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An: Salvatore Giorgiano, Gemeinderat von Gossau ZH

Weihnachts-Beleuchtung ist Privatsache

In Gossau ZH darf man Weihnachtsbeleuchtung nur noch vom 1. Advent bis 6. Januar anbringen. Ein Unsinn!
Bei der Teilrevision der Polizeiverordnung (PVO) der Gemeinde Gossau ZH wurde unter «Ruhe, Ordnung und Sicherheit» folgender Artikel neu in die Verordnung geschrieben:

Punkt 9:
1 Gewerbliche Lichtemissionen, private Zierleuchten sowie Weihnachtsbeleuchtungen sind von 24.00 bis 06.00 Uhr auszuschalten.

2 Weihnachtsbeleuchtungen dürfen für die Dauer vom 1. Advent bis 6. Januar betrieben werden.

3 Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitergehende Einschränkungen verfügen oder Ausnahmen bewilligen.


Die neue PVO wurde der Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 zur Abstimmung vorgelegt, sie ist seit Juli 2025 in Kraft.

Der Gemeinderat hat die Teilrevision der PVO zwar im Vorfeld zur Gemeindeversammlung amtlich publiziert. Er hat es aber versäumt, die Bevölkerung im Vorfeld sowie an der Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 angemessen über diesen neuen Artikel zu informieren und dabei zu erläutern, auf welchen Fakten und Begründungen dieser Entscheid beruht.

Es ist davon auszugehen, dass die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 nicht wussten, worüber sie abstimmen.

Weitere Informationen zum Thema:
Polizeiverordnung PVO der Gemeinde Gossau ZH
«Weihnachtslichter? Sofort aus!» (Zürioberland24, 10.11.25)
Beleuchtungsverbot: «Sanktionen nicht vorgesehen» (Zürioberland24, 15.11.25)
Ein Gesetz für die Katz (Zürioberland24, 15.11.25)
Stimmbürger verpassen dem Gemeinderat einen Denkzettel (Zürioberland24, 19.11.24)

Die Unterzeichnenden dieser Petition fordern den Gemeinderat auf, die Ziffern 2 und 3 vom Artikel 9 wieder aus der PVO zu streichen. Dazu soll Salvatore Giorgiano bzw. der Gemeinderat die notwendigen Massnahmen einleiten, damit die Gemeindeversammlung zeitnah im 2026 über eine Änderung der Polizeiverordnung befinden kann.

Warum ist das wichtig?

Unverhältnismässig und willkürlich

  • Der neue Artikel wurde gemäss Aussagen der Gemeinde aufgrund von «einzelnen Einwohnern» in die PVO aufgenommen. Angaben, um wie viele es sich dabei handelt, macht der Gemeinderat nicht. Das ist intransparent und unverhältnismässig. Man schiesst mit Kanonen auf Spatzen.
  • Der neue Artikel, insbesondere Ziffer 2, schränkt die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Gewerbetreibenden von Gossau ZH massiv ein. Es ist Privatsache, wann und wie jemand an Haus oder Wohnung eine Beleuchtung anbringt – ob nun in der Weihnachtszeit oder zu anderen Zeiten im Jahr.
  • Weihnachtsbeleuchtung kann gerade für einsame und alleinstehende Menschen Trost spenden. Einsamkeit und Trauer kennen kein Datum im Kalender. Trauer und Einsamkeit existieren auch vor dem 1. Advent und nach dem 6. Januar.
  • Auch für Geschäfte kann eine Weihnachtsbeleuchtung, z. B. am Laden oder im Schaufenster, wichtig für das Weihnachtsgeschäft sein.
  • Es ist überhaupt nicht klar, wie Weihnachtsbeleuchtung in dem Fall definiert ist und von der Polizei kontrolliert werden sollte. Ist auch eine Sommergirlande, die im Winter brennt, eine Weihnachtsbeleuchtung? Darf auch eine solarbetriebene Weihnachtsbeleuchtung nicht vor dem 1. Advent aktiviert werden?
  • Das Gesetz fördert das Gegeneinander anstatt das Miteinander, weil sich ein unzufriedener Nachbar jetzt direkt bei der Polizei beschweren kann, wenn jemand die Weihnachtsbeleuchtung vor dem 1. Advent einschaltet oder vielleicht mal bis nach Mitternacht brennen lässt.
  • Das neue Gesetz beschert der Polizei unnötig Mehrarbeit.
  • Ziffer 3 ist ein Freifahrtschein für den Gemeinderat. Sie erlaubt dem Gemeinderat, weitere Einschränkungen vorzunehmen. Was kommt als Nächstes? Ein Verbot von Sommergirlanden?

Unzureichend informiert

  • Die Bevölkerung von Gossau wurde nicht ausreichend über den geplanten neuen Gesetzesartikel informiert. Er hat zwar die geplante Teilrevision der Polizeiverordnung amtlich korrekt publiziert, doch er hat es versäumt, anderweitig angemessen über den geplanten neuen Artikel und die Gründe zu informieren. Einen Artikel, der tausende von Menschen in Gossau tangiert und in ihrer persönlichen Freiheit und Privatsphäre beschneidet.
  • Die Reaktionen in den sozialen Medien, nachdem die Presse das Thema publik machte, zeigt deutlich, dass wohl die Mehrheit der Bevölkerung schlicht nichts von dem neuen Gesetzesartikel wusste.
  • Der Gemeinderat hat es versäumt, an der Gemeindeversammlung über den neuen Artikel zu informieren. Das ist besonders stossend, weil er über andere Themen sehr wohl informiert hat. Was rechtfertigt es, über eine Änderung in der Polizeiordnung zu informieren, über andere, neue, aber nicht?
  • Es ist davon auszugehen, dass die 232 Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 nicht wussten, dass sie über den besagten Artikel abstimmen. Es ist demnach aus davon auszugehen, dass die 122 Stimmberechtigten, welche sich für die Änderung der PVO ausgesprochen haben, nicht wussten, dass sie damit dem genannten Artikel zustimmen.
  • Es fehlen wichtige Fakten, die eine solche Gesetzesänderung unter dem Aspekt von Umwelt- und Lichtverschmutzung erklären würden.
  • Der Gemeinderat hat es darüber hinaus versäumt, die Bevölkerung vor Beginn der dunklen Jahreszeit über das neue Gesetz zu informieren. Der Gemeinderat hat zwar im Juli explizit auf das neue Gesetz bezüglich Feuerwerkverbot gemäss neuer PVO in den sozialen Medien hingewiesen, jedoch bislang nicht über das neue Verbot von Weihnachtsbeleuchtung vor dem 1. Advent.

Wie die Unterschriften übergeben werden

Ich werde die Petition persönlich dem zuständigen Gemeinderat und Ressortvorsteher Sicherheit, öffentlicher Verkehr und Abfall, Salvatore Giorgiano, übergeben.

Gossau, Schweiz

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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2025-11-15 20:49:29 +0100

100 Unterschriften erreicht

2025-11-15 19:04:00 +0100

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2025-11-15 16:59:06 +0100

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