An: Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)
Stoppt Erbschleicherei – Pflicht zum öffentlichen Testament!

Sehr geehrter Herr Bundesrat Jans
in der Schweiz können heute fremde Personen – etwa Pflegepersonal, Spitex, Tarot-Kartenlegerinnen, oder flüchtige Bekannte – mit einem handgeschriebenen Zettel ein ganzes Erbe beanspruchen. Diese Personen gehören nicht zur Familie, sind keine Ehe- oder Lebenspartner, die im selben Haushalt lebten. Trotzdem werden solche Schriftstücke von Gerichten akzeptiert, ohne dass die Echtheit der Unterschrift oder der wahre Wille des Erblassers verlässliche geprüft werden.
Das hat dramatische Folgen: Familien werden dadurch faktisch enteignet — ihnen wird Eigentum und Erspartes entzogen, ohne dass eine ordentliche Prüfung oder Belegführung stattfindet. Angehörige müssen teuer klagen und verlieren oft trotzdem ihr Recht. Das ist ein massiver Eingriff in die Eigentums- und Erbrechte der Familien.
Wir fordern daher dringend gesetzliche Änderungen:
- Pflicht zum öffentlichen Testament beim Notariat, wenn eine nicht-familiäre Person (z. B. Pflegepersonal, Berater, Tarot-Kartenlegerinnen, Bekannte) begünstigt werden soll. Solche Verfügungen müssen notariell beurkundet und von unabhängigen Zeugen bestätigt sein.
- Verbindliche Echtheitsprüfung: In allen strittigen Fällen ist die Echtheit der Unterschrift durch ein unabhängiges Schriftgutachten zu klären.
- Wirksamer Familienschutz: Gesetzliche Erben sind vor zweifelhaften Zetteln und fremder Einflussnahme zu schützen; Gerichte müssen ihrer Pflicht zur Beweiserhebung nachkommen.
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass das Erbrecht angepasst wird, damit Familien nicht länger durch Erbschleicherei und formale Schlamperei enteignet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Denise Rodriguez
Warum ist das wichtig?
Weil jede Familie in der Schweiz betroffen sein kann. Heute reicht oft ein einfacher Zettel – selbst wenn er gar nicht beim Verstorbenen gefunden wurde, er ihn nicht geschrieben oder nicht einmal unterschrieben hat – und schon können Fremde ein ganzes Erbe beanspruchen. Ohne Kontrolle der Unterschrift und ohne Berücksichtigung der Lebensumstände werden Familien faktisch enteignet.
Das ist ungerecht, zerstört Familien und untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Wir alle wollen, dass der letzte Wille respektiert wird – aber auf faire und überprüfbare Weise.