An: Bundesrat und Parlament
Automatische Übergangsregelung für Besuchsrecht und Unterhalt bei Vaterschaftsanerkennung
Forderung
Ich fordere den Bundesrat und das Parlament auf, das Schweizerisches Zivilgesetzbuch so anzupassen, dass bei einer Vaterschaftsanerkennung automatisch eine provisorische Regelung für Unterhalt (Alimente) und Besuchsrecht in Kraft tritt.
Diese Regelung soll bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gelten und das Kindeswohl sowie die Beziehung zu beiden Elternteilen sichern.
Begründung
Aktuell besteht in der Schweiz eine gravierende Lücke im Familienrecht:
Nach einer Trennung oder bei ungeklärten Verhältnissen kann es Monate dauern, bis ein Gericht über Unterhalt und Besuchsrecht entscheidet.
Nach einer Trennung oder bei ungeklärten Verhältnissen kann es Monate dauern, bis ein Gericht über Unterhalt und Besuchsrecht entscheidet.
In dieser Zeit gibt es oft keine verbindliche Regelung.
Das führt dazu, dass:
- Kinder einen Elternteil über längere Zeit nicht sehen
- Beziehungen unwiederbringlich geschädigt werden
- Konflikte zwischen den Eltern eskalieren
- das Kindeswohl massiv leidet
Ich bin selbst betroffen und habe meinen Sohn seit über 6 Monaten nicht gesehen – trotz anerkannter Vaterschaft.
Ein solcher Zustand darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.
Lösung
Eine automatische, gesetzlich definierte Übergangsregelung würde:
- sofort Klarheit schaffen
- den Kontakt zwischen Kind und beiden Eltern sichern
- Konflikte reduzieren
- Gerichte entlasten
Diese Regelung könnte standardisiert sein (z. B. Mindestbesuchsrecht + vorläufig berechnete Alimente) und bei Bedarf jederzeit angepasst werden.
Appell
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern.
Der Staat muss sicherstellen, dass dieses Recht nicht durch lange Verfahren unterbrochen wird.
Ich bitte Sie daher, diese Gesetzeslücke dringend zu schliessen.
Wer steht dahinter
Betroffene Eltern und Unterstützerinnen und Unterstützer, die sich für faire und kindeswohlorientierte Lösungen im Familienrecht einsetzen.
Warum ist das wichtig?
Eine klare und automatische Übergangsregelung bei der Vaterschaftsanerkennung schafft Sicherheit und Fairness für alle Beteiligten – insbesondere für das Kind.
Für Mütter bedeutet sie eine sofortige finanzielle Absicherung durch provisorisch geregelte Unterhaltszahlungen. Dadurch werden Unsicherheiten in einer oft ohnehin belastenden Situation reduziert und die Versorgung des Kindes von Anfang an gewährleistet.
Für Väter stellt sie sicher, dass der Kontakt zum Kind nicht über Monate unterbrochen wird. Ein geregeltes, vorläufiges Besuchsrecht ermöglicht es, die Beziehung von Beginn an aufrechtzuerhalten und zu stärken.
Gleichzeitig profitieren auch die Kinder: Sie behalten den Zugang zu beiden Elternteilen und erleben Stabilität in einer sensiblen Übergangsphase.
Eine solche Regelung schafft somit ein ausgewogenes System, das weder Mutter noch Vater benachteiligt, sondern beiden Seiten gerecht wird und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt.