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An: Emmanuel Ugirashebuja, Justizminister von Ruanda

Ruanda: Freiheit für Dieudonné Niyonsenga!

Unterschriftensammlung beendet

Der populäre Reporter Dieudonné Niyonsenga, besser bekannt unter dem Namen Cyuma Hassan, wurde am 11. November 2021 zu 7 Jahren Gefängnis und einer Busse von 5 Millionen ruandischer Francs verurteilt, weil er ohne gültigen Presse­ausweis tätig war.

Beim Berufungsverfahren beschwerte er sich vor dem Richter über seine grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen. Er sagte aus, er sei in einem Keller in Isolationshaft gehalten worden und habe dort Folter erlitten. Insbesondere sei er verprügelt worden, manchmal mit Stockhieben.

Aus diesen Gründen fordere ich:

1. die unverzügliche Freilassung von Dieudonné Niyonsenga;

2. seinen absoluten Schutz vor Folter und Misshandlung;

3. die Eröffnung einer Untersuchung zu den Foltervorwürfen, die er beim Berufungsverfahren vorgebracht hat.

Warum ist das wichtig?

Das Fehlen eines gültigen Presseausweises scheint ein Vorwand gewesen zu sein, um Herrn Niyonsenga für seine regierungskritischen Publikationen zu bestrafen. Auf völkerrechtlicher Ebene kann gemäss der Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 der Vereinten Nationen zum Recht auf freie Meinungsäusserung «die Bestrafung eines Journalisten ausschliesslich aufgrund seiner kritischen Haltung gegenüber der Regierung oder dem politischen und sozialen System der Regierung niemals als notwendige Einschränkung der Meinungsfreiheit angesehen werden» (§42). Daher kann das Fehlen eines gültigen Presseausweises kein ausreichender Grund sein, um die Meinungsfreiheit von Herrn Niyonsenga einzuschränken.

Was die Foltervorwürfe von Herrn Niyonsenga anbelangt, so verbietet das ruandische Strafrecht Folter in Artikel 112 des Gesetzes zur Festlegung von Straftaten und Strafen im Allgemeinen. Überdies ist Rwanda Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT). Dessen Artikel 12 hält fest: «Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass seine zuständigen Behörden umgehend eine unparteiische Untersuchung durchführen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet eine Folter­handlung begangen wurde.» Herrn Niyonsenga steht folglich das Recht zu, dass die Strafverfolgungsbehörden die Folterhandlungen untersuchen, die er nach seinen Aussagen in der Haft erlitten hat.

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Neuigkeiten

2023-01-22 18:49:42 +0100

100 Unterschriften erreicht

2023-01-17 09:26:31 +0100

UPDATE: Dieudonné Niyonsenga erneut gefoltert

Am Samstag, 29. Oktober 2022, bekam Dieudonné Niyonsenga Besuch von seinem Vater. Er berichtete ihm, wie er in derselben Woche von Montag bis Freitag mit Elektroschocks gefoltert worden sei. Damit haben die Behörden versucht, ihn zum Geständnis zu zwingen, er habe seinen Youtube-Kanal Ishema TV freiwillig geschlossen. Dabei sind es die Behörden selber, welche die Schliessung veranlasst haben. Niyonsenga verweigerte ein Geständnis. Zusätzlich zu diesen Folterhandlungen sind auch seine Besuchsrechte eingeschränkt worden, und er darf seine Anwälte nicht sehen, obwohl das ruandische Recht dies vorsieht.
Quelle: Action Citoyenne pour la Paix

2022-11-28 14:11:17 +0100

50 Unterschriften erreicht

2022-10-27 08:43:08 +0200

25 Unterschriften erreicht

2022-10-19 16:38:09 +0200

10 Unterschriften erreicht