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An: Karin Keller-Sutter und Sicherheitspolitische Kommissionen (SIK)

Strafermittlung gegen Cyber-Pädophile als Bundesaufgabe

Wir wünschen die BV wie folgt zu ergänzen:

BV Artikel 123d Strafermittlung bei Sexualdelikten im Internet

Die Strafermittlung bei sexuellen Straftatbeständen, welche unter Verwendung digitaler Medien verübt werden - insbesondere Kinderpornographie und Grooming, ist Aufgabe des Bundes. Verdeckte Ermittlung ist zulässig. Integrierter Bestandteil der Bundesermittlungsbehörde ist eine rund um die Uhr erreichbare zentrale Meldestelle.

Warum ist das wichtig?

Seit die Kantonspolizei die Aufgaben von Kobik übernommen hat, wurde eine starke Zunahme der Cyber-Pädophilie festgestellt. Den kantonalen Behörden fehlen die Ressourcen, das Knowhow und die Kompetenz zur Zusammenarbeit im internationalen Kontext. Gemäss Subsidiaritätsprinzip ist der Bund verpflichtet, Aufgaben zu zentralisieren, bei welchen die Kantone an ihre Grenzen stossen. Die Bekämpfung von Cyber-Pädophilie und weiteren Verletzungen der sexuellen Integrität im Internet muss eine Aufgabe des Bundes sein.

Schweiz

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Neuigkeiten

2020-11-22 15:56:09 +0100

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2020-11-22 12:27:22 +0100

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