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An: Bundesrat Maurer, Bundesrat Parmelin

Wirtschaft im Winterschlaf

Betriebe im künstlichen Koma:

Durch die verordneten Massnahmen der Behörden werden gewisse Branchen gebeutelt. Hier ein Vorschlag, wie diesen Betrieben geholfen werden kann, mit minimalem Aufwand.

Der Grundgedanke hinter diesem Vorschlag ist das Konzept des Winterschlafs:

Ein Lockdown stellt eigentlich nichts anderes als ein verordneter Winterschlaf dar, oder anders ausgedrückt: die Zeit wird angehalten.

Der Betrieb leidet Not, nicht, weil er schlecht wirtschaftet, sondern weil er faktisch einem Betriebsverbot unterliegt.

Folgende Regelung sollte automatisch während einer Pandemie zur Anwendung kommen:
Sämtliche zeitabhängigen Kosten können während des Lockdowns ins Verhältnis zum Umsatz gesetzt werden. Das Verhältnis wird aufgrund der Mehrwertsteuerumsätze vor der Pandemie berechnet.
Die Mehrwertsteuerbehörde bescheinigt auf Anfrage den Monats-Umsatz vor dem Lockdown, aufgrund der eingereichten Steuererklärungen.

Zeitabhängige Kosten sind: Miete, Zinsen, Steuern, Beiträge, (Löhne: nach Ablauf der Kurzarbeit-Frist)

Beispiel: Monatlicher Mietzins letzte Mehrwertsteuerperiode vor der Pandemie: 12'000 Franken. Umsatz in derselben Periode: 350'000 Franken. Resultierender Umsatzmietfaktor: 8 %.
Erzielter Umsatz während der Pandemie: 80’000 Franken: Mietzins: 6.400 Franken.

Dadurch erleiden natürlich auch Branchen die nicht direkt vom Lockdown betroffen sind, Einbussen. Diese Betriebe können dann ebenso ihre zeitabhängigen Kosten reduzieren.

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Warum ist das wichtig?

- Die Folge-Kosten der Betriebs-verbote sollen solidarisch getragen werden.
- Darlehen sind in dieser Situation nicht zielführend.
- Konkurse aufgrund von Umsatzmangel sind gesamtwirtschaftlilch schädlich.

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2021-03-30 22:40:31 +0200

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