18.08.2021: Antwort Peter Heiniger auf die Eingabe der Petition (gekürzt):
Damit der Kanton Massnahmen auf der Velolandroute 50 finanzieren kann, ist eine Rechtsgrundlage in Form des Grundlagenplans Veloverkehr (Routen von kantonaler Bedeutung) zwingend notwendig. Dieser Grundlagenplan wird aktuell erarbeitet und wird im Jahr 2022 ein Mitwirkungsverfahren durchlaufen. Eine Vorausnahme von Entscheiden durch das Amt für Verkehr und Tiefbau würde die Mitwirkungsmöglichkeiten, insbesondere der betroffenen Gemeinden, wesentlich einschränken.
Nachdem der Grundlagenplan Veloverkehr durch den Regierungsrat beschlossen wurde, können wir die nötigen Investitionen tätigen. Wir werden Ihre Anliegen so rasch als rechtlich und technisch möglich umsetzen. Zudem werden wir im Hinblick auf das Agglomerationsprogramm der 5. Generation die Machbarkeit einer Velovorrangroute im Raum Olten – Kappel/Hägendorf prüfen.
Peter Heiniger
Kantonsingenieur