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An: Bundesrat

«CARELEAVER -STATUS» FÜR ALLE EHEMALIGEN HEIM UND PFLEGEKINDER.

WAS SIND CARELEAVER:
Careleaver:innen sind junge Erwachsene, welche teilweise oder vollständig in Heimen oder Pflegefamilien («Care») aufgewachsen sind. Mit der Volljährigkeit müssen sie diese Systeme verlassen («Leaving») und ein selbständiges Leben führen. So entstand der Begriff «Careleaver» (die Platzierung Verlassender), welcher international im Fachdiskurs verwendet wird.

UNSERE VISION:
Unsere Vision ist, dass alle Careleaver:innen in der Schweiz die Möglichkeit erhalten, eine individuelle Lebensperspektive zu entwickeln, ohne zusätzliche Hürden überwinden zu müssen; sei es im Kontakt mit Behörden und Ämter oder in anderen Lebensbereichen.

UNSERE FORDERUNG «CARELEAVER-STATUS»:
Um unsere Vision zu erreichen, brauchen wir ein schweizweit gültiges Dokument, der «Careleaver:innen-Status». Wir fordern den Bund auf, ein solches Dokument einzuführen, welches den Careleaver:innen den Kontakt mit Behörden und Ämtern erleichtern soll. Mit drei simplen Regelungen soll der «Careleaver:innen-Status» dies sicherstellen:

1. Keine Angaben der Eltern bei Ämtern und Behörden:
Das Verhältnis zwischen Careleaver:innen und deren Eltern ist oft kompliziert. Trotzdem müssen sie auch nach dem Erreichen des 18. Lebensjahr bei Ämtern und Behörden Informationen und Dokumente von den Eltern angeben. Diese Informationen zu erhalten, gestaltet sich in den meisten Fällen als schwierig, ist für viele Careleaver:innen eine hohe mentale Belastung und wegen fehlender Kooperation der Eltern in vielen Fällen auch unmöglich. Die Folge davon: Careleaver:innen erhalten notwendige Unterstützung wie Stipendien nicht oder warten sehr lange auf diese.
Deshalb fordern wir, dass Careleaver:innen bei Ämtern und Behörden keine Angaben über ihre Eltern machen müssen.

2. Ausbildungszulagen von Eltern trennen
Bis zum 25. Lebensjahr hat jede:r Auszubildende:r Anspruch auf Ausbildungszulagen. Da diese einen Teil der Familienzulagen darstellen, werden sie vom Arbeitgeber der Eltern oder von der Ausgleichkasse an die Eltern überwiesen, welche dem «Kind» wiederum das Geld überweisen müssten. Durch diesen «Umweg» kommt das Geld oftmals unzuverlässig, verspätet oder gar nicht bei den Careleaver:innen an.
Wir fordern deshalb, dass die Ausbildungszulage in Zukunft direkt an die Careleaver:innen übermittelt wird.

3. Keine Rückerstattung von Sozialhilfegeldern
Studien zeigen, dass viele Careleaver:innen früher oder später nach Aufhebung der Platzierung auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen sind. Doch in einigen Kantonen müssen Sozialhilfegelder rückerstattet werden. Für viele Careleaver:innen bedeutet dies einen Start in die Selbständigkeit mit Schulden. Die oben beschriebenen Hürden sind für Careleaver:innen bereits schwer zu überwinden, die aktuelle Regelung macht ein Entwachsen vom Sozialsystem noch unwahrscheinlicher.
Wir fordern deshalb, dass die Rückerstattungspflicht bei der Sozialhilfe für Careleaver:innen aufgehoben werden. Befindet sich ein:e Careleaver:in in der Zukunft in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen (von SKOS definiert), soll die Rückerstattungspflicht jedoch wieder in Kraft gesetzt werden. Als Vorbild hierzu könnte die bestehende Regelung im Kanton Basel-Stadt dienen.

Warum ist das wichtig?

PROBLEMATIK:
Die Careleaver-Thematik hat in den vergangenen Jahrzehnten international rasant an Bedeutung gewonnen. Damit verbunden, wurden vermehrt weltweit Studien in diesem Themenbereich durchgeführt. Die Schlussfolgerung der Studien: Im Vergleich zu ihren Peers haben es Careleaver:innen meist viel schwerer, erfolgreich in die Selbständigkeit zu wechseln. Nebst ihrer Biografie sind fehlende soziale Netzwerke oder Kontakte, eine niedrige Erstausbildung, mangelnde Integration in den Arbeitsmarkt, oder die fehlende Kompetenz im Umgang mit Ämtern und Bürokratie ein Bruchteil der Hindernisse, die Careleaver:innen den Weg in die Selbständigkeit erschweren.

ANTWORTSCHREIBEN DES BUNDESRATES VOM 06.12.2021 https://static1.squarespace.com/static/5cd0374151f4d4c3448cdad8/t/65e9b36a59fa65093a8846d0/1709814635156/CL-Petition_Antwortschreiben_BR_20211206_geschw%C3%A4rzt.pdf

QUELLEN:
Argumentarium für die Thematik Leaving Care:
https://static1.squarespace.com/static/5cd0374151f4d4c3448cdad8/t/5ebe4d442ec79d1b14c30943/1589529926129/Argumentarium_KompetenzzentrumLeavingCare_M%C3%A4rz2020.pdf

Publikationen und Medienbeiteräge zum Thema Leaving Care:
https://leaving-care.ch/publikationen-medienbeitraege

UNSERE WEBSEITE:
https://www.careleaver.ch/

UNSER YOUTUBE KANAL:
https://www.youtube.com/channel/UCnOKWJUF_16HMAFWHkp_pSw

https://www.youtube.com/watch?v=8A7H6zhE4xk

https://www.youtube.com/watch?v=uPhdbYThNMg

https://www.youtube.com/watch?v=s4QTlN1Hey4

https://www.youtube.com/watch?v=APTbMAKrnQc

Wie die Unterschriften übergeben werden

Die Petition wurde am 18. Oktober 2021 mit 2426 Unterschriften an die Bundeskanzlei geschickt. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2021 mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Kantone geantwortet (siehe Antwortschreiben Bundesrat)

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2021-09-16 21:48:20 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2021-09-15 23:11:17 +0200

500 Unterschriften erreicht

2021-09-15 10:41:59 +0200

100 Unterschriften erreicht

2021-09-15 09:23:28 +0200

50 Unterschriften erreicht

2021-09-15 07:12:54 +0200

25 Unterschriften erreicht

2021-09-15 06:17:44 +0200

10 Unterschriften erreicht