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An: Stadtrat von Zürich und IG Freiheit (rostiger Paragraph)

Zürcher Stadtrat nimmt die Hundehaltenden nicht ernst

Unbeirrt von der Verleihung des rostigen Paragraphen 2021 für die unverhältnismässige Umsetzung des Hundegesetzes, hat der Stadtrat der Stadt Zürich in seinem Beschluss vom 24. November 2021 die Argumente der Einsprache erhebenden Hundehaltenden in keiner Weise berücksichtigt. Die Hunde-Partei und hoffentlich unterstützt durch weitere Rekurrenten (deren Legitimation von der Stadt ganz oder nur teilw. akzeptiert wurden), werden gegen den Beschluss, mit Beizug von Anwälten, einen Rekurs ergreifen. Parallel möchten wir mit der vorliegenden Petition beim Stadtrat nochmals auf die Anliegen der zahlreichen Hundehaltenden in der Stadt Zürich aufmerksam machen. Für kein anderes Tier ist eine Steuer zu errichten (wozu wird diese eigentlich verwendet?), Jede Stimme zählt.

Warum ist das wichtig?

Die vom Stadtrat getroffenen Massnahmen schränken die Freiheit von Mensch und Hund und auch von Familien mit Hunden auf dem Stadtgebiet übermässig ein. Kann es sein, dass ein Hund in gewissen Anlagen nur noch während der Nacht oder früh am Morgen (22:00 – 10 Uhr) Freilauf geniessen kann (obschon gemäss Hundegesetz der Hund bei Dunkelheit auf Sichtweite und kurzer Distanz zu führen ist)?

Wie die Unterschriften übergeben werden

Persönlich an den Stadtrat der Stadt Zürich

Zürich, Schweiz

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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Neuigkeiten

2023-01-25 20:03:46 +0100

500 Unterschriften erreicht

2021-12-18 16:13:23 +0100

100 Unterschriften erreicht

2021-12-17 14:14:13 +0100

50 Unterschriften erreicht

2021-12-16 22:49:26 +0100

25 Unterschriften erreicht

2021-12-16 21:40:07 +0100

10 Unterschriften erreicht