der UPK erlebt. Brian hatte im Gefängnis so eine Erfahrung machen müssen. Ich finde, dass Patientenschutz gewährleisten muss, bei Folter in der Schweiz, die Schweiz in Straßburg zu verklagen. Auch Schweizer Pharmafirmen, wenn man durch ein Neuroleptika oder Psychopharmaka Suizidgedanken bekommt, dass man ständig Suizidversuche ausübt, wie bei mir mit Risperdal, Rexulti, Haldol, Fluanxol und Valdoxan. Patientenschutz heißt auch, das Recht gewähren zu klagen, wie es in den USA auch der Fall ist. Es ist Zeit endlich bei sich selbst zu wischen, ohne solche Fälle unter den Teppich zu wischen. Mein Artikel kam im Sommer 2015 in den Gesundheitstipp, mit dem Titel:" Ich habe Niemandem etwas zuleide getan!" Der Artikel ist im Archiv im Internet zu finden, unter Kim Gallagher.

Warum ist das wichtig?

Es ist wichtig, dass Klienten, Häftlinge, und Klienten anderer Staatlicher Institutionen, oder bei Medikamentenschäden, wie Medikamentöser irreversiblen Schäden, wie Parkinson, Insomnie, Quälende Suizidgedanken mit Suizidversuchen, Stimmenhören, die durch Medikamente verursacht wurden und auch Thrombosen, Schlaganfall, Delirium und Herzinfarkt. In den USA kann man das, doch in der Schweiz, ist dieser Schritt uns verwehrt. Ich bin selbst betroffen, wegen Medikamenten induzierten Depressionen, Suizidgedanken mit Suizidversuchen.