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An: Urs Widmer Präsident Verein OSAB

Barrierefreie Ombudstelle Alter und Behinderung

Guten Tag Herr Widmer

Seit zehn Jahren ist die St. Galler Ombudsstelle Alter und Behinderung an der Schützengasse 6. Dieser Ort ist nicht barrierefrei und somit nicht konform mit dem Artikel 9 der UNO-Behindertenrechtskonvention. Wir fordern einen barrierefreien Zugang zur Ombudsstelle Alter und Behinderung, auch wenn dies einen Wechsel der Lokalität oder der Ombudsperson bedeuten würde. Für Ombudsgespräche an einen anderen Ort auszuweichen, ist nicht zeitgemäss; auch Heimbesuche sind selten erwünscht.

Zudem fordern wir einen ausgewogenen Vorstand der OSAB. Mindestens zwei der neun Vorstandsmitglieder sollten Menschen mit Behinderung sein.

Warum ist das wichtig?

Eine Ombudsstelle, die insbesondere für Anliegen im Zusammenhang mit Alter und Behinderung da ist, muss barrierefrei sein. Die Ausweichmöglichkeit, Gespräche / Konsultationen im Heim der betroffenen Person durchzuführen, ist heikel, da die zur Sprache gebrachten Probleme oft in ebendiesem Umfeld ihren Ursprung haben. Dies bedeutet zusätzlichen Stress für die Betroffenen. Der Schutz der Privatsphäre kann in diesem Umfeld nicht gewährleistet werden.

Zur zusätzlichen Forderung: Oft gibt es grosse Meinungsunterschiede zwischen Menschen mit Behinderungen und Fachpersonen. Deshalb ist es wichtig, dass im Vorstand der OSAB auch mindestens zwei Menschen mit Behinderungen vertreten sind.

Wie die Unterschriften übergeben werden

persönlich

Neuigkeiten

2023-02-01 12:34:06 +0100

500 Unterschriften erreicht

2023-01-07 04:50:58 +0100

100 Unterschriften erreicht

2023-01-03 16:56:55 +0100

50 Unterschriften erreicht

2022-12-31 19:43:06 +0100

25 Unterschriften erreicht

2022-12-31 15:00:09 +0100

10 Unterschriften erreicht